 
LV Jahresschluss-Termine 2025
Policierungsgarantie bis 18.12.2025 – 12 Uhr
Aber policiert wird bei Continentale und EUROPA bis zum Schluss!
In der Sparte Leben und in der betrieblichen Altersversorgung policieren wir alle Anträge, über alle Produkte hinweg bis zum Jahresende.
Damit Ihr Geschäft reibungslos läuft, schauen Sie jetzt in unsere Jahresschluss-Termine 2025 auf dieser Seite. 
Dort finden Sie alle Voraussetzungen, Hinweise und weitere wichtige Fristen. Diese können entscheidend sein, wie auch beim Beitragsabruf oder der Zahlung steuerlich relevanter Beiträge. Zum Beispiel müssen bAV-Kollektivverträge früher eingereicht werden, bis 11.12.2025 - 12 Uhr.
Fristen Jahresschluss
Beachten Sie bitte die folgenden Fristen für den spätesten Antragseingang in der policierenden Stelle (Policierungsgarantie) und den Geldeingang bzw. Beitragsabruf:
| Continentale und EUROPA | Antragseingang bis spätestens: | 
|---|---|
| Neuanträge | 18.12.2025 - 12 Uhr | 
| Sonderzahlungen / steuerlich geförderte Produkte - mit Einzugsermächtigung | 18.12.2025 - 12 Uhr | 
|  | Nach dem 18.12.2025 können Beiträge zu geförderten Produkten (Riester-Rente, Basis-Rente, betriebliche Altersversorgung) nur noch dann steuerlich für das Kalenderjahr 2025 berücksichtigt werden, wenn sie rechtzeitig an uns überwiesen werden: Der Geldeingang muss bis spätestens 31.12.2025 erfolgen. Vermerken Sie dann unbedingt im Antrag, dass eine Überweisung erfolgt. | 
| Continentale Unterstützungskasse (CUK) | Antragseingang bis spätestens: | 
|---|---|
| - mit Einzugsermächtigung | 18.12.2025 - 12 Uhr | 
|  | Nach dem 18.12.2025 sind Beiträge zur CUK nur noch dann steuerrelevant, wenn sie rechtzeitig überwiesen werden: Der Geldeingang muss bis spätestens 31.12.2025 erfolgen. Vermerken Sie dann unbedingt im Antrag, dass eine Überweisung erfolgt. | 
| bAV Kollektivverträge | Antragseingang bis spätestens: | 
|---|---|
| Erfassungsbögen zu neuen Kollektiven und zu Nachträgen für bestehende Kollektive | 11.12.2025 - 12 Uhr | 
|  | Der Erfassungsbogen muss bis zum 11.12.2025 vertragsfähig im bAV-Grundsatzreferat vorliegen. Dann garantieren wir, dass wir dem Vertriebspartner den KVV / Nachtrag bis 18.12.2025 zusenden. Für das Zustandekommen, muss dieser vom Vertragspartner unterschrieben werden und in 2025 bei der Continentale Lebensversicherung eingehen. | 
Bitte beachten Sie alle nachfolgenden Anforderungen für einen reibungslosen Ablauf im Jahresendgeschäft.
Voraussetzungen für die Policierungsgarantie
Sie reichen uns glatte policierungsfähige Anträge ein - mit allen notwendigen Zusatzformularen.
Policierungsfähig ist ein Antrag, wenn er
- vollständig und fehlerfrei ausgefüllt ist,
- keine Besonderheiten bei den Risikoangaben vorliegen,
- keine Arztanfragen oder sonstigen Rückfragen erforderlich sind,
- die Identifizierungspflicht erfüllt wurde,
- notwendige Zusatzformulare mit dem Antrag oder Sonderzahlungsformular vorliegen, z.B. Legitimationsprüfung (ggf. mit Recherchebericht zur Geldherkunft und Herkunftsnachweis), Beiblatt zum Antrag zur Fondsauswahl, Vereinbarung des Startmanagements, Tranchen-Vereinbarung oder Versorgungszusage in der bAV,
- bei Listenanmeldungen/Anträgen zu bAV-Kollektivverträgen: der bAV-Kollektivvertrag wirksam zustande gekommen ist. Dafür müssen zuvor dieErfassungsbögen vollständig und fehlerfrei ausgefüllt vorliegen, nebst Registerauszug bzw. Ausweiskopie.
