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Individuelle Beratung zu den Versicherungen der Continentale

Sonderzahlungen zur Continentale Basisrente: Win-Win für Sie und Ihre Kunden.

Auf dieser Seite:

Steuerliche Höchstförderung flexibel mit einer Sonderzahlung nutzen

Höchstförderung in 2024 noch nicht ausgeschöpft? Dann lohnt sich noch eine Sonderzahlung zur Basisrente: So spart Ihr Kunde Steuern und sorgt gleichzeitig fürs Alter vor!

Wir unterstützen Sie mit einer Aktionsliste Ihrer Basisrente-Kunden und einer Mailingvorlage für ein passendes Anschreiben.

Der Staat macht es Ihren Kunden leicht

Im Jahr 2024 fördert der Staat insgesamt Beträge bis zu 

  • 27.566 Euro für Ledige
  • 55.132 Euro für Verheiratete
Gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. an berufsständische Versorgungswerke oder die landwirtschaftliche Alterskasse sind die Beiträge und Sonderzahlungen zur Basisrente im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens zu 100 % abzugsfähig
 

Und wir machen es Ihnen leicht

Mit der Möglichkeit flexibler Sonderzahlungen in den Continentale Basisrenten. Beispielsweise zum Jahresende. Gerade Selbstständige können dann besser abschätzen, wie viel Geld sie zusätzlich in ihre Altersvorsorge investieren können. So hält sich Ihr Kunde alle Optionen zur steuerlichen Höchstförderung offen.
 

Sprechen Sie Ihre Kunden an!

Es lohnt sich! Wir unterstützen Sie mit

  • einer Aktionsliste Ihrer Basisrente-Kunden
  • einem Anschreiben

Ihre Aktionsliste zur Basisrente

Die Aktionsliste zeigt Ihre Bestandskunden mit Basisrente-Verträgen bei der Continentale. Sie enthält Infos zum laufenden Beitrag und den bereits geleisteten Sonderzahlungen. So können Sie Ihre Bestandskunden, die die steuerliche Höchstförderung eventuell noch nicht ausgeschöpft haben, gezielt ansprechen.

Sie erhalten die Aktionsliste entweder über den Elektronischen Postkorb oder per Post.

Mailingvorlage

Mit der Vorlage können Sie Ihr persönliches Anschreiben erstellen, wenn Sie Ihre Bestandskunden auf die Vorteile einer Sonderzahlung hinweisen möchten.

Tipp! Noch mehr Service bei Ihrem Maklerberater

Für Verträge mit AVI-Stand ab 01.04.2012 stellen wir Ihnen vorbereitete Kundenunterlagen mit personalisiertem Sonderzahlungsformular zur Verfügung. Sprechen Sie einfach Ihre Maklerberaterin oder Ihren Maklerberater an.

Sonderzahlungen zu Basisrenten-Verträgen mit AVI-Stand ab 01.04.2012

Für Verträge zur Basisrente mit AVI-Stand ab 01.04.2012 sind Sonderzahlungen einfach mit Formular oder per Überweisung möglich.

Bitte beachten Sie, dass ab dem 14.12.2024 ausschließlich die Überweisungsmöglichkeit genutzt werden sollte.
Denn die Sonderzahlung muss noch in 2024 bei der Continentale Lebensversicherung AG eingegangen sein, damit sie für 2024 steuerlich geltend gemacht werden kann. 

Für bestehende Verträge zur Basisrente mit AVI-Stand ab 01.04.2012
Stand: 10.2024
Größe: 524 kb

Voraussetzungen für Sonderzahlungen zu Basisrenten-Verträgen mit AVI-Stand ab 01.04.2012

Eine Sonderzahlung ist grundsätzlich nur zu beitragspflichtigen Versicherungsverträgen in der Ansparphase oder Versicherungsverträgen gegen Einmalbeitrag möglich.

Sonderzahlungen sind grundsätzlich zu folgenden Basisrenten möglich:

  • Fondsgebundene Basisrenten nach Tarif BRI, BRIG, BRIG100 oder FR3B
    Bei Verträgen mit AVI-Stand bis 01.07.2012 sind Sonderzahlungen grundsätzlich längstens bis fünf Jahre vor Ende der Ansparphase möglich.
  • Klassische Basisrenten nach Tarif BRCP, BRCP100, BRCB, BRC, R1B oder R2B
    Bei Verträgen mit AVI-Stand bis 01.07.2012 sind Sonderzahlungen grundsätzlich längstens bis ein Jahr vor Ende der Ansparphase möglich.

Nur bei rechtzeitigem Eingang des Betrags ist die Zahlung für das laufende Jahr steuerlich wirksam.

Eine Sonderzahlung erfolgt

  • bei fondsgebundenen Basisrenten grundsätzlich im Grundvertrag.
    Bei Verträgen mit AVI-Stand 21.12.2012 bis AVI-Stand 01.04.2014 erfolgt die Sonderzahlung in den letzten 5 Jahren vor dem vereinbarten Rentenbeginn in einen separaten Einmalbeitragsvertrag.
  • bei klassischen Basisrenten mit AVI-Stand ab dem 01.01.2017 in den Grundvertrag.
  • bei klassischen Basisrenten mit AVI-Stand vor dem 01.01.2017 grundsätzlich in einen separaten Einmalbeitragsvertrag.


Erfolgt die Sonderzahlung in einen separaten Einmalbeitragsvertrag (so genannter Sonderzahlungsvertrag) wird dieser unter einer zusätzlichen Versicherungsnummer dokumentiert. Besteht bereits ein Sonderzahlungsvertrag, so erfolgen weitere Sonderzahlungen grundsätzlich in diesen. 

