GarantiePlus-Aktion im Bestand
Unsere Aktion für abgeschlossene Verträge mit Antragsdatum 01.01.2022 bis 31.12.2023
Das Bundesministerium der Finanzen hat eine Erhöhung des Höchstrechnungszinses ab dem 01.01.2025 beschlossen. Dieser Höchstrechnungszins bestimmt, mit welcher garantierten Verzinsung wir Versicherungstarife kalkulieren dürfen. Daraus können sich für Kunden in einer neuen Tarifgeneration ab dem kommenden Jahr höhere garantierte Leistungswerte ergeben. In der Altersvorsorge sind dies insbesondere höhere garantierte Rentenfaktoren.
Optimieren Sie Vertrag & Vorsorge Ihrer Kunden
bis 31.12.2024
Mit dieser Aktion möchten wir auch Bestandskunden des Tarifwerks 202201, die im Jahr 2022 oder 2023 einen Vertrag abgeschlossen haben, die Möglichkeit geben, von verbesserten Kalkulationsmöglichkeiten aufgrund eines gestiegenen Zinsumfeldes zu partizipieren. Gleichzeitig können sie ihre Altersvorsorge aufstocken.
Vertrag optimieren
Bestehende Verträge ohne GarantiePlus:
- Beitragsfreier Einschluss des Bausteins GarantiePlus in den bestehenden Vertrag.
- Damit profitiert Ihr Kunde von einem erhöhten garantierten Rentenfaktor.
Bestehende Verträge mit GarantiePlus:
- Beitragserhöhung des Grundvertrags durch Verwendung des Beitragsanteils für den Baustein GarantiePlus.
- Der garantierte Rentenfaktor bleibt unverändert hoch und Ihr Kunde profitiert von einer höheren Ablaufleistung.
Vorsorge optimieren
Gleichzeitig die Altersvorsorge aufstocken - mit einer Erhöhung des laufenden Beitrags von mindestens 30 Euro monatlich, das entspricht 360 Euro jährlich.
Jetzt starten
Für aktionsfähige Verträge einfach die Zusatzerklärung nutzen, ausfüllen und diese unterschrieben im Aktionszeitraum vom 01.10.2024 bis 31.12.2024 an die Continentale senden.
Beispiel für möglichen Kundennutzen
Gut zu wissen: Was ist eigentlich der Baustein GarantiePlus?
Der garantierte Rentenfaktor gibt an, wie viel garantierte Rente Ihr Kunde bei klassischem Rentenbezug für je 10.000 Euro erreichtem Verrentungskapital zum Rentenbeginn erhält.
Übrigens: Zum Rentenbeginn erfolgt automatisch eine Günstigerprüfung. Diese ermittelt, ob die Rente auf Basis des garantierten Rentenfaktors vom Vertragsbeginn oder die Rente auf Basis der Rechnungsgrundlagen zum Rentenbeginn für den Kunden vorteilhafter ist. Ihr Kunde erhält immer die höhere der beiden Renten als garantierte Rente - ein Leben lang.
Bei Wahl des investmentorientierten Rentenbezugs entspricht die garantierte Rente 75% der garantierten Rente, die wir bei klassischem Rentenbezug zahlen würden. Bei unseren Fonds-Renten mit Garantie aus der RIG-Familie erhält Ihr Kunde zum Garantietermin natürlich immer mindestens die vereinbarte garantierte Mindestrente – in voller Höhe.
Der frühestmögliche Wirksamkeitstermin für die Anpassung ist der 01.11.2024. Der spätestmögliche Anpassungs-/Erhöhungstermin ist der 01.02.2025. Der Versicherungsschutz aus der Vertragsanpassung und aus der Erhöhung beginnt mit der nächsten Beitragsfälligkeit, wenn uns die Erklärung bis zum 20. des Monats vor der nächsten Beitragsfälligkeit vorliegt.
Welche Verträge an der Aktion teilnehmen können, alle Voraussetzungen und die Details zum Einschluss des Bausteins GarantiePlus finden Sie in der Zusatzerklärung (# 3194).
