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Individuelle Beratung zu den Versicherungen der Continentale

FAQ zur Krankenversichertennummer (KVNR)

Auf einen Blick

Grundlage für digitale Angebote im Gesundheitswesen ist die Telematikinfrastruktur (TI). Versicherte benötigen einen Zugang zur TI, wenn Sie beispielsweise die elektronische Patientenakte (ePA) oder das elektronische Rezept (E-Rezept) nutzen möchten. Um diesen Zugang zu bekommen, brauchen sie eine Krankenversichertennummer (KVNR). Außerdem wird eine KVNR benötigt, wenn bei implantatbezogenen Operationen eine Meldung an das Implantateregister erfolgen muss.

Die KVNR gilt lebenslang und wird auch nach jedem Wechsel der Krankenversicherung von der neuen Versicherung beibehalten. Sie dient dazu, einen Versicherten eindeutig zu identifizieren, und zwar unabhängig davon, ob die Person gesetzlich oder privat versichert ist.

Diese FAQ durchsuchen

Bitte geben Sie ein Stichwort, um diese FAQ zur Krankenversichertennummer (KVNR) zu durchsuchen.

Die Fragen dieser FAQ:

Muss der Kunde die KVNR zukünftig kennen und griffbereit haben?

Im Vertragsverhältnis zu uns müssen die versicherten Personen ihre KVNR nicht kennen. Denn aktuell beschränkt sich die Nutzung der KVNR auf die TI und das Implantateregister. Um eine ePA oder das E-Rezept nutzen zu können, müssen versicherte Personen den Leistungserbringern ihre KVNR bereitstellen können. Hierfür wird Ihren Continentale-Kunden eine sichere Funktion in unserer zukünftigen GesundheitsApp zur Verfügung. Für die Meldung an das Implantateregister übertragen wir die KVNR der versicherten Personen in einem elektronischen Verfahren an die Gesundheitseinrichtung. Darüber hinaus können Ihre Continentale-Kunden ihre KVNR natürlich jederzeit gern bei uns anfragen.

Continentale Krankenversicherung a.G.

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