Sehen Ihre LV-Kunden schon was im gesetzlichen Rentenportal?
News Lebensversicherung vom 22.01.2024
Ja - lautet jetzt Ihre Antwort, wenn LV-Kunden Sie fragen, ob sie im gesetzlichen digitalen Rentenportal auch ihre betriebliche oder private Altersvorsorge finden. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte.
Continentale und EUROPA schon jetzt dabei
Bei uns sind die technischen, rechtlichen und sonstigen Vorbereitungen soweit abgeschlossen. Daher sind wir auch seit Ende 2023 im gesetzlichen Rentenportal vertreten, also schon während der Pilotphase. Letzte Voraussetzung, damit wir Informationen an das gesetzliche Rentenportal geben können, sind die deutschen Steuer-Ident-Nummern unserer LV-Kunden. Lag uns die Steuer-ID-Nr. nicht vor, haben wir sie beim Kunden erfragt.
Ihr Türöffner fürs Beratungsgespräch
Was das Rentenportal nicht kann, ist die Versorgungslücke zu ermitteln. Hier ist auch weiterhin Ihre Beratung gefragt. Nutzen Sie das Rentenportal als Grundlage, um zu informieren und einen Renten-Check mit Ermittlung der Versorgungslücke anzusprechen.
- Eine nützliche Beratungsshilfe erhalten Sie mit dem Renten-ABI
FAQ - Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Rentenportal
Die gesetzliche digitale Rentenübersicht ist Ende Juni 2023 gestartet und hat im Dezember 2023 von der Pilotphase in den Regelbetrieb gewechselt. Bis das Rentenportal den Bundesbürgern den geplanten Gesamt-Überblick zu ihrer gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorgegeben kann, wird es wohl noch dauern. Erst wenige Vorsorge-Anbieter haben den Weg ins Portal geschafft.
Als transparenter und zukunftsorientierter Partner Ihrer Kunden für die Altersvorsorge sind Continentale und EUROPA Leben aber ab jetzt schon dabei.
Was zeigt die digitale Rentenübersicht?
Vorschau Startseite - erste Übersicht der Ansprüche, unterteilt nach lebenslangen Renten - Zeitrenten - Einmalzahlungen
Vorschau Gesamt-Übersicht - zeigt die erreichten und erreichbaren Ansprüche
Vorschau Detail-Ansicht - zeigt die Details zur Altersvorsorge; hier am Beispiel der gesetzlichen Regelaltersrente
Sind alle Lebensversicherer verpflichtet teilzunehmen?
Aktuell noch nicht - die Anbindung ist noch freiwillig. Doch schon im Jahr 2021, wurde im Gesetz zur Digitalen Rentenübersicht die Verpflichtung angelegt, die Ansprüche zu melden. Eine Verordnung soll für alle Anbieter die verpflichtende Anbindung ab 01.01.2025 regeln.
- Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (Gesetz Digitale Rentenübersicht) vom 11. Februar 2021.
Welche Infos geben Continentale und EUROPA weiter?
Informieren wir unsere Kunden dazu?
Bestimmt haben Sie schon von der Digitalen Rentenübersicht gehört. Auf diesem Portal, bereitgestellt von der Deutschen Rentenversicherung Bund, können Sie sich über den aktuellen Stand Ihrer gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge informieren. Die Continentale Lebensversicherung stellt dem Portal bereits seit der Pilotphase die Daten zu den dort abgebildeten Altersvorsorgeverträgen bereit. Unter www.rentenuebersicht.de erfahren Sie mehr zum Portal und wie Sie einen Zugang erhalten.