Punkten Sie jetzt mit unseren Garantie-Paketen passend zur aktuellen GKV-Gesundheitsreform!

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News Krankenversicherung vom 20.07.2026

Die aktuelle Gesundheitsreform führt bereits ab 2027 in der GKV zu Einschränkungen in der Leistung sowie zu höheren Zuzahlungen und Beiträgen. Dadurch ergeben sich für Sie schon jetzt neue Beratungsansätze und Chancen im Vertrieb. Damit Sie diese optimal nutzen können, haben wir passende Garantie-Pakete geschnürt.

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Die Ausgaben in der GKV sind in den letzten Jahren deutlich stärker gestiegen als die Einnahmen es entsteht ein Defizit. Um dem entgegenzusteuern, hat die Bundesregierung jetzt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf den Weg gebracht. Dies führt jedoch zu finanziellen Mehrbelastungen und zusätzlichen Lücken in der Versorgung von GKV-Versicherten.

Änderungen für GKV-Versicherte

Die wichtigsten finanziellen und leistungsbezogenen Auswirkungen für GKV-Versicherte im Überblick:

Leistungsbezogene Änderungen

Zahnersatz

Der Festzuschuss für die Regelversorgung sinkt wieder auf 50 bis 65 Prozent und damit um 10 Prozentpunkte.

Arzneimittel

Keine homöopathische / anthroposophischen Leistungen und Arzneimittel mehr.

Vorsorge

2028: Hautkrebsscreening soll ggf. künftig nur noch risikobasiert erfolgen.

Zuzahlungen

Erhöhung um 50 Prozent von derzeit 5,00 Euro auf 7,50 Euro (maximal 10 Prozent des Preises, gedeckelt auf 15,00 Euro).

Finanzielle Änderungen

Sozialversicherungsrechtliche Entgeltgrenzen

Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze wird für das Jahr 2027 einmalig um 300 Euro zusätzlich zur regulären Erhöhung im Zuge der Lohnsteigerung angehoben.

Familienversicherung

2028: Einschränkung der Familienversicherung durch einen zusätzlichen Beitrag von 2,5 Prozent für mitversicherte Partner; beitragsfrei bleiben zum Beispiel Eltern mit Kindern unter 12 Jahren.

Online-Workshop zur GKV-Reform

GKV-Reform 2026 und jetzt?! Beratungsansätze und Chancen in der Zusatzversicherung

GKV-Reform
28.07.2026
von 10:00-11:00 Uhr

GKV-Reform 2026 und jetzt?! Beratungsansätze und Chancen in der Zusatzversicherung

Die GKV-Reform bringt Veränderungen und genau darin liegen enorme Chancen für Ihren Vertrieb!
In unserem kompakten Online-Workshop zeigen wir Ihnen, wie Sie die aktuellen Entwicklungen gezielt in erfolgreiche Beratungsgespräche verwandeln und daraus nachhaltiges Neugeschäft generieren.

Das erwartet Sie:

  • Infos zur GKV-Reform – was verändert sich?
  • Zahnzusatzversicherung – starke Argumente und einfache Verkaufsansätze
  • Ambulante Zusatzversicherung – Mehrwerte mit hohem Kundennutzen
  • Optionstarif – heute Chancen sichern, morgen Abschlüsse erzielen
  • Praxisnahe Vertriebsansätze und sofort umsetzbare Impulse für mehr Umsatz und eine stärkere Kundenbindung

Machen Sie zusammen mit uns aus einer Herausforderung eine Verkaufschance. 
Erfahren Sie, wie Sie Ihre Kunden gezielt ansprechen, neue Bedarfe identifizieren und mit den passenden Lösungen echten Mehrwert schaffen.

Referenten: Silja Halbritter (Produktberaterin Continentale), Anja Schulz (Maklerberaterin Continentale) und Sandra Mannweiler-Spitzner (Vertriebsbeauftragte Continentale)

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Vertriebstipps

Jetzt GKV-Versicherte zum Wechsel in die PKV beraten.

Hintergründe

  • Nicht nur die Beitragsbemessungsgrenze steigt ab dem 01.01.2027 um rund 300 Euro pro Monat, sondern auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird angehoben.
  • Die zusätzliche Anhebung von 300 Euro kommt zur regulären jährlichen Anpassung hinzu. Nach aktuellen Schätzungen des PKV-Verbands könnte die JAEG dadurch von derzeit 77.400 Euro auf 84.800 Euro steigen.

  • Für viele freiwillig gesetzlich Versicherte, die heute nur knapp oberhalb der aktuellen JAEG liegen, schließt sich damit das Wechselfenster zum Jahresende 2026.

Antrag zur Befreiung der Versicherungspflicht beachten.

  • Wer die Voraussetzungen für den Wechsel in die PKV knapp erfüllt, sollte die Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse spätestens im September 2026 erklären, damit der Wechsel in die PKV zum 01.12.2026 erfolgen kann.
  • Wer am 01.12.2026 privat krankenversichert ist und zum 01.01.2027 aufgrund der angehobenen JAEG wieder versicherungspflichtig würde, kann nach § 8 SGB V eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen.
  • Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht gestellt werden. Die Befreiung ist unwiderruflich.

Garantie-Pakete für Ihre Beratung

PREMIUM / PREMIUM-MED

Zielgruppe Angestellte, Selbstständige (PREMIUM-Med = Mediziner)
Beitragsgarantie bis Ende 2027
Leistungsgarantie
Handelsblatt-Siegel

Zahnzusatztarif CEZE

Kalkuliert nach Art der Leben – mit Alterungsrückstellung
Beitragsgarantie für Erwachsene bis Ende 2027
Leistungsgarantie
Testsieger-Bewertung der Stiftung-Warentest

bKV ConCEPT

Beitragsgarantie für Erwachsene bis Ende 2027
Leistungsgarantie
Auszeichnung von Focus-Money als beste betrieblicheKrankenversicherung

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