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Individuelle Beratung zu den Versicherungen der Continentale

Sind M+S-Reifen ab Oktober verboten? 

News Sachversicherung vom 02.10.2024

Seit dem 1. Oktober 2024 gelten neue Regeln für Winterreifen. Bei winterlichen Straßenverhältnissen dürfen Reifen, die nur mit dem Symbol "M+S" gekennzeichnet sind, nicht mehr genutzt werden. Wichtige Informationen dazu sind nachfolgend für Sie zusammengestellt.

Was bedeutet die neue Regelung für den Kfz-Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz generell

  • Sofern die Reifen mit dem Schneeflocken-Symbol gekennzeichnet sind, gibt es keine Probleme.
  • Fehlt das Symbol sind die Reifen als Winterreifen nicht zugelassen.
  • In Regionen, in denen im Winter Winterreifen ausdrücklich vorgeschrieben sind, käme es beim Befahren dieser Strecken zu einer erhöhten Gefahr, die unter Umständen bis zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann.
  • Unabhängig von der Jahreszeit, ist wie bei allen Reifen, die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm zu beachten.


Kfz-Haftpflichtversicherung

  • Diese übernimmt den Schaden des Unfallopfers in jedem Fall, auch wenn der Unfallverursacher mit Sommerreifen unterwegs war.
  • Allerdings kann das Fahren mit Sommerreifen bei Straßenverhältnissen, für die eindeutig Winterreifen erforderlich sind, als Mitverschulden an einem möglichen Unfall gewertet werden.
  • In diesem Fall könnte der Unfallverursacher in Regress genommen werden. 


Kaskoversicherung

  • Hier ist eine genaue Prüfung im Einzelfall erforderlich.
  • Grobe Fahrlässigkeit ist in der Kaskoversicherung der Continentale abgedeckt.
  • Wenn Ihr Kunde also zum Beispiel mit Sommerreifen unterwegs ist und vom Wintereinbruch überrascht wird, hat er bei uns Versicherungsschutz.
  • Aber: Fährt er trotz Wintereinbruch und 14 Tagen Schneeglätte mit Sommerreifen täglich zur Arbeit, müssen wir das von seinem Auto ausgehende Risiko als dauerhaft erhöht einstufen. Im schlimmsten Fall erlischt dann der Versicherungsschutz.


Der beste Schutz: Winterbereifung von O bis O 

  • Um im Winter reifentechnisch auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen Sie Ihren Kunden die bewährte Regel Winterbereifung von Oktober bis Ostern.
  • Erinnern Sie daher Ihre Kunden spätestens jetzt, an den Werkstatttermin für den Winterreifenwechsel zu denken. 

Weitere Informationen

Kfz-Versicherung

Informationen und Unterlagen zum Tarif: Tarifleistungen, Kunden-und Vertriebsinfos, Bedingungen, Anträge uvm.

Ansprechpartner

Sie möchten mehr wissen? Sprechen Sie Ihren Produktberater für Sachversicherungsfragen an.

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