Anpassungen für Hausrat und Glas – privat und gewerblich – in 2025
News Sachversicherung vom 05.11.2024
Wir informieren Sie über die Summenanpassungen und Beitragssätze der Hausratversicherung sowie der privaten und gewerblichen Glasversicherung in 2025.
Verbundene Hausratversicherung
Summenanpassung und Beitragssätze
Die Versicherungssummen zu den Hausratversicherungen ab den VHB 74 werden im kommenden Jahr nicht angepasst.
Hausratversicherungen nach VHB 74 mit freiwilliger Summenanpassungen für den Zuerwerb werden um den freiwillig vereinbarten Prozentsatz erhöht und auf volle 500 Euro gerundet.
Unverändert bleiben die Beitragssätze für Hausratversicherungen nach den VHB 84, 95, 96, 2002, 2007, 2008, 2012, 2017 und 2022.
Die Beitragssätze für Hausratversicherungen nach VHB 2004 werden um 8 Prozent erhöht.
Private und gewerbliche Glasversicherung
Für Verträge auf Grundlage der AGlB-Fassung Dezember 1986 gilt:
- Zum 1. Januar 2025 werden die Beiträge nicht angepasst (Klausel 751 bzw. Klausel 752).
Für Verträge auf Grundlage der AGlB 94 (§ 10 Nr.2), der AGlB 2008 (§ 6 Nr. 2) und AGlB 2019 (Teil"A", 8.1) gilt:
- Der Anpassungsprozentsatz beträgt 1,8 Prozent.
Ebenso werden die Beiträge zur Glasversicherung im Neugeschäft ab 01.01.2025 um 1,8 Prozent angepasst.