FAQ zur Krankenversichertennummer (KVNR)
Auf einen Blick
Grundlage für digitale Angebote im Gesundheitswesen ist die Telematikinfrastruktur (TI). Versicherte benötigen einen Zugang zur TI, wenn Sie beispielsweise die elektronische Patientenakte (ePA) oder das elektronische Rezept (E-Rezept) nutzen möchten. Um diesen Zugang zu bekommen, brauchen sie eine Krankenversichertennummer (KVNR). Außerdem wird eine KVNR benötigt, wenn bei implantatbezogenen Operationen eine Meldung an das Implantateregister erfolgen muss.
Die KVNR gilt lebenslang und wird auch nach jedem Wechsel der Krankenversicherung von der neuen Versicherung beibehalten. Sie dient dazu, einen Versicherten eindeutig zu identifizieren, und zwar unabhängig davon, ob die Person gesetzlich oder privat versichert ist.
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Die Fragen dieser FAQ:
Wie sieht die KVNR aus?
Die Krankenversichertennummer besteht je nach Krankenkasse / Krankenversicherer aus 19 bis 30 Stellen. Sie beginnt mit einem Großbuchstaben, gefolgt von neun Ziffern. Die zehn ersten Stellen stellen den unveränderlichen Teil der Krankenversichertennummer dar. Jede Buchstaben-Zahlen-Kombination ist dabei einzigartig. Dieser Kombination folgen neun weitere Nummern, die veränderlich sind und die jeweilige Kassenzugehörigkeit anzeigen. Sie sind nur elektronisch sichtbar und werden verändert, wenn eine Änderung der Daten des Versicherten vorliegt. Das ist nach jedem Wechsel der Krankenkasse / Krankenversicherung der Fall.
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