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Ist das noch ein Arbeitsunfall? 

News Sachversicherung vom 17.09.2024 

Wann leistet die gesetzliche Unfallversicherung? Noch immer gibt es Grauzonen. Das Bundeskabinett hat am 28.08.2024 das Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz beschlossen, um einige Lücken zu schließen. Wir informieren Sie über die wesentlichen Änderungen und zeigen Ihnen Beispiele, die Sie in Ihrer Beratung nutzen können.

Neuerungen beim gesetzlichen Versicherungsschutz

Das Unfallversicherungsrecht wird aufgrund geänderter Lebensrealitäten reformiert. Das am 28.08.2024 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz tritt in Kraft, sobald dies im Bundesanzeiger veröffentlicht ist.

Die wesentlichen Änderungen für Sie im Überblick:

  • Bereits heute sind Eltern auf dem Weg zur Arbeit unfallversichert, wenn sie ihre Kinder zur KiTa oder Schule bringen oder von dort abholen. Künftig werden auch andere umgangsberechtigte Personen bei diesen Wegen versichert, zum Beispiel getrenntlebende Elternteile oder deren neue Lebenspartner.
  • Studenten besitzen nun auch bei universitären Pflichtarbeiten außerhalb der Hochschule gesetzlichen Unfallschutz. Zum Beispiel, wenn etwa bestimmte Teile einer Abschlussarbeit an der Hochschule nicht möglich, aber als Teil der Prüfungsleistung notwendig und mit der Hochschule abgesprochen sind.
  • Schüler, die als „Jungstudierende“ die Hochschule besuchen, fallen künftig ebenfalls unter den Versicherungsschutz.
  • Künftig sollen weitere Krisenhelfergruppen einen erweiterten Versicherungsschutz für ihre Tätigkeit im Ausland erhalten, zum Beispiel Jugendliche bei freiwilligen Diensten.

Arbeitsunfall – ja oder nein?

Insbesondere bei Wegeunfällen ist es oft unklar, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Denn der Versicherungsschutz erlischt, sobald der direkte Weg zur oder von der Arbeit/Schule verlassen wird. Wird der Weg zum Ziel wieder aufgenommen, lebt auch der Versicherungsschutz wieder auf. Bei einer Wegeunterbrechung von mehr als zwei Stunden für den gesamten restlichen Weg besteht kein Versicherungsschutz mehr.

Wir haben einige alltägliche Situationen genauer unter die Lupe genommen:

Wie sieht es aus, wenn vor der Arbeit noch das Fitnessstudio besucht oder nach der Arbeit im Supermarkt eingekauft wird?

Antwort:
Wenn das jeweilige Ziel nicht auf dem direkten Arbeitsweg liegt, also vom Weg abweicht, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht!
Vor oder nach der Arbeit schnell die Kinder zur KiTa und Schule bringen – liegt ja schließlich fast auf dem Weg ins Büro. Greift in diesem Fall die gesetzliche Unfallversicherung?

Antwort:
Ja, auch wenn die KiTa oder Schule nicht auf dem direkten Arbeitsweg liegt, ist man im Falle eines Unfalls gesetzlich abgesichert. Dies gilt neuerdings nicht nur für die Eltern, sondern auch für andere umgangsberechtigte Personen, zum Beispiel getrenntlebende Elternteile oder deren neue Lebenspartner.
Die Mittagspause nutzen, um mit der Kollegin eine kleine Runde im Park zu drehen. Während der Pause ist der Gang zum Mittagessen schließlich gesetzlich versichert. Dann kann man doch auch in den Park gehen, oder?

Antwort:
Bei einem einfachen Spaziergang greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Nur wenn der Spaziergang der Besorgung des Mittagessens dient, besteht ein gesetzlicher Schutz.
So läuft es häufig im Homeoffice: Aufstehen, Treppe hoch an den Laptop. Doch was ist eigentlich, wenn man auf der Strecke dahin folgenschwer stürzt? Gilt das als Arbeitsunfall?

Antwort:
Ja. Der direkte Weg vom Bett zum heimischen Arbeitsplatz ist gesetzlich als Arbeitsweg abgesichert. Aber das gilt nur für den Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme.

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