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Individuelle Beratung zu den Versicherungen der Continentale

FAQ zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Auf dieser Seite:

Auf einen Blick:

  • GKV’en müssen ihren Versicherten seit Januar 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen 
  • In der PKV ist das Angebot einer ePA freiwillig. Wir als Continentale Krankenversicherung stellen unseren Versicherten mit einer Krankheitskostenvollversicherung oder einer Beihilferestkostenversicherung die ePA voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2025 zur Verfügung
  • Die ePA wird dann im Rahmen der neuen „Continentale GesundheitsApp“, die sowohl alle bekannten Versicherungsservices der RechnungsApp (Rechnungseinreichung, Postbox, Parkplatz) als auch die ePA enthält, bereitstehen 
  • In der ePA lassen sich persönliche Informationen rund um die Gesundheit an einem Ort digital speichern. Dazu zählen Befunde und Diagnosen, aber auch Behandlungsberichte oder Informationen zur empfohlenen Therapie 
  • Die Nutzung der ePA ist kostenfrei und freiwillig. Allein der Versicherte bestimmt, welche Informationen in die ePA aufgenommen werden und wer darauf zugreifen darf 

FAQ durchsuchen

Bitte geben Sie ein Stichwort, um diese FAQ zur elektronischen Patientenakte (ePA) zu durchsuchen.

Die Fragen dieser FAQ:

Allgemeines

Was ist die Telematikinfrastruktur?

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein geschlossenes Netzwerk zur Kommunikation und Datenübertragung im deutschen Gesundheitssystem. Innerhalb der TI werden aktuell verschiedene Anwendungen entwickelt, erprobt und am Ende flächendeckend eingeführt. Beispiele für Anwendungen der TI sind die elektronische Patientenakte (ePA) oder das elektronische Rezept (E-Rezept).


Was sind die Vorteile einer ePA?

Je besser Leistungserbringer die Krankengeschichte ihrer Patienten nachvollziehen können, desto besser können sie die geeignete Behandlung wählen. Hierfür stellt die ePA eine wichtige Informationsquelle dar. Die ePA vernetzt Versicherte beispielsweise mit Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern.

Viele bisher analog oder in Papierform ablaufende Arbeitsschritte können durch die ePA digitalisiert und vereinfacht werden. Statt einer Lose-Blatt-Sammlung zuhause oder einzelnen Befunden in den Praxissystemen verschiedener Praxen haben Ärzte sowie Versicherte alle relevanten Dokumente auf einen Blick sicher verfügbar. So können beispielsweise belastende Mehrfachuntersuchungen oder riskante Wechselwirkungen zwischen Medikamenten vermieden werden.


Was ist die gematik?

Die gematik ist die in § 310 SGB V genannte Gesellschaft für Telematik. An ihr beteiligt ist die Bundesrepublik Deutschland über das Bundesministerium für Gesundheit mit 51 % der Geschäftsanteile. Die verbleibenden Geschäftsanteile entfallen auf den GKV-Spitzenverband, den PKV-Verband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

Die gematik trägt die Gesamtverantwortung für die TI. Mit der Definition und Durchsetzung verbindlicher Standards für Dienste, Komponenten und Anwendungen in der TI gewährleistet die gematik, dass diese zentrale Infrastruktur sicher, leistungsfähig und nutzerfreundlich ist und bleibt.


Wann kommt die ePA der Continentale Krankenversicherung?

Während die gesetzlichen Krankenversicherungen dazu verpflichtet sind, ihren Versicherten eine ePA anzubieten, ist die ePA in der privaten Krankenversicherung ein freiwilliges Angebot jedes einzelnen Versicherungsunternehmens. 

Wir arbeiten aktuell an der Einführung der ePA. Sie soll zukünftig mit den bereits vorhandenen Versicherungsservices (Rechnungseinreichung, Postbox etc.) in der Continentale GesundheitsApp angeboten werden. Aufgrund von externen Abhängigkeiten bei der Bereitstellung der ePA kann der Termin aktuell noch nicht genauer benannt werden.


Sind Versicherte verpflichtet, eine ePA zu nutzen?

Nein, die ePA ist ein Serviceangebot der Continentale Krankenversicherung, das substitutiv Krankenversicherte freiwillig in Anspruch nehmen können. Jeder Versicherte entscheidet selbst, ob er die ePA nutzen möchte oder nicht. Da die ePA eine eigene Registrierung erforderlich macht, ist mit dem Download der App nicht automatisch die Nutzung der ePA freigeschaltet.