Bei der Sonderzahlung werden BUZ und EUZ nicht berücksichtigt. 
 

Aufteilung der Investmentfonds bei fondsgebundenen Basisrenten
Bei einer Sonderzahlung zu fondsgebundenen Basisrenten erfolgt die Aufteilung der Sonderzahlung auf die Investmentfonds im gleichen Verhältnis, das auch für die laufende Beitragszahlung bzw. für den Einmalbeitrag festgelegt ist. Eine andere Aufteilung ist nicht möglich!

Ist GarantiePlus vereinbart, wird ein Teil der Sonderzahlung für den Beitrag GarantiePlus verwendet. 

Fondsgebundene Basisrenten


Tarif BRI (ab AVI-Stand 01.06.2020)
  • Mindestbetrag je Sonderzahlung: 250 EUR
  • Anzahl Sonderzahlungen pro Kalenderjahr: 6 Mal

Tarif BRI (bis AVI-Stand 01.01.2019)
  • Mindestbetrag je Sonderzahlung: 250 EUR
  • Anzahl Sonderzahlungen pro Kalenderjahr: 2 Mal

Tarif BRIG
  • Mindestbetrag je Sonderzahlung: 250 EUR
  • Anzahl Sonderzahlungen pro Kalenderjahr: 8 Mal

Tarif BRIG100
  • Mindestbetrag je Sonderzahlung: 500 EUR
  • Anzahl Sonderzahlungen pro Kalenderjahr: 4 Mal

Tarif FR3B (ab AVI-Stand 01.04.2014)
  • Mindestbetrag je Sonderzahlung: 250 EUR
  • Anzahl Sonderzahlungen pro Kalenderjahr: 2 Mal

Tarif FR3B (bis AVI-Stand 01.01.2014)
  • Mindestbetrag je Sonderzahlung: 500 EUR
  • Anzahl Sonderzahlungen pro Kalenderjahr: 2 Mal
 

Klassische Basisrente


Tarif BRCP, BRCB
  • Mindestbetrag je Sonderzahlung: 500 EUR
  • Anzahl Sonderzahlungen pro Kalenderjahr: 8 Mal

Tarif BRCP100
  • Mindestbetrag je Sonderzahlung: 500 EUR
  • Anzahl Sonderzahlungen pro Kalenderjahr: 4 Mal

Tarif BRCP, R1B
  • Mindestbetrag je Sonderzahlung: 500 EUR
  • Anzahl Sonderzahlungen pro Kalenderjahr: 2 Mal
  • Basisrenten-Verträge mit AVI-Stand bis 01.01.2015:
    Pro Kalenderjahr dürfen maximal 20.000 EUR (bei Zusammenveranlagung 40.000 EUR) als Sonderzahlungen geleistet werden.
  • Basisrenten-Verträge mit AVI-Stand ab 01.02.2015:
    Die maximale Höhe der Sonderzahlungen ergibt sich aus der steuerlichen Höchstförderung. Vorsorgeaufwendungen können nur maximal bis zum im jeweiligen Kalenderjahr gültigen Höchstbetrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung, aufgerundet auf einen vollen Betrag in Euro, steuerlich berücksichtigt werden; in 2024: 27.566 EUR / bei Zusammenveranlagung 55.132 EUR (§ 10 Abs. 3 S. 1, 2 EStG).

Bitte beachten Sie, dass auch Aufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung, etc. als Vorsorgeaufwendungen gelten und damit die Absetzbarkeit beschränken. Als Vorsorgeaufwendungen gelten dabei neben Aufwendungen zur Basisversorgung u.a. auch die Aufwendungen eines Arbeitnehmers zur gesetzlichen Rentenversicherung, die Leistungen des Arbeitgebers in die gesetzliche Rentenversicherung, freiwillige Arbeitgeberleistungen in eine Lebensversicherung usw. Für Richter, Beamte, Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften und andere Berufsgruppen ist der Höchstbetrag unter Umständen zu kürzen. Näheres erfahren Sie bei den steuerberatenden Stellen.

Bei Sonderzahlungen, bei denen ein Mehrfachagent beratend tätig war, benötigt die Continentale Lebensversicherung ein vollständig ausgefülltes "Beiblatt zur Beratung" (#0150)

Sonderzahlungen zu Basisrenten-Verträgen mit AVI-Stand vor 01.04.2012

Soll eine Sonderzahlung zu einem Basisrenten-Vertrag mit AVI-Stand vor 01.04.2012 erfolgen, so ist hierfür grundsätzlich ein Neuantrag, inkl. der entsprechenden Informationspflichten, mit dem Vermerk „Sonderzahlung + Versicherungs-Nummer" und allen dazu gehörenden Unterlagen zur Policierung erforderlich.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrem Ansprechpartner der Continentale.

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise und Besonderheiten im Jahresendgschäft.

Continentale Basisrente - Altersvorsorge mit Steuer-Spar-Effekt

Mit den Basisrenten der Continentale profitieren Ihre Kunden von einem Top Preis-Leistungsverhältnis. Einfach mit gewünschtem Beitrag starten und dann jedes Jahr ganz flexibel mit Sonderzahlungen die großzügigen Steuervorteile vom Staat optimal ausschöpfen. 

Tipp: Bereits mit dem Neuantrag kann eine Sonderzahlung zur Auschöpfung der steuerlichen Höchstförderung noch im laufenden Jahr vereinbart werden. 

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Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Sie haben Fragen? Sprechen Sie Ihre Maklerberaterin oder Ihren Maklerberater an.