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Individuelle Beratung zu den Versicherungen der Continentale

FAQ zur Krankenversichertennummer (KVNR)

Auf einen Blick

Grundlage für digitale Angebote im Gesundheitswesen ist die Telematikinfrastruktur (TI). Versicherte benötigen einen Zugang zur TI, wenn Sie beispielsweise die elektronische Patientenakte (ePA) oder das elektronische Rezept (E-Rezept) nutzen möchten. Um diesen Zugang zu bekommen, brauchen sie eine Krankenversichertennummer (KVNR). Außerdem wird eine KVNR benötigt, wenn bei implantatbezogenen Operationen eine Meldung an das Implantateregister erfolgen muss.

Die KVNR gilt lebenslang und wird auch nach jedem Wechsel der Krankenversicherung von der neuen Versicherung beibehalten. Sie dient dazu, einen Versicherten eindeutig zu identifizieren, und zwar unabhängig davon, ob die Person gesetzlich oder privat versichert ist.

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Bitte geben Sie ein Stichwort, um diese FAQ zur Krankenversichertennummer (KVNR) zu durchsuchen.

Die Fragen dieser FAQ:

Wozu braucht der Kunde eine KVNR?

Die KVNR kommt der versicherten Person in den folgenden beiden Themenbereichen zugute:

  1. Private Krankenversicherungsunternehmen müssen zukünftig im Fall einer implantatbezogenen Maßnahme eines Versicherten Meldungen an das Implantateregister Deutschland (IRD) vornehmen. Das Implantateregister ist ein zentrales und bundesweites Register, das die Sicherheit und Qualität von Implantaten und die medizinische Versorgung mit Implantaten verbessern soll. Zur Teilnahme verpflichtet sind die verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen, die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen und die Hersteller von Implantaten. Den Versicherten nützt das Register z. B. dadurch, dass sie im Fall von Komplikationen mit Implantaten frühzeitig identifiziert und schnell informiert werden können.
  2. Neben der verpflichtenden Meldung an das Implantateregister dient die KVNR auch zur eindeutigen Identifikation eines Versicherten in der Telematikinfrastruktur (TI). Diese vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens und gewährleistet den sicheren Austausch von Informationen. Die TI bietet verschiedene Anwendungen, z. B. die elektronische Patientenakte (ePA) oder das elektronische Rezept (E-Rezept). Beides wird aktuell bei uns als zusätzliche digitale Serviceleistung für den Kunden aufgebaut. Die zukünftige Nutzung ist selbstverständlich freiwillig. Mit der ePA haben die Versicherten z. B. Arztbriefe, Befunde oder Ihren Impfpass an einem Ort sicher gespeichert. Was in der Akte gespeichert und wem diese Informationen zur Verfügung gestellt werden sollen, entscheiden die Versicherten jedoch ganz allein. Wir als private Krankenversicherung erhalten keinen Einblick in die ePA oder das E-Rezept.

Continentale Krankenversicherung a.G.

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