
Sozialversicherungswerte
Sozialversicherungswerte für 2023
Uns liegen die Sozialversicherungswerte für das Jahr 2023 vor.
Die wesentlichen Änderungen:
Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023 liegt vor.
- Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 4.987,50 € (59.850 € jährlich). Die gleichen Werte gelten auch für die Pflegeversicherung.
- Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) beträgt 5.550,00 € monatlich (66.600 € jährlich)
- Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV beläuft sich auf 364,09 €.
- Der allgemeine KV-Beitragssatz liegt bei 14,6 %, durchschnittliche GKV-Zusatzbeitragssatz bei 1,6 %.
- In der Arbeitslosenversicherung beträgt der Beitragssatz 2,6 %.
Die Geringfügigkeitsgrenze hat sich bereits zum 1.10.2022 von 450 € auf 520 € erhöht. Für Studenten hat sich zum 1.8.2022 die Bemessungsgrundlage von 752 € auf 812 € erhöht.
Die Werte zum Download:
Zahlen zur Sozialversicherung ab 1.1.2023