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Sozialversicherungswerte für 2025 sind amtlich

News Krankenversicherung vom 02.01.2025

Uns liegen die Sozialversicherungswerte für das kommende Jahr 2025 vor. Alle wichtigen Werte finden Sie in
der Anlage im Überblick.

Die wesentlichen Änderungen

Die Sozialversicherungs-Rechengrößen für das Jahr 2025 liegen vor. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dazu eine entsprechende Verordnung beschlossen. Inkraftgetreten ist die Verordnung zum 1. Januar 2025.

  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ist von 5.175 Euro monatlich (62.100 Euro jährlich) auf 5.512,50 Euro (66.150 Euro jährlich) gestiegen. Die gleichen Werte gelten auch für die Pflegeversicherung.
  • Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) ist von 5.775,00 Euro monatlich (69.300 Euro jährlich) auf 6.150,00 Euro (73.800 Euro jährlich) gestiegen.
  • Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV beläuft sich auf 471,32 Euro (inklusive durchschnittlichen GKV-Zusatzbeitragssatz).
  • Der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitragssatz ist von 1,7 % auf 2,5 % gestiegen.
  • Die Bezugsgröße in der gesetzlichen Krankenversicherung ist auf 3.745,00 Euro monatlich (44.940 Euro jährlich) gestiegen.
  • Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Personen mit Kind ist von 3,4 % auf 3,6 % gestiegen.
Die Einkommensgrenze für geringfügige Beschäftigung ist zum 1. Januar 2025 von 538 Euro auf 556 Euro erhöht worden. Die Einkommensgrenze für die beitragsfreie Familienversicherung ist auf 535 Euro monatlich gestiegen.

Eine Übersicht aller News finden Sie auf unserer Übersichtsseite.