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Individuelle Beratung zu den Versicherungen der Continentale

Wettbewerbs- und Geldwäscherichtlinien

Auf dieser Seite:

Die Verbände der Versicherungswirtschaft haben mit den Verbänden des Versicherungsaußendienstes Richtlinien formuliert. Die Richtlinien wurden angepasst. Die neuen Richtlinien gelten seit dem 01.09.2006.

Sie beruhen auf den Anschauungen der beteiligten Wirtschaftskreise und geben darüber Auskunft, was im Vorsorge- und Versicherungsbereich als gute Sitten gilt. Sie konkretisieren somit das allgemeine Wettbewerbsrecht für Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler.

Als Versicherungsvermittler gelten Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler. Als Versicherungsvertreter gelten die selbstständigen Vertreter im Sinne der §§ 84, 92 HGB und die Angestellten im Außendienst.

Zu Ihrer Information erhalten Sie hier die aktuellen Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft.

Die Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft konkretisieren das allgemeine Wettbewerbsrecht für Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler.
Stand: 01.09.2006
Größe: 100 kb
Diese Synopse stellt den Inhalt der Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft ihrer Vorgängerversion gegenüber.
Stand: 01.09.2006
Größe: 232 kb

Geldwäscherichtlinien

Zur Ihrer Information können Sie hier auch die Richtlinien zur Umsetzung des Geldwäschegesetzes einsehen.

Richtlinien zur Umsetzung des Gesetzes zum Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GWG)
Nummer: 09/2014
Größe: 18 kb

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