Sonderzahlungen
Sonderzahlung per Überweisung möglich
Sonderzahlungen sind grundsätzlich ohne Anmeldung oder zusätzliche Willenserklärung möglich, einfach per Überweisung.
Bei der Überweisung das Stichwort "Sonderzahlung" und die Versicherungsnummer angeben – siehe auch Abschnitt Bankverbindungen.
Sonderzahlungen per Antrag setzen wir zu den Terminen um, die in den Versicherungsbedingungen geregelt sind.
Sonderzahlung per Fax anmelden
Sonderzahlungen können mit dem Sonderzahlungsformular
und allen erforderlichen Unterlagen per Fax angemeldet bzw. beantragt werden. Und zwar ausschließlich an folgende Fax-Nummer:
- Fax: 089 5153-347
Bei Sonderzahlungen in einen neuen (Sonderzahlungs-) Vertrag gelten dieselben Anforderungen, wie bei Neuanträgen, inklusive der erforderlichen Beratungs- und Informationspflichten.
Sonderzahlung per E-Mail anmelden
Sonderzahlungen können mit dem Sonderzahlungsformular
und allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail angemeldet bzw. beantragt werden. Bitte nutzen Sie hierfür folgende E-Mail-Adresse:
Bei Sonderzahlungen in einen neuen (Sonderzahlungs-) Vertrag gelten dieselben Anforderungen, wie bei Neuanträgen, inklusive der erforderlichen Beratungs- und Informationspflichten.
Was müssen Sie als Mehrfachagent bei einer Sonderzahlung beachten?
Rückdatierung
Abweichend von den Regelungen der "Allgemeinen Versicherungsbedingungen" – können im Dezember die folgenden fondsgebundenen, steuerlichgeförderten Renten auf den Versicherungsbeginn 01.12.2025 rückdatiert werden. Das gilt auch für Sonderzahlungen und Einmalbeiträge.
- Fondsgebundene Riester-Rente: Tarif RRIG
- Fondsgebundene Basis-Renten: Tarife BRI und BRIG
- Fondsgebundene Renten als Direktversicherung: Tarife CRIG, RI als bAV und RIG als bAV
Steuerwirksamkeit
Für die steuerliche Anerkennung von Beiträgen für das Jahr 2025 muss der Versicherungsbeginn in 2025 liegen und es sind die gesetzlichen Zahlungstermine für die Beiträge einzuhalten
Zahlungsart
laufende Beiträge, Einmalbeiträge und Sonderzahlungen
bei
Basis-Renten, Riester-Renten, betrieblicherAltersversorgung und der ContinentaleUnterstützungskasse (CUK)
spätester Geldeingang Continentale
bis 31.12.2025
Bankverbindungen
Vermerken Sie unbedingt im Antrag/auf dem Sonderzahlungsformular, dass eine Überweisung erfolgt.
| Unsere Bankverbindung | 
|---|
| Geldinstitut: Commerzbank Dortmund | 
| Konto-Inhaber: Continentale Versicherungsverbund | 
| IBAN: DE74 4404 0037 0340 9968 02 | 
| BIC: C O B A D E F F X X X | 
| Kontonummer: 340 996 802 | 
| Bankleitzahl: 440 400 37 | 
Continentale Unterstützungskasse (CUK)
Für Überweisungen an die Continentale Unterstützungskasse (CUK) verwenden Sie bitte ausschließlich die folgende Bankverbindung. Vermerken Sie unbedingt den Firmennamen (Trägerunternehmen) und möglichst auch die Trägerunternehmen-Nummer. 
Die Trägerunternehmen-Nummer können Sie telefonisch oder per Mail bei den Ansprechpartnern der CUK erfragen:
- Telefon: 089 5153 - 777
- E-Mail: service-cuk@continentale.de
| Bankverbindung – Continentale Unterstützungskasse (CUK) | 
|---|
| Geldinstitut: Bank für Sozialwirtschaft | 
| Konto-Inhaber: Continentale Unterstützungskasse (CUK) | 
| IBAN: DE07 3702 0500 0003 2400 00 | 
| BIC: B F S W D E 3 3 X X X | 
| Kontonummer: 3240000 | 
| Bankleitzahl: 370 205 00 | 
