Rechtsschutzversicherung ConJure: Beitragsanpassung 2025
News Sachversicherung vom 08.08.2025
In der Rechtsschutzversicherung ConJure erfolgt ab 1. Oktober 2025 eine vom Treuhänder empfohlene Beitragsanhebung.
Anpassungen in Bestands- und Neugeschäft
Für die Rechtsschutzversicherung prüft jedes Jahr ein unabhängiger Treuhänder, ob die Beiträge aufgrund der allgemeinen Schadenentwicklung angehoben oder gesenkt werden sollen. Aufgrund der Inflation sowie gestiegener Rechtsanwalts- und Gerichtskosten hat der Treuhänder den Rechtsschutzversicherern eine
Beitragsanhebung empfohlen. Diese wird wie folgt umgesetzt:
5 % in Bestandsverträgen bis einschließlich ARB 2019:
- für alle Versicherungsformen mit Selbstbeteiligung
- im Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS für Nichtselbstständige ohne Selbstbeteiligung
- im Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS für Selbstständige ohne Selbstbeteiligung
- im Landwirtschafts- und Verkehrs-RS ohne Selbstbeteiligung
5 % im Neu- und Ersatzgeschäft des Tarifs ARB 2024 analog der obigen Empfehlung des Treuhänders.
Keine Anpassung erfolgt für Bestandsverträge im aktuellen Tarif ARB 2024.
Kundeninformation
Über die Beitragsanpassung werden Ihre Kunden ab Mitte August entsprechend der Hauptfälligkeiten mit einem Kundenanschreiben informiert:
Weitere Informationen
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Ansprechpartner
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