FAQ zur Krankenversichertennummer (KVNR)
Auf einen Blick
Grundlage für digitale Angebote im Gesundheitswesen ist die Telematikinfrastruktur (TI). Versicherte benötigen einen Zugang zur TI, wenn Sie beispielsweise die elektronische Patientenakte (ePA) oder das elektronische Rezept (E-Rezept) nutzen möchten. Um diesen Zugang zu bekommen, brauchen sie eine Krankenversichertennummer (KVNR). Außerdem wird eine KVNR benötigt, wenn bei implantatbezogenen Operationen eine Meldung an das Implantateregister erfolgen muss.
Die KVNR gilt lebenslang und wird auch nach jedem Wechsel der Krankenversicherung von der neuen Versicherung beibehalten. Sie dient dazu, einen Versicherten eindeutig zu identifizieren, und zwar unabhängig davon, ob die Person gesetzlich oder privat versichert ist.
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Die Fragen dieser FAQ:
Der Kunde hat bereits eine KVNR. Warum muss er trotzdem das Abfrageformular ausfüllen?
Sollte bereits ein Vorversicherer eine KVNR für die versicherte Person beantragt haben, ist diese trotzdem zur Vermeidung von Doppelvergaben mit der Vertrauensstelle KVNR abzugleichen. Denn ohne einen Abgleich dürfen wir die vorhandene KVNR nicht verwenden. Auch hierfür benötigen wir von der versicherten Person die im Abfrageformular zu ergänzenden Daten sowie Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung und Schweigepflichtentbindungserklärung.
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