Ihre Anpassungsmöglichkeiten von bestehenden Wohngebäudeverträgen ab 1. Oktober 2025
Wichtige Information für Makler und Mehrfachagenten!
News Sachversicherung vom 15.09.2025
Wie bereits in den Sach-News angekündigt wird das Geschäft in der Wohngebäudeversicherung für Makler und Mehrfachagenten zum 1. Oktober 2025 eingestellt. Neu- und Änderungsanträge können Sie noch bis zum 30. September 2025 einreichen.
Bestehende Verträge bleiben von dieser strategischen Entscheidung grundsätzlich unberührt.
Selbstverständlich können Sie weiterhin verschiedene Anpassungen im Bestand vornehmen.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der ab dem 1. Oktober 2025 möglichen Änderungen.
Zulässige Änderungen im Bestand ab dem 1. Oktober 2025:
- Änderung der Versicherungsnehmer-Anschrift
- Anpassung der Bankverbindung (SEPA-Lastschrift), sofern kein Mahnstand besteht
- Änderung der Zahlweise oder Hauptfälligkeit
(unter Berücksichtigung von Mindestbeiträgen und Beitragsrückständen) - Temporäre Außerkraftsetzung
- Verlegung des Versicherungsbeginns
- Versicherungsnehmer-Wechsel
- (Teilweiser) Risikofortfall, wie z. B. durch Entfall von Nebengebäuden
- Eigentumswechsel (ETW)
- Bedingungsgemäße Ein- und Ausschlüsse
- Änderung der Versicherungssumme
- Neugewährung des Unterversicherungsverzichts bei Vorlage einer aktuellen Summenermittlung
- Anzeige eines vorübergehenden Leerstands
Änderungswünsche senden Sie bitte in Textform an den Kundendienst.
Eine Umstellung bestehender Verträge auf aktuelle Bedingungen ist ab dem 1. Oktober 2025 nicht mehr möglich.