Win-Win für Sie und Ihre Kunden:
Sonderzahlungen zur Continentale Basisrente.

Steuerliche Höchstförderung flexibel mit einer Sonderzahlung nutzen

Höchstförderung noch nicht ausgeschöpft? Dann lohnt sich noch eine Sonderzahlung zur Basisrente: So spart Ihr Kunde Steuern und sorgt gleichzeitig fürs Alter vor!

  • Der Staat macht es Ihren Kunden leicht.
    Gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. an berufsständische Versorgungswerke oder die landwirtschaftliche Alterskasse sind die Beiträge und Sonderzahlungen zur Basisrente im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens zu 100% abzugsfähig. Im Jahr 2023 fördert der Staat insgesamt Beträge von maximal bis zu 26.528 Euro für Ledige und sogar bis zu 53.056 Euro für Verheiratete.
  • Und wir machen es Ihnen leicht.
    Mit der Möglichkeit flexibler Sonderzahlungen in den Continentale Basisrenten. Beispielsweise zum Jahresende. Gerade Selbstständige können dann besser abschätzen, wie viel Geld sie zusätzlich in ihre Altersvorsorge investieren können. So hält Ihr Kunde sich alle Optionen für die steuerliche Höchstförderung offen.

Sprechen Sie Ihre Bestandskunden auf eine Sonderzahlung an.
Es lohnt sich. Hierbei unterstützen wir Sie mit einer Aktionsliste Ihrer Basisrenten-Kunden und einem Anschreiben.

Ihre Aktionsliste zur Basisrente

Die Aktionsliste zeigt Ihre Bestandskunden mit Basisrenten-Verträgen bei der Continentale. Sie enthält Infos zum laufenden Beitrag und den bereits geleisteten Sonderzahlungen. So können Sie Ihre Bestandskunden, die die steuerliche Höchstförderung eventuell noch nicht ausgeschöpft haben, gezielt ansprechen.

So erhalten Sie die Aktionsliste:

  • Elektronisch
    Vertriebspartner, die bereits den "Elektronischen Postkorb" (BiPRO über easyClient oder teilnehmende Maklerverwaltungsprogamme) nutzen, erhalten die Listen automatisch im Rahmen der Übermittlung von Feststellungslisten (Continentale Paket 3) in der Kategorie "Sonstiges" mit der Bezeichnung des Geschäftsvorfalls "Sonstiges". Die Listen werden im pdf- und csv-Format zur Verfügung gestellt. Eine Übersicht zu den Inhalten unserer Maklerpost-Pakete finden Sie auf der Seite „Elektronische Maklerpost“.
    Die Listen stehen voraussichtlich im Laufe der 43. KW zwischen dem 23.10. und 27.10.2023 im pdf- und csv-Format zur Verfügung.
  • Per Post
    Vertriebspartner, die den Elektronischen Postkorb noch nicht nutzen bzw. dafür das Paket 3 noch nicht aktiviert haben, erhalten die Aktionsliste in Papierform auf dem Postweg. Der Versand startet voraussichtlich in der 43. KW.
     

Tipp: Noch mehr Service bei Ihrem Maklerberater

Für viele Verträge stellen wir Ihnen ein individualisierbares Kunden-Mailing mit personalisiertem Sonderzahlungsformular zur Verfügung. Sprechen Sie einfach Ihren Maklerberater an.

Zusätzlich von der Cashback-Aktion profitieren

Kunden, die vom 01.10.2023 bis zum 31.12.2023 die Gelegenheit nutzen und eine Sonderzahlung von mindestens 1.500 Euro in ihre teilnahmeberechtigte Fonds-Rente investieren, können einmalig 75 Euro Cashback erhalten. 

In der Basisrente ist das für die Tarife BRI und BRIG ab Tarifwerk 2017 möglich. 

 Jetzt über alle Voraussetzungen zur Teilnahme informieren

 

 

Sonderzahlungen zu Basisrenten-Verträgen mit AVI-Stand ab 01.04.2012

Für Verträge zur Basisrente mit AVI-Stand ab 01.04.2012 sind Sonderzahlungen einfach mit Formular oder per Überweisung möglich. Bitte beachten Sie hierzu die Voraussetzungen weiter unten auf dieser Seite.

  • Sonderzahlung mit Formular
    Sonderzahlungen können am einfachsten mit dem Formular Sonderzahlungen zur Basisrente angemeldet bzw. beantragt werden. Dort können alle für eine reibungslose Einzahlung erforderlichen Daten ausgefüllt werden.

    Die Sonderzahlung per SEPA-Lastschriftmandat ist nur möglich, wenn bereits ein Rahmenmandat erteilt wurde und das Sonderzahlungsformular der Continentale Lebensversicherung AG bis 15.12.2023 vorliegt.

    Sie können uns das aufgefüllte Formular auch per Fax senden: an 089-5153 - 347. 
     
  • Alternativ: Sonderzahlung per Überweisung – ab 16.12.2023 erforderlich
    Ab dem 16.12. unbedingt die Überweisungsmöglichkeit nutzen! Denn die Sonderzahlung muss noch in 2023 bei der Continentale Lebensversicherung eingegangen sein, damit sie für 2023 steuerlich geltend gemacht werden kann.

    Zahlungsempfänger: Continentale Lebensversicherung AG
    Bank: Commerzbank
    IBAN: DE74 4404 0037 0340 9968 02
    BIC: COBADEFFXXX

    Bitte unter Verwendungszweck angeben: Sonderzahlung, Versicherungsnummer und Vor-/Nachname des Versicherungsnehmers

    Beitragszahler der Sonderzahlung muss aus steuerlichen Gründen der Versicherungsnehmer sein.

Ausnahmsweise können im Dezember Sonderzahlungen zur fondsgebundenen Basisrente auf den Versicherungsbeginn 01.12.2023 rückdatiert werden.

Voraussetzungen für Sonderzahlungen zu Basisrenten-Verträgen mit AVI-Stand ab 01.04.2012

Wann ist eine Sonderzahlung möglich?
Wie erfolgt die Sonderzahlung?
Wie oft ist eine Sonderzahlung möglich und welcher Mindestbetrag gilt dafür?
Welcher Höchstbetrag gilt für eine Sonderzahlung?
Was müssen Sie als Mehrfachagent bei einer Sonderzahlung beachten?

Sonderzahlungen zu Basisrenten-Verträgen mit AVI-Stand vor 01.04.2012

Soll eine Sonderzahlung zu einem Basisrenten-Vertrag mit AVI-Stand vor 01.04.2012 erfolgen, so ist hierfür grundsätzlich ein Neuantrag, inkl. der entsprechenden Informationspflichten, mit dem Vermerk „Sonderzahlung + Versicherungs-Nummer" und allen dazu gehörenden Unterlagen zur Policierung erforderlich.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrem Ansprechpartner der Continentale.

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise und Besonderheiten im Jahresendgschäft.

Continentale Basisrente - Altersvorsorge mit Steuer-Spar-Effekt

Mit den Basisrenten der Continentale profitieren Ihre Kunden von einem Top Preis-Leistungsverhältnis. Einfach mit gewünschtem Beitrag starten und dann jedes Jahr ganz flexibel mit Sonderzahlungen die großzügigen Steuervorteile vom Staat optimal ausschöpfen. 

Tipp: Bereits mit dem Neuantrag kann eine Sonderzahlung zur Auschöfung der steuerlichen Höchstförderung noch im laufenden Jahr vereinbart werden.