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Individuelle Beratung zu den Versicherungen der Continentale

Vorteilsprüfung in der Lebensversicherung

Auf dieser Seite:

Vorteilsprüfung für Leistungsverbesserungen aufgrund einer möglichen Rechnungszinsanhebung

Das Bundesministerium für Finanzen plant eine Erhöhung des Höchstrechnungszinses zum 01.01.2025 von aktuell 0,25% auf zukünftig 1,00%. Daraus können sich für Kunden in einer solchen neuen Tarifgeneration höhere garantierte Leistungswerte ergeben. In der Altersvorsorge sind dies insbesondere höhere garantierte Rentenfaktoren oder höhere garantierte Mindestrenten. Bei fondsgebundenen Tarifen mit Beitragsgarantie können sich mit einem erhöhten Rechnungszins höhere Fondsinvestitionsquoten ergeben. In der Biometrie können sich bei gleichem Beitrag höhere versicherte Renten oder Todesfall-Leistungen ergeben.

Damit Ihre Kunden, die Sie noch in diesem Jahr erfolgreich zu Produkten der Continentale Lebensversicherung AG oder der EUROPA Lebensversicherung AG beraten, ebenfalls von den sich ggf. durch die Rechnungszinsanpassung ergebenden Verbesserungen profitieren können, bieten wir Ihnen in den nachfolgend genannten Tarifen eine Vorteilsprüfung.

Private und betriebliche Altersvorsorge

  • Aufgeschobene klassische Tarife, fondsgebundene Tarife mit Beitragsgarantie kleiner 100%, fondsgebundene Tarife der Continentale
  • In Schicht 2 (bAV als Direktversicherung) und in Schicht 3 (privat)
  • Tarife RCP, RIG, CRIG, RI


Für Vertragsabschlüsse mit Antragsdatum ab dem 08.07.2024 werden wir im ersten Quartal 2025 automatisch einen Vorschlag für die Umstellung der Verträge zum und mit Wirkung ab 01.04.2025 auf den jeweiligen Nachfolgetarif mit neuen Rechnungsgrundlagen versenden. Auf Wunsch erfolgt eine Vertragsanpassung mit dem ursprünglichen Eintrittsalter und ohne eine erneute Risiko- und Gesundheitsprüfung. Bei gleichbleibendem Beitrag ergeben sich keine Auswirkungen für die Provisionsabrechnung. Voraussetzung hierfür ist, dass der Vertrag zu diesem Zeitpunkt beitragspflichtig ohne Beitragsrückstände besteht und keine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung eingeschlossen ist.

Biometrie

  • Selbstständige Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen der Continentale
  • Risikolebensversicherungen mit konstanter Versicherungssumme der Continentale und EUROPA
  • In Schicht 2 (bAV als Direktversicherung) und in Schicht 3 (privat)
  • Tarife PBU, PEU, PBUS, PEUS, BPBU, EC, RL, PRL, E-RL, E-RLP


Für Vertragsabschlüsse mit Antragsdatum ab dem 08.07.2024 werden wir im ersten Halbjahr 2025 auf Wunsch prüfen, welche Leistungsveränderungen sich bei gleichem Beitrag für Verträge ergeben können. Kunden können anschließend einen Änderungsversorgungsvorschlag verlangen und eine Vertragsanpassung auf den jeweiligen Nachfolgetarif mit neuen Rechnungsgrundlagen zum nächsten Monatsersten beantragen. Eine Vertragsanpassung erfolgt mit dem ursprünglichen Eintrittsalter und ohne eine erneute Risiko- und Gesundheitsprüfung. Bei gleichbleibendem Beitrag ergeben sich keine Auswirkungen für die Provisionsabrechnung. Voraussetzung hierfür ist, dass der Vertrag zu diesem Zeitpunkt beitragspflichtig ohne Beitragsrückstände besteht und noch keine Leistungen beantragt wurden. Bei Risikolebensversicherungen der Continentale darf keine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung eingeschlossen sein.

Basisrentenverträge

  • Aufgeschobene klassische Basisrenten, fondsgebundene Basisrenten mit Beitragsgarantie kleiner 100%, fondsgebundene Basisrenten der Continentale
  • Tarife BRCP, BRIG, BRI


Aufgrund der zertifizierungsrechtlichen Rahmenbedingungen ist eine Anpassung von Vertragsbedingungen im bestehenden Vertrag nicht zulässig. Auf Wunsch erstellen wir im kommenden Jahr einen Vorschlag auf Abschluss eines Basisrentenvertrages im Nachfolgetarif mit den neuen Rechnungsgrundlagen unter Übertrag des bis dahin gebildeten Kapitals in diesen neuen Vertrag. Diese Umstellung erfolgt ohne eine erneute Risiko- und Gesundheitsprüfung.

Voraussetzungen

Voraussetzung für alle dargestellten Vorgehensweisen ist, dass das Bundesministerium für Finanzen eine Rechnungszinserhöhung auf 1,00% ab dem 01.01.2025 verabschiedet. Mit der Einführung neuer Tarife mit neuen Rechnungsgrundlagen können sich garantierte Werte, aber auch Produkteigenschaften und mögliche Leistungen verändern. Höhere garantierte Rentenfaktoren können dazu führen, dass sich im Rentenbezug geringere Überschussanteilssätze ergeben. Vertragsumstellungen erfolgen kostenfrei auf die dann gültigen Tarife mit den neuen Rechnungsgrundlagen im Rahmen der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Zulässigkeiten. Bei der Vorteilsprüfungs-Option sind die steuerrechtlichen und arbeitsrechtlichen Anforderungen zu berücksichtigen.

Weitere Informationen

Wir werden diese Vorteilsprüfungen im Rahmen von Kundenzertifikaten bei allen Policierungen von Anträgen ab dem Antragsdatum 08.07.2024 mit dem Versicherungsschein dokumentieren. Ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt werden die Kundenzertifikate auch den jeweiligen Versorgungsvorschlägen automatisch beigefügt sein. Bitte händigen Sie als Vermittler bis dahin vor Antragstellung das jeweilige Kundenzertifikat dem Versicherungsnehmer/Antragsteller aus. Wir stellen folgende Varianten von Kundenzertifikaten zur Verfügung:

  • Altersvorsorge der Continentale: Vorteilsprüfungs-Option für Tarife RCP, RIG, CRIG, RI und Tarife BRCP, BRIG, BRI
  • Biometrie der Continentale: Vorteilsprüfungs-Option für Tarife PBU, PEU, PBUS, PEUS, BPBU, EC, RL, PRL
  • Risikoleben der EUROPA: Vorteilsprüfungs-Option für Tarife E-RL, E-RLP

Downloads

Unterlagen für Vermittler

Continentale Lebensversicherung AG und EUROPA Lebensversicherung AG

Nummer: 3850
Stand: 07.2024
Größe: 54 kb

Unterlagen für Kunden

Continentale Lebensversicherung AG

Unterlagen für Kunden

EUROPA Lebensversicherung AG

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