Bestandsaktion: Beitragsrückerstattung für 2024
News Krankenversicherung vom 23.06.2025
Die Continentale Krankenversicherung a.G. zahlt am 4. August 2025 die erfolgsabhängige und die garantierte Beitragsrückerstattung (BR) für das Geschäftsjahr 2024 aus. Kosten- und gesundheitsbewusstes Verhalten macht sich für unsere Versicherten bezahlt.
Die Tarife
Die erfolgsabhängige und / oder garantierte BR für 2024 erhalten Ihre Versicherten in den folgenden Tarifen (ehemalige MKV-Tarife in kursiv):
Vollversicherungstarife
- BSS, BUSINESS*, CB, COMFORT/-U, CS, CS1, CS2, CS2PLUS, ECONOMY/-U, NI, PREMIUM, SB, SI, AVR, AVS **, HVS, SelAS (11, 21, 22, 22P, 31, 32, 32P, 33), VPrem/VPremP**, VR**, VS**, VSB, VSC
** erfolgsabhängige BR nur für Tarifstufen ohne Selbstbehalt (SB) oder mit ambulantem SB
Beihilfetarife
- BA COMFORT-B, BO COMFORT-B, BA EB, BSB, BTI, CBB, COMFORT-B, CSB, CSB1, CSB2, EB, BVR
Ärztetarife
- AE (1-6), ZE, COMFORT-MED, PREMIUM-MED, MVS**, ZVS**
GKV-Zusatztarife
- SGI, SGIK, ZFAZ
Tipp
Eine Verwendung der Beitragsrückerstattung als Sonderzahlung zur Ermäßigung der Beiträge im Alter kann jederzeit beantragt werden. Dies gilt auch für zukünftige Beitragsrückerstattungen.
Die Bestandaktion
Die Termine
- Feststellungslisten: BiPro ab 02.07.2025
- Kunden-Schreiben: Versand ab 14.07.2024
- Auszahlung: ab 04.08.2025
Elektronischer Postkorb
Vertriebspartner, die bereits den "Elektronischen Postkorb" (BiPRO über easyClient oder teilnehmende Maklerverwaltungsprogamme) nutzen, erhalten
- die Listen automatisch im Rahmen der Übermittlung von Feststellungslisten (Continentale Paket 3). Die Listen werden im pdf- und csv-Format zur Verfügung gestellt.
- die Kunden-Anschreiben mit Angabe der Höhe der Beitragsrückerstattung im Rahmen der Übermittlung Bestandsinformationen über die Kategorie "Versicherungsfall-Leistung" mit der Unterkategorie "Leistung-Beitragsrückerstattung" (Continentale Paket 1). Die Kunden-Anschreiben werden im pdf-Format zur Verfügung gestellt.
Eine Übersicht zu den Inhalten unserer Maklerpost-Pakete finden Sie auf der Seite „Elektronische Maklerpost“.
Vertriebspartner, die den "Elektronischen Postkorb" nicht nutzen, erhalten die Feststellungslisten per Post.
Steuerliche Besonderheiten
In der Benachrichtigung an Ihre Kunden wird nicht aufgeführt, welcher Anteil der Beitragsrückerstattung auf die Basisabsicherung entfällt und somit im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes steuerrelevant ist. Selbstverständlich berücksichtigen wir den entsprechenden Anteil aber automatisch in der Ist-Beitragsbescheinigung, die wir im Jahr 2026 für das Jahr 2025 erstellen. Diese übermitteln wir automatisch an die zuständige Behörde.
Zur steuerlichen Behandlung von KV-Beiträgen sowie Rückerstattungen informieren wir Sie auf unserer Wissensseite zum Bürgerentlastungsgesetz.