Funktionen der ePA

Was sind die Grundfunktionen einer ePA?

Die ePA wird stufenweise eingeführt und dabei in den kommenden Jahren sukzessive um Funktionalitäten und Nutzerkreise erweitert. Aktuell vorhandene Funktionen sind z. B.

  • Gesundheitsdokumente sicher speichern
    Sowohl Versicherte als auch von ihnen berechtigte Leistungserbringer können Gesundheitsdokumente in der ePA speichern. Zum Start ist jede ePA noch leer.
     
  • Zugriffsberechtigungen für Arztpraxen und andere Einrichtungen erteilen
    Damit Leistungserbringer Dokumente in der ePA sehen oder neue einstellen können, benötigen sie dafür die Berechtigung des Versicherten. Der Versicherte erteilt die Berechtigungen über die App auf seinem Smartphone. Darüber hinaus muss der Leistungserbringer die Krankenversichertennummer (KVNR) des Versicherten kennen. Diese wird dem Versicherten in der App angezeigt. Darüber hinaus wird es perspektivisch eine Funktion zur sicheren digitalen Übertragung der KVNR geben.
     
  • Vertretungen einrichten
    Versicherte können vertraute Personen als Vertretungen für ihre ePA hinterlegen. Diese können dann die komplette Akte einsehen und Berechtigungen erteilen. Das bietet sich zum Beispiel an, wenn man sich bei der Organisation von Gesundheitsangelegenheiten von Angehörigen unterstützen lassen möchte. Eine Vertretung braucht nicht bei derselben Krankenkasse versichert zu sein wie der Inhaber der ePA.
     
  • Protokolle einsehen
    Sämtliche Zugriffe auf die ePA werden in der ePA protokolliert. Dabei werden das Datum, die Zeit, das Dokument, die Aktivität, ein Name des Zugreifenden sowie ein Bezeichner des zugegriffenen Datenobjekts protokolliert. Über eine entsprechende Funktion in der ePA können Versicherte jederzeit einsehen, was sich geändert hat.

Kann der Versicherte bei einem Wechsel der Krankenversicherung seine in der ePA gespeicherten Daten mitnehmen?

Der Versicherte kann seine ePA und die in der ePA gespeicherten Daten zum Nachversicherer mitnehmen, sofern dieser eine ePA anbietet. Da das Angebot einer ePA in der GKV gesetzlich verpflichtend ist, ermöglichen alle GKV’en diese Funktionalität. In der PKV ist die Übertragbarkeit davon abhängig, ob der jeweilige Versicherer schon eine ePA anbietet oder (noch) nicht.

Bei einem Wechsel kann der Versicherte die Daten aus der ePA in verschlüsselter Form übernehmen. Das Verfahren stellt dabei sicher, dass die Daten der alten ePA erst dann gelöscht werden, wenn die Daten vollständig beim Betreiber der neuen Krankenversicherung angekommen sind. Die erteilten Berechtigungen sowie die Vertretungen werden dabei – wenn der Versicherte es wünscht - ebenfalls übernommen.


Was ist die ePA?

Die ePA ist eine vom Versicherten geführte elektronische Akte. In die ePA kann ein Versicherter und der an seiner Behandlung beteiligte Leistungserbringer persönliche Gesundheits- und Krankheitsdaten sicher digital hochladen, speichern, dort lesen, auslesen, verwenden und selbstverständlich auch wieder löschen. Damit bietet die ePA die Chance, die bislang an verschiedenen Orten vorliegenden Daten an einer Stelle digital zusammenzuführen, zu verwalten und für die Behandlung verfügbar zu machen.

Die ePA wird gesetzlich verpflichtend von jeder GKV zur Verfügung gestellt, d. h. jede GKV muss ihren Versicherten eine ePA anbieten. PKV’en können selbst entscheiden, ob sie ihren Versicherten eine ePA zur Verfügung stellen.

Wenn der Versicherte die ePA nutzt, hat er jederzeit die Möglichkeit, seine in die ePA eingestellten Gesundheitsdaten einzusehen. Die ePA-Anwendung baut über das Internet eine Verbindung zur TI auf, in der die ePA liegt. An dieses Netzwerk sind bzw. werden die verschiedenen Leistungserbringer im deutschen Gesundheitswesen angeschlossen. Die zur Verfügung gestellte ePA-Anwendung ist sicherheitsgeprüft und von der Gesellschaft für Telematik (gematik) zugelassen.


