Änderungen in den AVB der Privaten Pflegepflichtversicherung sowie des Standardtarifs
News Krankenversicherung vom 10.03.2026
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Standardtarif (AVB/ST) sowie die AVB für
die private Pflegepflichtversicherung (AVB/PPV) haben sich zum 01.01.2026 bzw. 01.04.2026 geändert.
Die Änderungen im Überblick
AVB für den Standardtarif
Die Änderungen in den AVB/ST sind zum 01.01.2026 in Kraft getreten:
- Erweiterung des Kreises der Leistungserbringer um Fachpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche.
- Aktualisierung des Heilmittelverzeichnisses auf Grundlage der beihilfefähigen Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV).
- Anpassung des Preis- und Leistungsverzeichnisses für zahntechnische Leistungen auf Grundlage des bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses BEL-II.
AVB für die Private Pflegepflichtversicherung
Die Änderungen in den AVB/PPV sind zum 01.01.2026 in Kraft getreten und werden zum 01.04.2026 umgesetzt. Die höheren Leistungsansprüche berücksichtigen wir bereits seit dem 01.01.2026 in der Leistungspraxis. Nachfolgend werden die wichtigsten Änderungen aufgeführt:
- Die Änderungen basieren auf dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (früher: Pflegekompetenzgesetz - PKG).
- Eine wesentliche Neuerung betrifft gemeinschaftliche Wohnformen. Pflegebedürftige erhalten einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 450 Euro je Kalendermonat zur Sicherstellung einer selbstbestimmten
Pflege. Zusätzlich bekommen Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 bestimmte Sachleistungen und – wenn diese nicht ganz ausgeschöpft werden – zusätzliches Pflegegeld. - Aktualisierung des Pflegehilfsmittelverzeichnisses der PPV zum 01.01.2026. Grund dafür sind der medizinisch-technische Fortschritt und neue Erkenntnisse in der Pflege.
Es handelt sich nicht um eine abschließende Aufzählung der Änderungen. Alle Änderungen werden in der Kundenbeilage entsprechend aufgeführt.
Die Bestandsaktion
Kundenanschreiben
Ihre Kunden werden, abhängig von der Kombination ihrer bestehenden Versicherungen, mit einer Versicherung im Standardtarif oder einer privaten Pflegepflichtversicherung ab März 2026 informiert. Die Mitteilung erfolgt je Vertrag in Form
- eines Anschreibens mit einem individualisierten Dokumenten-Code je versicherter Person sowie
- einer oder je nach Konstellation zweier Beilagen mit Darstellung der AVB-Änderungen im Änderungsmodus samt Kurzerläuterung.
Dokumenten-Code-Verfahren
Die aktualisierten AVB werden zum Download per Dokumenten-Code-Verfahren zur Verfügung gestellt. Mit dem Code kann Ihr Kunde die AVB sowohl in Reinschrift als auch im Änderungsmodus einsehen, herunterladen und ausdrucken.
Hinweis: Auf Wunsch besteht auch die Möglichkeit, eine Papier-Version der AVB anzufordern.
Keine Feststellungslisten
Feststellungslisten stehen nicht zur Verfügung.