Download
Voraussetzungen zur Teilnahme an der Aktion
Aktionsfähige Verträge
- Private Altersvorsorge in Schicht 3 (privat)
Aufgeschobene fondsgebundene Tarife mit Beitragsgarantie kleiner 100%, fondsgebundene Tarife- Tarife: RIG, RI
- Restlaufzeit mindestens 12 Jahre
- Auch Verträge mit BUZ/EUZ (Berufsunfähigkeits-/Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung) - sofern leistungsfrei:
Es dürfen keine Leistungen aus einer eingeschlossenen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung beantragt worden sein und / oder der Versicherungsfall ist noch nicht eingetreten.
- Basisrentenverträge
Aufgeschobene fondsgebundene Basisrenten mit Beitragsgarantie kleiner 100%, fondsgebundene Basisrenten- Tarife: BRIG, BRI
- Auch Verträge mit BUZ/EUZ - sofern leistungsfrei:
Es dürfen keine Leistungen aus einer eingeschlossenen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung beantragt worden sein und / oder der Versicherungsfall ist noch nicht eingetreten.
Beitragserhöhung
Was ist bei einer Beitragserhöhung zu beachten?
Für alle Tarife
- Die Erhöhung des Beitrags muss mindestens 30 Euro monatlich / 360 Euro jährlich inklusive BUZ/EUZ betragen.
- Die Erhöhung muss spätestens bis zum 31.12.2024 beantragt worden sein. Der spätestmögliche Anpassungs-/Erhöhungstermin ist der 01.02.2025.
- Es gelten die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen nach Kapitel II Abschnitt H Nummer 5 für Erhöhungen bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung. Abweichend davon gilt bei BUZ/EUZ:
- Eine eingeschlossene BUZ-/EUZ-Rente bleibt von der Erhöhung unberührt und erhöht sich durch die Beitragsanpassung nicht.
- Eine eingeschlossene BUZ-/EUZ-Beitragsbefreiung wird proportional zum erhöhten Beitrag angepasst.
- Beitragsanpassungen bei eingeschlossener BUZ-/EUZ-Beitragsbefreiung erfolgen ohne erneute Gesundheitsprüfung, sofern der Beitrag um nicht mehr als 200 Euro monatlich / 2.400 Euro jährlich steigt.
Private Altersvorsorge
- Für alle Tarife gilt: Zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung muss die Restlaufzeit bis zum vereinbarten Rentenbeginn mindestens 12 Jahre betragen.
- Tarif RIG: Individuelle Beitragserhöhungen sind insgesamt bis zu 5x möglich. Die Summe aller Erhöhungen darf bis zu 200 % des jährlichen Beitrags für das erste Versicherungsjahr betragen – maximal 3.000 Euro monatlich. Die Erhöhung auf bis zu 100 Euro Monatsbeitrag ist immer möglich.
- Tarif RI: Individuelle Beitragserhöhungen sind insgesamt bis zu 5x möglich. Die Summe aller Erhöhungen darf bis zu 200 % des jährlichen Beitrags für das erste Versicherungsjahr betragen – maximal 3.000 Euro monatlich. Die Erhöhung auf bis zu 100 Euro Monatsbeitrag, in den ersten 5 Versicherungsjahren auf bis zu 350 Euro Monatsbeitrag, ist immer möglich.
Basisrente
- Tarif BRIG und BRI: Individuelle Beitragserhöhungen sind insgesamt bis zu 5x und bis zum steuerlich förderfähigen Höchstbetrag möglich.
Wie hoch ist der steuerlich förderfähige Höchstbetrag in der Basisrente?
Die Beiträge zur Basisrente bzw. Rürup-Rente gelten steuerlich als Aufwendungen zur Altersvorsorge, genau wie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, landwirtschaftlichen Alterskassen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Diese Beiträge sind als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens seit dem Jahr 2023 zu 100 Prozent abzugsfähig.
Der Höchstförderbeitrag für alle Altersvorsorgeaufwendungen zusammen liegt im Jahr 2024 bei:
- 27.566 Euro für Ledige
- 55.132 Euro für steuerlich zusammenveranlagte Ehegatten und Lebenspartner.