Mini-Photovoltaik-Anlagen richtig absichern
News Sachversicherung vom 02.03.2023
Aktuell explodieren die Energiepreise. Viele wollen mit Mini-Photovoltaik-Anlagen (sog. Balkonkraftwerken) deshalb selbst Energie erzeugen. Welche Versicherung greift aber zum Beispiel bei Schäden durch Sturm und Hagel an einer Mini-Photovoltaik-Anlage?
Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine Mini-Photovoltaik-Anlage, um ihre Energiekosten zu reduzieren. Aber wie sieht es mit dem Versicherungsschutz für die sog. Balkonkraftwerke aus? Sind diese im Rahmen der Wohngebäude- oder Hausrat-Versicherung abgesichert?
Grundsätzliche Unterscheidung
Mini-Photovoltaik-Anlagen (sog. Balkonkraftwerke)
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Klassische Photovoltaik-Anlage
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Anbringung fast überall
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Anbringung auf Dächern
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eigene Installation
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Installation und Wartung durch Fachkräfte
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Kosten: 300 bis 1.000 Euro
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Kosten: 6.000 bis 12.000 Euro
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Material aus Kristallin sorgt für hohen Wirkungsgrad
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Material aus Dünnschicht sorgt für leichtes Gewicht
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nur für den eigenen Haushalt (Einspeisung ist unwirtschaftlich)
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Stromeinspeisung und Vergütung möglich
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geringe Stromausbeute (maximal 800 Wp)
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hohe Stromausbeute (800 – 1.200 kWh pro installiertem kWp)
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Die aktuelle Leistungsgrenze für Balkonkraftwerke liegt bei 800 Watt Einspeiseleistung. Das heißt, der Wechselrichter darf maximal 800 Watt ins Hausnetz einspeisen. Die Modulleistung kann durchaus größer sein, jedoch nicht mehr als 2.000 Watt.
Wie werden Mini-Photovoltaik-Anlagen (Balkonkraftwerke) versichert?
Hausrat
Zielgruppe der Mini-Photovoltaik-Anlagen sind Eigentümer eines Ein-Familien-Hauses oder einer Wohnung sowie Mieter, die diese mit Zustimmung des Vermieters anbringen dürfen. Diese sind kein Gebäude- oder Grundstücksbestandteil. Ebenfalls dienen sie nicht als Zubehör zu Wohnzwecken. Daher ist die Anlage grundsätzlich als Hausrat anzusehen.
Da die Anlagen im Außenbereich angebracht werden, besteht Versicherungsschutz nach den aktuellen Bedingungen VHB 2022.
Feuer-, Sturm- und Hagelschäden an Hausrat sind auf dem Grundstück des Versicherungsortes wie folgt versichert:
- TOP im Rahmen der Versicherungssumme
- XXL bis 1.000 EUR
- XL bis 500 EUR
Für den einfachen Diebstahl von versicherten Sachen innerhalb Versicherungsort/Grundstück des Versicherungsortes gelten folgende Erstattungsgrenzen:
- TOP 5.000 EUR
- XXL 2.000 EUR
- XL keine Leistung
Unsere Empfehlung
Mini-Photovoltaik-Anlagen (Balkonkraftwerke) sind idealerweise über den TOP-Schutz unserer Hausrat-Versicherung CasaSecura abzusichern.
Wohngebäude
Sofern Haus-/Wohnungseigentümer ein Objekt inklusive einer Mini-Photovoltaik-Anlage (Balkonkraftwerke) vermieten sollten, kann der Schutz auch in die Wohngebäude-Versicherung eingeschlossen werden.
Die Anlage ist dann mit eigener Summe als sonstiges Zubehör über die Wertermittlung anzugeben und einzuschließen. Ein Einschluss über den Baustein BPV (Besondere Bedingungen für die Versicherung von Photovoltaikanlagen) ist nicht möglich.