
Kollektivvertrag in der bAV
Flexible Vergünstigungsmöglichkeiten in der betrieblichen Altersversorgung
Werden ganze Belegschaften von Unternehmen versorgt, gibt es die Möglichkeit, im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Vergünstigungen über einen Kollektivvertrag zu gewähren. Das bedeutet, dass einheitliche Rahmenbedingungen für alle zu Versorgenden geschaffen und durch die Wahl einer anderen Tarifstufe eine verbesserte Leistung gewährt wird. Die Tarifstufe ist dabei abhängig von der Kollektivgröße und dem Beratungsaufwand.
Mit unserem Tarifstufenkonzept können Sie Ihren Kunden flexibel besonders günstige Konditionen anbieten - schon ab einer Person.
So einfach geht es
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Unser flexibles Tarifstufenkonzept in der bAV
Mit unserem Tarifstufenkonzept können Sie Ihren Kunden flexibel besonders günstige Konditionen anbieten:
- Mehrere Tarifstufen – mit und ohne Bestandsprovision.
- Für Einzelpersonen über entsprechende Arbeitgeberverbände.
- Für Kollektive ab 5 Personen mit Flexibilität in der Wahl der Tarifstufe bei erleichtertem bzw. erschwertem Beratungsbedarf. Im Rahmen von Kollektivverträgen ist ein Verzicht auf die Gesundheitsprüfung bzw. eine vereinfachte Gesundheitsprüfung gemäß unseren Annahmerichtlinien möglich.
Tarifstufen | Einzeltarif | B0 | A75 | A75B0 | A50 | A50B0 | A25 | A25B0 | A0B0 |
Abschlussprovision A | 100 % | 100 % | 75 % | 75 % | 50 % | 50 % | 25 % | 25 % | 0 |
Bestandsprovision B | ja | nein | ja | nein | ja | nein | ja | nein | nein |
Einsatzmöglichkeiten | Einzeltarif | B0 | A75 | A75B0 | A50 | A50B0 | A25 | A25B0 | A0B0 |
Einzelpersonen |
Einzel- geschäft |
nicht möglich | nicht möglich | nicht möglich | nicht möglich | nicht möglich | nicht möglich | nicht möglich | FDL-Tarif / Honorartarif |
Arbeitgeberverbände (ab 1 Person möglich) |
nicht möglich |
VFHI | VMW | VFMW | IGUS | hpv | AMB | nicht möglich | nicht möglich |
Kollektivvertrag (ab 5 Personen möglich) |
nicht möglich |
ab 5 Personen | ab 10 Personen | ab 15 Personen | ab 25 Personen | ab 30 Personen | ab 50 Personen | ab 55 Personen | nicht möglich |
Grundsätzliche Einstufung und Ausnahmen bei bAV-Kollektivverträgen
In der bAV wird die Tarifstufe ab 5 Personen nach der Kollektivgröße ausgesucht.
- Beispiel: Werden 25 Personen versorgt, gilt die Tarifstufe A50.
Bei erleichtertem oder erschwertem Beratungsaufwand ist auch eine abweichende Tarifstufe möglich.
- Beispiel für einen erschwerten Beratungsaufwand: Werden 25 Personen versorgt und die Beratung erfolgt an mehreren Firmenstandorten, kann die Tarifstufe A75BO gewählt werden.
- Beispiel für einen erleichterten Beratungsaufwand: Werden 25 Personen versorgt und die Beratung erfolgt am Arbeitsplatz/zur Arbeitszeit, kann die Tarifstufe A50BO gewählt werden.
Liegen mehrere Gründe für einen erleichterten oder erschwerten Beratungsaufwand vor, kann auch mehrere Tarifstufen niedriger oder höher gewechselt werden.
Für Einzelpersonen - Vergünstigungen über Arbeitgeberverbände
Für das Einzelgeschäft ist grundsätzlich der so genannte „Einzeltarif“ mit 100% Abschlussprovision und 100% Bestandsprovision vorgesehen. Sollen Einzelverträge in anderen Tarifstufen angeboten werden, ist dies aber grundsätzlich möglich.
Über eine kostenpflichtige Mitgliedschaft des Versicherungsnehmers oder des Arbeitgebers im entsprechend der gewünschten Tarifstufe vorgesehenen Arbeitgeberverband kann eine beliebige Tarifstufe gewählt werden.
Infos und Unterlagen
So funktioniert es
Tarifstufen, Arbeitgeberverbände und Anträge auf Mitgliedschaft
Ab 5 Personen - Vergünstigungen über einen Kollektivvertrag
Werden für die Versorgung eines Kollektives besondere Rahmenbedingungen gewünscht (z.B. Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung), ist auch das im Rahmen unserer Annahmerichtlinien möglich. Wenden Sie sich hierzu bitte an unsere bAV-Vertriebskoordination.
bAV-Vertriebskoordination:
- Telefon: 089 5153 - 400
- E-Mail: bav-vk@continentale.de
Tipp: Fragen Sie auch nach unserer neuen Betrieblichen PremiumBU mit sehr attraktiven und stark vereinfachten Annahmerichtlinien für Kollektive ab 10 Personen.
Infos und Unterlagen
unsere maßgeschneiderte Lösung für Kollektive ab 5 Personen
für Kollektive ab 50 Personen
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Continentale Vorsorge Berater – inklusive E-Antrag:
- Einfach, online und qualitativ hochwertig bAV beraten.
- Praktische Vorteile der bAV aufzeigen.
- Direkt zum Abschluss kommen dank der elektronischen Signatur – im Einzel- und im Kollektivgeschäft.
Continentale Vorsorge Manager:
- Tagesaktuell werden die abgeschlossene bAV-Verträge angezeigt.
- Bequem können die bAV-Verträge online verwaltet werden.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Sie haben Fragen, wünschen eine Vorschlagsberechnung oder Vertriebsunterstützung vor Ort?
Gerne hilft Ihnen unser Team der bAV-Vertriebskoordination weiter:
- Telefon: 089 5153 - 400
- Fax: 089 5153 - 410
- E-Mail: bav-vk@continentale.de
Auch Ihr persönlicher Ansprechpartner in der Maklerberatung ist gerne für Sie da!