Was wird in der ePA gespeichert und wer kann die Daten einsehen?

Der Kreis derjenigen, die mit Einwilligung und Zugriffsfreigabe der Versicherten auf die ePA zugreifen darf, ist gesetzlich streng geregelt. Ohne die Einwilligung des Versicherten können weder Daten in der ePA gespeichert noch ausgelesen werden. Der Versicherte kann bestimmen, welche Daten in der ePA gespeichert werden und welche wieder gelöscht werden sollen. Versicherte können auch festlegen, dass ein Arzt in die ePA nur hineinschreibt, aber nicht sieht, was dort bereits abgelegt ist. Der Versicherte kann die Daten außerdem nur für die aktuelle Behandlung oder für einen längeren Zeitraum freigeben. Für jedes Dokument, das in der ePA gespeichert ist, kann der Versicherte einzeln bestimmen, wer darauf zugreifen kann. Daten können durch Leistungserbringer auch ergänzt werden, ohne dass der Versicherte dabei anwesend sein muss. Dies kann beispielsweise relevant sein, wenn nach einer Blutabnahme Laborergebnisse später in der Praxis eintreffen.


Kann der Versicherte Dokumente in der ePA oder die ganze Akte löschen?

Das Prinzip der Freiwilligkeit bedeutet auch, dass der Versicherte jederzeit das Recht hat, die in die Akte eingestellten Dokumente selbst zu löschen oder durch von ihm berechtigte Leistungserbringer löschen zu lassen. Der Versicherte kann einzelne Daten oder auch die gesamte ePA löschen. Wichtig zu wissen ist, dass eine Löschung von Daten oder der gesamten ePA nicht rückgängig gemacht werden kann.


Zugang zur ePA

Wie bekommen Versicherte Zugang zur ePA?

Die ePA wird zukünftig mit den bereits vorhandenen Versicherungsservices der Continentale (Rechnungseinreichung, Postbox, Parkplatz) in einer App angeboten. Wenn es so weit ist, steht die App in den entsprechenden App-Stores zum Download zur Verfügung.


Können alle Krankenversicherten der Continentale eine ePA nutzen?

Da jeder Versicherte in Deutschland nur eine ePA haben darf, kann die ePA nur von unseren Versicherten mit einer Krankheitskostenvollversicherung oder einer Beihilferestkosten­versicherung genutzt werden. Alle anderen Versicherten müssen das Angebot ihrer jeweiligen GKV / PKV nutzen.


Welche Zugangsvoraussetzungen gibt es?

Um die ePA nutzen zu können gibt es drei Voraussetzungen:

  1. Installation der Continentale GesundheitsApp
    Die ePA ist zukünftig über die „Continentale GesundheitsApp“ für die Betriebssysteme Android und iOS verfügbar. Systemvoraussetzungen der Betriebsversionen sind mindestens iOS 14 für Apple und mindestens Android 8.
     
  2. Vorhandensein der Krankenversichertennummer (KVNR)
    Damit Versicherte die ePA nutzen können, brauchen sie über eine substitutive Krankenversicherung bei der CK hinaus eine KVNR. Die einheitliche KVNR ermöglicht als personenbezogenes Kennzeichen die lebenslange eindeutige Identifikation eines Versicherten im deutschen Gesundheitswesen.
     
  3. Registrierung und Identifizierung für die ePA
    Damit die Gesundheitsdaten sicher aufgehoben sind, gibt es hohe gesetzliche Vorgaben für den Zugang zur ePA. Unter anderem ist eine sichere Identifizierung mit der eID-Funktion des Personalausweises sowie die dazugehörige PIN notwendig. Versicherte, die ihre PIN noch nicht beantragt haben, können dies während des Registrierungsprozesses für die ePA nachholen.

    Wir werden zu einem späteren Zeitpunkt eine ausführliche Anleitung zur Registrierung zur Verfügung stellen.

Datenschutz und Datensicherheit

Wer bietet die ePA an und betreibt sie?

Die ePA der Continentale wird von der Continentale Krankenversicherung a.G. zur Verfügung gestellt. Dabei arbeiten wir mit Industriepartnern zusammen, die die entsprechenden Akten nach den technischen und nicht-technischen Anforderungen, die die Gesellschaft für Telematik (gematik GmbH) festlegt, entwickeln und betreiben. Alle ePA-Anbieter müssen mit ihrem Aktensystem und den dazugehörigen Versicherten-Apps ein Zulassungsverfahren gegenüber der gematik durchlaufen, bei dem die Einhaltung aller Anforderungen an Funktionalität, Betrieb, Sicherheit und Datenschutz nachgewiesen werden muss. Die Continentale Krankenversicherung arbeitet für den Betrieb der ePA mit IBM zusammen, um die ePA bereitstellen zu können.


