Wegeunfälle – Grenzen der gesetzlichen Unfallversicherung
News Sachversicherung vom 22.01.2026
Rund 20 Prozent aller Arbeitsunfälle finden auf dem Weg von und zur Arbeit statt. Gerade in der dunklen Jahreszeit passiert durch schlechte Sicht, Glätte, Laub, Regen und Schnee besonders viel.
Viele glauben, dass man auf dem Arbeitsweg gut abgesichert ist – ob per Auto, Bus, Rad oder zu Fuß. Doch die gesetzliche Unfallversicherung hat klare Grenzen und zahlt leider wenig.
Wie eng Gerichte Wegeunfälle tatsächlich fassen und wie Ihre Kunden privat vorsorgen sollten, sehen Sie hier.
Definition Wegeunfall
Ein Wegeunfall ist ein Unfall auf dem direkten Hin- und Rückweg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Als „direkter Weg“ gilt der kürzeste, unmittelbare Weg. Aussagen wie „Ich habe nur einen kurzen Stopp gemacht“ oder „Ich bin heute anders gefahren“ können bereits dazu führen, dass es sich nicht mehr um einen versicherten Arbeitsweg handelt. Ein anerkannter „berechtigter Umweg“ liegt vor, wenn Eltern auf dem Weg zur Arbeit ihre Kinder zur Betreuung bringen, z. B. in die Kita. Das gilt auch für Fahrgemeinschaften.
Fazit
Abweichungen vom direkten Weg oder Unterbrechungen, zum Beispiel für einen Einkauf, zum Tanken, für Sport- und Freizeitaktivitäten oder einen Arzt- oder Behördengang, sind nicht versichert. Vielen Ihrer Kunden ist das sicher nicht bewusst.

Überraschende Rechtsprechung
Regelmäßig landen Fälle leider vor Gericht. Hier schafft erst die Rechtsprechung Klarheit. Mit den Urteilen wird deutlich, wie eng die Definition eines Wegeunfalls gefasst ist. Drei Beispiele:
Unfall im Treppenhaus
Ausgangslage:
Arbeitnehmenden ist oft nicht klar, dass der Schutz für Wegeunfälle erst mit Durchschreiten der Außentür (Haustür, Garagentor) des bewohnten Gebäudes beginnt und mit dem Erreichen des Betriebsgeländes (z. B. Werkstor) endet. Für den Rückweg gilt gleiches, natürlich umgekehrt.
Urteil:
Das Sozialgericht Hamburg hat am 14. Mai 2024 entschieden, dass ein Sturz im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses auf dem Weg zur Arbeit kein versicherter Wegeunfall ist. Der Betroffene stolperte und stieß mit dem Arm in die Glasscheibe der Eingangstür. Er erlitt dabei schwere Verletzungen am Arm und an der Hand.
Unfall beim Tanken
Ausgangslage:
Viele gehen davon aus, dass sie zum Tanken/Aufladen ihrer Fahrzeuge auf dem Weg zur oder von der Arbeit gesetzlich unfallversichert sind.
Urteil:
Das Bundessozialgericht (BSG) entschied am 30. Januar 2020, dass das Betanken von Kraftfahrzeugen auf dem Weg zwischen Arbeitsstelle und Privatbereich eine unversicherte Unterbrechung darstellt. Die Betroffene fuhr auf dem Heimweg von ihrer Arbeitsstelle eine Tankstelle an, weil die Kraftstoffmenge in ihrem Fahrzeug nicht mehr für die Fahrt bis zuhause gereicht hätte. Nach dem Tankvorgang rutschte sie im Kassenbereich der Tankstelle aus.
Stopp am Briefkasten
Ausgangslage:
Selbst wenn Arbeitnehmende wissen, dass sie nur auf direktem Weg zwischen ihrer Arbeit und Zuhause gesetzlich unfallversichert sind, gehen viele davon aus, dass man dabei Berufliches mit Privatem verbinden kann.
Urteil:
Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 7. Mai 2019 entschieden, dass Stopps, die einem privaten Zweck dienen, auch dann nicht versichert sind, wenn sie nur äußerst kurz ausfallen und auf dem direkten Arbeitsweg eingelegt werden. Der gesetzliche Versicherungsschutz setzt erst in dem Moment wieder ein, wenn die eigenwirtschaftliche Tätigkeit erkennbar beendet ist und der ursprüngliche Weg wieder aufgenommen wird. Die Betroffene stürzte im vorliegenden Fall beim Verlassen ihres Pkws, als sie einen privaten Brief in einen direkt an der Straße befindlichen Briefkasten einwerfen wollte.
Gesetzliche Unfall-Leistungen: Zu spät und zu gering!
Wie die Urteile zeigen, greift der gesetzliche Unfallschutz oft nicht. Und wenn, sind die Leistungen in der Regel nicht ausreichend!
Machen Sie Ihren Kunden bewusst, dass erst bei Unfallfolgen von mindestens 26 Wochen und einer Erwerbsminderung von mindestens 20 Prozent den Betroffenen eine Verletztenrente zusteht. Die Höhe der Rente hängt unter anderem vom bisherigen Einkommen und dem Grad der Beeinträchtigung ab.
Ganz wichtig: Selbst bei voller Erwerbsminderung beträgt sie nur maximal ein Drittel des Bruttogehalts.
Ihr Lösungsangebot: UnfallGiro – die private Unfallvorsorge
UnfallGiro sorgt 24/7 und weltweit für einen Unfallschutz. Damit entschärfen Sie für Ihre Kunden nervenaufreibende und zum Teil langwierige Auseinandersetzungen mit der gesetzlichen Unfallkasse im Falle des Falles. Ein weiteres top Argument: Die Leistungen erfolgen in voller Höhe, zusätzlich zu den Zahlungen anderer Leistungserbringer.
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