Vorläufige Sozialversicherungswerte 2025
News Krankenversicherung vom 31.10.2024
Uns liegen die vorläufigen Sozialversicherungswerte für das kommende Jahr 2025 vor. Alle wichtigen vorläufigen Sozialversicherungswerte finden Sie übersichtlich im 2-Jahres-Vergleich (2024 / 2025) in unserem PDF. Zusätzlich haben Sie die wesentlichsten Unterschiede zwischen GKV und PKV an der Hand.
Die wesentlichen Änderungen
Die voraussichtlichen Sozialversicherungs-Rechengrößen für das Jahr 2025 liegen vor. Den Entwurf hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 13.09.2024 veröffentlicht. Noch ist er nicht verabschiedet. Inkrafttreten soll die Verordnung zum 01.01.2025.
- Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt voraussichtlich von derzeit 5.175 Euro monatlich (62.100 Euro jährlich) auf 5.512,50 Euro (66.150 Euro jährlich). Die gleichen Werte gelten auch für die Pflegeversicherung.
- Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) steigt voraussichtlich von 5.775,00 Euro monatlich (69.300 Euro jährlich) auf 6.150,00 Euro (73.800 Euro jährlich).
- Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV beläuft sich voraussichtlich auf 471,32 Euro (inkl. durchschnittlichen GKV-Zusatzbeitragssatz).
- Der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitragssatz steigt voraussichtlich von 1,7 % auf 2,5 %*. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Personen mit Kind steigt voraussichtlich von 3,4 % auf 3,65 %*.
- Die Bezugsgröße in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt voraussichtlich auf 3.745,00 Euro monatlich (44.940 Euro jährlich).
Hinweis:
[*]
Es handelt sich um eine vorläufige Prognose des GKV-Spitzenverbandes.