Firmenkunden: Beitragsanpassung Haftpflicht im Bestands- und Neugeschäft
News Sachversicherung vom 27.05.2026
Die Beiträge für die Haftpflicht-Versicherungen werden zum 1. Juli 2026 angepasst.
Beitragsanpassung im Bestands- und Neugeschäft
Im Auftrag des Deutschen Versicherungsverbands hat ein unabhängiger Treuhänder überprüft, wie sich die Schadenszahlungen entwickeln.
Festzustellen ist, dass die Häufigkeit von Haftpflicht-Schäden als auch die Höhe der Einzel-und Gesamtschäden in den letzten Jahren angestiegen ist. Inflation, steigende Materialkosten und Handwerkerkosten sind wesentliche Treiber.
Die durchschnittlichen Kosten, die Versicherer für Haftpflicht-Schäden bezahlen, sind dadurch um insgesamt 14,30 Prozent gestiegen (im Vergleich Jahr 2025 zu Jahr 2024).
Aufgrund einer vorgeschriebenen Rundung wird die Erhöhung auf 10 Prozent angepasst.
- Im Detail:
In der Haftpflicht-Versicherung erfolgt eine Beitragsangleichung in Höhe von 10 Prozent für den gewerblichen Bestand und für das Neugeschäft. - Hinweis:
Bei Versicherungsverträgen, deren Beiträge sich nach Bau-, Lohn-, Umsatzsumme berechnen, erhöht sich nur der Mindestbeitrag um 10 Prozent.
Ausnahmen
Damit die ausgezeichnete Marktposition der Continentale Sachversicherung beibehalten werden kann, sind folgende Risiken von der Umsetzung der Beitragsanpassung ausgenommen:
- Heilpraktiker,
- Tierheilpraktiker,
- Psychologen,
- Lehrer/Coaches und Dozenten.
Wirkung ab 1. Juli 2026
Die Beitragsangleichung wirkt zur jeweiligen Hauptfälligkeit der betroffenen Bestandsverträge zwischen dem 1. Juli 2026 und dem 30. Juni 2027. Die Angleichung erfolgt zum 1. Juli 2026.
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