Wo liegen die Daten der ePA?

Die Daten liegen sicher und verschlüsselt in den ePA-Aktensystemen der jeweiligen Betreiber, die in der Telematikinfrastruktur betrieben werden. Die Server der Aktensysteme werden bundesweit gehostet, unterliegen der EU-DSGVO und werden im Zuge des Zulassungsverfahrens der gematik auf ihre sicherheitstechnische Eignung durch unabhängige Gutachter geprüft.


Wie sicher ist die ePA?

Die Dokumente in der ePA sind stets verschlüsselt abgelegt und können nur auf den Endgeräten der vom Versicherten berechtigten Personen und seinen eigenen Endgeräten entschlüsselt werden. Der dazu notwendige (elektronische) Sicherheitsschlüssel wird im Rahmen des Registrierungsprozesses für die ePA erzeugt und ist sicher hinterlegt. Er besteht aus zwei Teilen, die an getrennten Orten aufbewahrt werden: beim Anbieter der ePA und bei einem zentralen, von der gematik bestimmten Schlüsseldienstbetreiber. Für den Zugriff auf die ePA werden beide Schlüsselteile benötigt. Nur der Versicherte und die von ihm Berechtigten verfügen über den kompletten Schlüssel - weder der ePA-Anbieter noch der Schlüsseldienstbetreiber, die jeweils nur einen Teil des Schlüssels aufbewahren, können also auf die ePA zugreifen.

Damit der Versicherte und die von ihm Berechtigten gezielt nach Dokumenten in der ePA suchen können, werden zusätzliche Informationen über Merkmale seiner Dokumente gespeichert - die sogenannten Metadaten. Die Metadaten umfassen z. B. die Autorin bzw. den Autor des Dokuments, deren bzw. dessen Institution, die Fachrichtung, die Dokumentenart (wie beispielsweise elektronischer Arztbrief, elektronischer Medikationsplan oder elektronischer Impfnachweis), technische Informationen zum Dokument (u. a. die im Rahmen der Berechtigungsvergabe genutzte Vertraulichkeitsstufe, die Dokumentengröße und die Dokumenten-ID). Diese Daten verarbeitet das Aktensystem in einer auf höchstem Niveau sicherheitsgeprüften und vertrauenswürdigen technischen Umgebung, auf die weder der Aktenbetreiber noch die Continentale Zugriff haben.


Wie lange werden die Daten in der ePA gespeichert?

Da die ePA als lebenslange Begleitung konzipiert ist, werden die Daten in der ePA auch lebenslang gespeichert. Anders ist dies, wenn der Versicherte diese oder die gesamte ePA selbst löscht. Darüber hinaus wird die ePA nach sechs Monaten beendet, wenn der Versicherte seine substitutive Krankenversicherung bei der Continentale Krankenversicherung beendet oder wenn er verstirbt.


Kann die Continentale auf die Gesundheitsdaten in der ePA zugreifen und diese einsehen?

Weder die Continentale noch der IT-Dienstleister, auf dessen Server die Akte liegt, können die Daten einsehen oder auslesen. Dafür sorgt die Verschlüsselung. Erst in der App des Versicherten bzw. im Konnektor der Arztpraxis werden die Daten entschlüsselt. Leistungserbringer können die Daten darüber hinaus nur einsehen, wenn sie vorher vom Versicherten dazu berechtigt wurden.


Welche Daten tauscht die Continentale mit dem Betreiber der ePA aus?

Um die ePA einrichten zu können, tauschen wir mit dem Betreiber der ePA (IBM) administrative personenbezogene Informationen aus (z. B. Name, Vorname, Versicherungsnummer). Ein Austausch von personenbezogenen Gesundheitsdaten findet nicht statt.


Continentale Krankenversicherung a.G.

Eines der großen Unternehmen der Branche

Mit über 90 Jahren Erfahrung, rund 1,3 Millionen Versicherten und 1,9 Milliarden Beitragseinnahmen gehört die Continentale Krankenversicherung a.G. zu den großen deutschen Krankenversicherern – eine gesunde Basis für langfristigen Erfolg. 

Die Continentale Krankenversicherung a.G. steht an der Spitze des Continentale Versicherungsverbundes.