FAQ zur Krankenversichertennummer (KVNR)
Auf einen Blick
Grundlage für digitale Angebote im Gesundheitswesen ist die Telematikinfrastruktur (TI). Versicherte benötigen einen Zugang zur TI, wenn Sie beispielsweise die elektronische Patientenakte (ePA) oder das elektronische Rezept (E-Rezept) nutzen möchten. Um diesen Zugang zu bekommen, brauchen sie eine Krankenversichertennummer (KVNR). Außerdem wird eine KVNR benötigt, wenn bei implantatbezogenen Operationen eine Meldung an das Implantateregister erfolgen muss.
Die KVNR gilt lebenslang und wird auch nach jedem Wechsel der Krankenversicherung von der neuen Versicherung beibehalten. Sie dient dazu, einen Versicherten eindeutig zu identifizieren, und zwar unabhängig davon, ob die Person gesetzlich oder privat versichert ist.
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Die Fragen dieser FAQ:
Benötigen ggf. in einem Vertrag mitversicherte Personen eine eigene KVNR?
Ja, denn die KVNR ist ein personenbezogenes Kennzeichen. Im Fall von mehreren krankheitskostenvollversicherten bzw. restkostenversicherten Personen im Vertrag liegen dem Schreiben deshalb mehrere Abfrageformulare bei.
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