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Individuelle Beratung zu den Versicherungen der Continentale

AVB-Änderungen in der privaten Pflegepflichtversicherung

Auf dieser Seite:

Vertriebspartner-Informationen Krankenversicherung

Zum 1.5.2023 und 1.1.2024 haben sich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) in der privaten Pflegepflichtversicherung geändert. Zudem erfolgte zum 1.1.2024 eine Anpassung des Pflegehilfsmittelverzeichnisses. Im Rahmen einer Bestandsaktion informieren wir Ihre Kunden über die Änderungen.

AVB-Änderungen

Die Änderungen in den AVB der privaten Pflegepflichtversicherung gelten für die

  • Tarife PVN und PVB
  • Zusatzvereinbarung für Studenten, Fach- und Berufsfachschüler sowie Praktikanten
  • Besondere Bedingungen für die kleine und große Anwartschaftsversicherung zur privaten Pflegepflichtversicherung

Änderungen zum 1.5.2023

Die Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Natur und haben keine inhaltlichen Auswirkungen auf den Versicherungsvertrag Ihres Kunden. Grundlage für die Änderungen ist die ersatzlose Streichung der Regelung zur Beitragsanpassung gemäß § 8b Abs. 2 MB/KK 2009, die inhaltsgleich in den MB/PPV umgesetzt wurde.

Änderungen zum 1.1.2024

  • Die Änderungen beruhen im Wesentlichen auf Gesetzesänderungen im Rahmen des Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) und des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts. Bei den Änderungen handelt es sich unter anderem um Leistungserweiterungen z. B. hinsichtlich von Leistungen bei häuslicher Pflege, bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, beim Pflegeunterstützungsgeld oder bei der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
  • Mit Blick auf den medizinisch-technischen Fortschritt und aktueller Erkenntnisse in der Pflege wurde zudem das Hilfsmittelverzeichnis der privaten Pflegepflichtversicherung (Pflegehilfsmittelverzeichnis) zum 1.1.2024 aktualisiert.

Die Bestandsaktion

Alle versicherten Personen in der Pflegepflichtversicherung werden ab dem 20.2.2024 über die AVB-Änderungen in der privaten Pflegepflichtversicherung informiert. Die Mitteilung erfolgt in Form
  • eines Anschreibens mit einem individualisierten Dokumenten-Code je versicherter Person sowie
  • einer Beilage mit Darstellung der AVB-Änderungen im Änderungsmodus samt Kurzerläuterung.
Dieses Anschreiben erhalten Kunden, die von der AVB-Änderung im Bereich der Privaten Pflegepflichtversicherung betroffen sind.
Größe: 76 kb
Die aktualisierten AVB werden zum Download per Dokumenten-Code-Verfahren zur Verfügung gestellt. Mit dem Code kann Ihr Kunde die AVB sowohl in Reinschrift als auch im Änderungsmodus einsehen, herunterladen und ausdrucken.

Hinweis: Auf Wunsch besteht auch die Möglichkeit, eine Papier-Version der AVB anzufordern.

Feststellungslisten stehen nicht zur Verfügung.

Ergänzende Hinweise auf dieser Seite:
Trotz sorgfältiger Zusammenstellung der Tabellen kann für fehlerhafte Angaben und deren Folgen keine Haftung übernommen werden. Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Beitragskalkulationen der jeweiligen Unternehmen.