
Riester-Zulagen
Keine Fördergelder verschenken
Unsere Kunden informieren wir jedes Frühjahr mit der Standmitteilung zu ihrer Riester-Rente. Ergänzend dazu finden sie hier nützliche Informationen und Unterlagen zur Beantragung der staatlichen Zulagen.
Verschenken Sie keine Fördergelder - deshalb jetzt informieren. Es lohnt sich!
Zulagen 2022 beantragen
Ihr Kunde nutzt unseren Dauerzulage-Service?
Dann beantragen wir seine Zulagen für 2022 automatisch. Dazu haben wir Ihrem Kunden, mit der Standmitteilung, das Informationsblatt mit seinen Daten zugeschickt. Es sollte geprüft werden, ob die Angaben darauf zutreffen. Haben sich Änderungen ergeben, tragen Sie diese bitte in der rechten Spalte auf dem Informationsblatt ein und senden Sie uns das Informationsblatt mit den Änderungen zurück.
Für Kunden mit Dauerzulage-Service
Zulagen 2023
Ziel der Riester-Rente sollte es sein, dass Ihr Kunde die volle Zulagen-Förderung erhält. Dafür muss er alle Merkmale zur Förderfähigkeit erfüllen und die erforderlichen Eigenbeiträge zahlen. Machen Sie mit Ihrem Kunden den Förder-Check: Hat sich bei ihm etwas geändert?
Beim Familienstand, der Anzahl der Kinder, der Kindergeld-Berechtigung, beim Beruf – und vor allem beim Einkommen?
Bitte informieren Sie uns bei Änderungen sofort. Dann können wir diese auch berücksichtigen, wenn wir die Zulagen Ihres Kunden für das Jahr 2023 beantragen. Gleich hier finden Sie eine Anpassungserklärung mit Erläuterungen für 2023.
Fragen zu Ihren Zulagen
Ansprechpartner rund um die Fragen zu Zulagen ist unser Servicecenter Leben. Sie erreichen unser Riester-Team unter der Rufnummer
0341 22618-1069.
Nützliche Information für Ihren Förder-Check
Förderung und Einkommen, Auswirkungen bei Einkommens-Änderungen, Berechnungs-Beispiele
Studenten
Eltern, Adoptiv-Eltern, Pflege-Eltern, Allein-Erziehende, Kindergeld-Berechtigte, Eltern-in-spe...
spezielle Pflichtversicherte in der Rentenversicherung und indirekt Förderfähige über den riesternden Ehe- bzw. Lebenspartner...
Pflichtversicherte Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Anwälte, pflichtversicherte Landwirte, Gartenbauer, Winzer, Fischer...
Beamte, Richter und Soldaten
Erhalt von Renten bei Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit oder bei Bezug von Arbeitslosengeld
Wohn-Riester bei „Nicht-Selbstnutzung", Abfindung von Kleinbetragsrenten und Freibetrag bei Grundsicherung