Suche
Continentale vor Ort
×
Finden Sie einen Continentale-Partner bei Ihnen vor Ort
Individuelle Beratung zu den Versicherungen der Continentale

Test Ansprechpartner

Auf dieser Seite:

Headline

DHier steht asdhdklfhs dlfkhdskjfdshf kjkjdh kjkjghs dfkjjgksdfkj kjs dfkjg kjgsdf jk ks dfgfjksdf gkdss

hsdfj gsdkjf sdgjkfdskf gsdkjgsd fjkgsdjkdf g

hfksjdfh dskjfjdsjf k

Überschrift H3

Unsere Ansprechpartner für Vertriebspartner betreuen feste regionale Gebiete. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl ein, um Ihren persönlichen Ansprechpartner kennenzulernen.

Der Deutsche Bundestag hat am 27.03.2026 den Gesetzesentwurf zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz – AVRG) beschlossen. In der finalen Phase wurden noch einige wesentliche Anpassungen vorgenommen. Aktuell gehen wir davon aus, dass auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 8. Mai 2026 zustimmen wird und die Reform wie geplant zum 01. Januar 2027 in Kraft treten kann.

Kontinuierliche Informationen

Wir werden Sie über das Jahr hinweg fortlaufend informieren, um sowohl Kunden, als auch Ihnen als unseren Vertriebspartner Orientierung zu geben. Im Vordergrund steht die Absicherung bestehender Kunden- und Vertragsbestände.

Wir geben Orientierung

Auf dieser Seite finden Sie einen kompakten Überblick, welche Änderungen die Reform bringen wird. Wir werden Sie über das Jahr hinweg fortlaufend informieren, um sowohl Kunden, als auch Ihnen als unseren Vertriebspartner Orientierung zu geben. Im Vordergrund steht die Absicherung bestehender Kunden- und Vertragsbestände.

Eine neue Headline

hjsdfkjldshfjk skgdjf 

dsfds fkjdsgf dskfgdskjfgdskjfds

jhsdf kjdsghf jkdsfg

Die neue Produktlandschaft im Überblick:

  • Standardprodukt: Das Standardprodukt soll ein einfach konstruiertes und primär auf den Online-Abschluss ausgerichtetes Produkt sein. Es handelt sich dabei um ein Fondsdepot oder eine fondsgebundene Rentenversicherung ohne Garantien, mit zwei Fonds sowie einem obligatorischen Ablaufmanagement. Der Effektivkostendeckel liegt bei 1,0 % p. a. Um weitere AVRG-Produkte anbieten zu können, muss das Standardprodukt im Portfolio des Anbieters enthalten sein. Perspektivisch soll dieses Produkt auch von einem staatlich organisierten Träger angeboten werden können. 
  • Altersvorsorge-Depot: Dabei handelt es sich um ein Fondsdepot oder eine fondsgebundene Rentenversicherung ohne Garantien. Die Fondsauswahl ist flexibel, es gibt keine Vorgaben zu maximalen Kosten (kein Effektivkostendeckel). 
  • Garantieprodukt: Dies kann als der eigentliche Riester-Nachfolger bezeichnet werden. Es handelt sich um ein Altersvorsorgeprodukt mit einer Beitragsgarantie von wahlweise 80 % oder 100 %. Keine Vorgaben zu Fonds, Anlageoptionen oder maximalen Kosten (kein Effektivkostendeckel).

Standardprodukt

Das Standardprodukt soll ein einfach konstruiertes und primär auf den Online-Abschluss ausgerichtetes Produkt sein. Es handelt sich dabei um ein Fondsdepot oder eine fondsgebundene Rentenversicherung ohne Garantien, mit zwei Fonds sowie einem obligatorischen Ablaufmanagement. Der Effektivkostendeckel liegt bei 1,0 % p. a. Um weitere AVRG-Produkte anbieten zu können, muss das Standardprodukt im Portfolio des Anbieters enthalten sein. Perspektivisch soll dieses Produkt auch von einem staatlich organisierten Träger angeboten werden können. 

Auszahlphase

Neu ist auch die Gestaltung der Auszahlphase. Erstmals sind neben klassischen Leibrenten, bei denen die Renten lebenslang gezahlt werden, auch Zeitrenten möglich – beispielsweise mindestens bis zum 85. Lebensjahr. Der Rentenbezug kann frühestens ab dem 65. Lebensjahr beginnen und muss spätestens mit dem 70. Lebensjahr starten. Als Todesfallschutz sind für Leibrenten nur Rentengarantiezeiten von 10 oder 20 Jahren vorgesehen.

Weitere Merkmale

  • Bei allen drei Produkten sind biometrische Zusatzversicherungen, wie beispielsweise eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, nicht zulässig.
  • Die Abschlusskosten werden gleichmäßig über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt.
  • Der Mindestbeitrag beträgt künftig je Vertrag 120 € pro Jahr.
  • Anbieter müssen einen Anbieterwechsel nach fünf Jahren kostenfrei gewährleisten sowie eine Wechselmöglichkeit zu Beginn der Auszahlungsphase vorsehen.

Auszahlphase

Neu ist auch die Gestaltung der Auszahlphase. Erstmals sind neben klassischen Leibrenten, bei denen die Renten lebenslang gezahlt werden, auch Zeitrenten möglich – beispielsweise mindestens bis zum 85. Lebensjahr. Der Rentenbezug kann frühestens ab dem 65. Lebensjahr beginnen und muss spätestens mit dem 70. Lebensjahr starten. Als Todesfallschutz sind für Leibrenten nur Rentengarantiezeiten von 10 oder 20 Jahren vorgesehen.

Neue Fördersystematik

Mit dem neuen Altersvorsorgereformgesetz gilt eine beitragsproportionale Förderung: Zulagen werden nur noch auf gezahlte Eigenbeiträge gewährt.

  • Bis zu einem Jahresbeitrag von 360€ erhalten Sparer 50% Zulage, für Beiträge von 361€ bis 1.800€ jährlich gibt es weitere 25%, insgesamt also maximal 540€ pro Jahr.
  • Für Kinder wird auf die ersten 300€ Beitrag je Kind pro Jahr eine Kinderzulage von 100% gezahlt. Berufseinsteiger profitieren weiterhin vom einmaligen Einsteigerbonus von 200€.
  • Für mittelbar zulageberechtigte Personen ist die Grundzulage auf maximal 175€ begrenzt. Die maximal 1.800€ Eigenbeitrag können zusammen mit den Zulagen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
  • An der Besteuerung der Leistungen und dem 30%-igen Kapitalverfügungsrecht zu Beginn der Auszahlungsphase ändert sich nichts.

Der Kreis der förderberechtigten Personen wird um Selbstständige ausgeweitet, einschließlich der selbstständig tätigen Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen.

Mit dem neuen Altersvorsorgereformgesetz gilt eine beitragsproportionale Förderung:

  • Zulagen werden nur noch auf gezahlte Eigenbeiträge gewährt.

Der Kreis der förderberechtigten Personen wird um Selbstständige ausgeweitet, einschließlich der selbstständig tätigen Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen.

Wir sind verlässlicher Partner heute und morgen!