FAQ zur Krankenversichertennummer (KVNR)
Auf einen Blick
Grundlage für digitale Angebote im Gesundheitswesen ist die Telematikinfrastruktur (TI). Versicherte benötigen einen Zugang zur TI, wenn Sie beispielsweise die elektronische Patientenakte (ePA) oder das elektronische Rezept (E-Rezept) nutzen möchten. Um diesen Zugang zu bekommen, brauchen sie eine Krankenversichertennummer (KVNR). Außerdem wird eine KVNR benötigt, wenn bei implantatbezogenen Operationen eine Meldung an das Implantateregister erfolgen muss.
Die KVNR gilt lebenslang und wird auch nach jedem Wechsel der Krankenversicherung von der neuen Versicherung beibehalten. Sie dient dazu, einen Versicherten eindeutig zu identifizieren, und zwar unabhängig davon, ob die Person gesetzlich oder privat versichert ist.
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Die Fragen dieser FAQ:
Wie entsteht eine KVNR?
Die KVNR wird auch für privat Versicherte durch die gesetzlich vorgesehene Vertrauensstelle KVNR (VST) auf der Grundlage der Rentenversicherungsnummer (RVNR) individuell einmalig vergeben. Dazu rufen wir zunächst die RVNR bei der Deutschen Rentenversicherung ab. Wenn die versicherte Person keine RVNR hat, kümmern wir uns um die Beschaffung der Nummer bei der Deutschen Rentenversicherung. Die VST pseudonymisiert die RVNR und erzeugt in einem sicheren technischen Verfahren eine KVNR. Dafür verfügt die VST über einen eigenen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ausgegebenen Schlüssel. Anschließend schickt die VST die KVNR an uns. Der gesamte Datenaustauschprozess findet verschlüsselt und sicher statt. Nähere Informationen über das Verfahren zur Bildung einer KVNR finden Sie unter www.itsg.de/produkte/vst-krankenversichertennummer/
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