Heilfürsorge für Justizvollzugsbeamte
des Landes Sachsen ab 1. Juli 2025
News Krankenversicherung vom 11.06.2025
Ab dem 1. Juli 2025 haben sächsische Beamte des Justizvollzugsdienstes Anspruch auf Heilfürsorge.
Alle wichtigen Informationen erhalten Sie hier.
Beihilfeänderung und Übergangsregelung
Für Beamte des Justizvollzugsdienstes des Landes Sachsen galt bislang das System der Beihilfe. Zum 1. Juli 2025 wird für sie und neue Beamte ein Wahlrecht zwischen unentgeltlicher Heilfürsorge und Beihilfe eingerichtet.
Für am 1. Juli 2025 bereits ernannte Beamte der in § 164 b SächsBG genannten Fachrichtung gibt es eine Übergangsregelung: Diese können unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb einer Anschlussfrist von drei Monaten ab dem 1. Juli 2025 einmalig erklären, dass sie die Heilfürsorge nicht in Anspruch nehmen werden. Die Erklärung ist unwiderruflich.
Unwiderrufliche Wahlmöglichkeit für (neue) Justizvollzugsbeamte des Landes Sachsen
Beihilfe + beihilfekonforme PKV
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Heilfürsorge
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Die Beihilfe beträgt 50 % (keine Kinder), 70 % (1 Kind) bzw. 90 % (2 Kinder und mehr) der Aufwendungen für den Beihilfeberechtigten und 90 % für den Ehegatten sowie für berücksichtigungsfähige Kinder. Den Rest muss der Beihilfeberechtigte
über eine beihilfekonforme PKV absichern. |
Die Heilfürsorge erbringt eine 100%-ige Kostenübernahme der erstattungsfähigen Aufwendungen. Sie wird nur den Beamten gewährt. Berücksichtigungsfähige Angehörige erhalten Beihilfe.
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Im Rentenalter beträgt der Beihilfeanspruch 70 % (keine Kinder oder 1 Kind) bzw. 90 % (2 Kinder und mehr).
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Die Heilfürsorge endet mit Beginn des Ruhestands und wird dann durch die Beihilfe ersetzt. Daher sollte unbedingt eine Anwartschaft abgeschlossen werden. Nutzen Sie dafür den Anwartschaftsantrag 6e.1456.
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Für die Beihilfe wird kein Beitrag erhoben. Der Beitrag für die ergänzende PKV ist abhängig vom Leistungsumfang, Eintrittsalter und Gesundheitszustand. Eine Beitragsrückerstattung aus den PKV-Tarifen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
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Für die Heilfürsorge wird kein Beitrag erhoben. Der Beitrag der Anwartschaft ist abhängig vom Leistungsumfang des Zieltarifs, Eintrittsalter und Gesundheitszustand.
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Der Beamte erhält Leistungen gemäß der Beihilfeverordnung plus der Restkostenerstattung aus dem beihilfekonformen PKV-Schutz mit lebenslanger Leistungsgarantie.
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Die Leistungen der Heilfürsorge ähneln den GKV-Leistungen.
Tipp: Um Leistungslücken zu schließen empfehlen wir private Ergänzungen vorzunehmen z. B. im Bereich Zahn (CEZE), Wahlleistungen im Krankenhaus (SP-B). |
Hinweis Festzuschüsse Zahn:
Heilfürsorgeberechtigte Personen, die gemäß § 7 Abs. 2 der SächsHfVO für Zahnersatzkosten das Doppelte des Festzuschusses der GKV erhalten, können die Tarife CEZK-U, CEZP-U oder CEZE abschließen. Der Bedarf besteht ausschließlich für die Absicherung von Kosten, die sich nur auf die privatärztlichen Leistungen beziehen. Zusätzlich zum Antrag ist die Erklärung 1e.1569 erforderlich.
Entscheiden sich Ihre Neu- oder Bestandskunden für die Heilfürsorge, ist eine Anwartschaft wichtig!
Denn mit Eintritt in den Ruhestand endet die Heilfürsorge. Ihr Kunde bekommt dann Beihilfe. Den verbleibenden Teil von 10 % bzw. 30 % muss er also über eine beihilfekonforme PKV absichern.
Die Vorteile einer Anwartschaft:
- Die Gesundheitsprüfung erfolgt zu Beginn der Anwartschaft. Der Gesundheitszustand wird auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaft festgeschrieben. Verschlechterungen des Gesundheitszustands, die während der Anwartschaft eintreten, sind versichert.
- Zusätzlich zum „Einfrieren“ des Gesundheitszustands garantiert die große Anwartschaft auch das „junge Eintrittsalter“. So legt man für den späteren Abschluss der 10 %- bzw, 30 %-igen Krankenversicherung das Eintrittsalter zum Beginn der Anwartschaft zugrunde. Aufgrund des „konservierten“ Eintrittsalters zahlen Ihre Kunden später nicht den höheren Beitrag, der sich durch das höhere Eintrittsalter ergeben würde.
Tipps
- Empfehlen Sie Neukunden mit Heilfürsorgeanspruch den Abschluss einer großen Anwartschaft.
- Bestandskunden können eine bestehende Restkostenversicherung in eine Anwartschaft umstellen.