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Vorläufige Sozialversicherungswerte 2026

News Krankenversicherung vom 06.10.2025

Uns liegen die vorläufigen Sozialversicherungswerte für das kommende Jahr 2026 vor.
Alle wichtigen Werte finden Sie in der Anlage im Überblick.

Die wesentlichen Änderungen

Die vorläufigen Sozialversicherungs-Rechengrößen für das Jahr 2026 liegen vor. Den Entwurf hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 10.09.2025 veröffentlicht. Noch ist er nicht verabschiedet. Inkrafttreten soll die Verordnung zum 01.01.2026.

  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt voraussichtlich von derzeit 5.512,50 € monatlich (66.150 € jährlich) auf 5.812,50 € (69.750 € jährlich). Die gleichen Werte gelten auch für die soziale Pflegeversicherung.
  • Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) steigt voraussichtlich von 6.150,00 € monatlich (73.800 € jährlich) auf 6.450,00 € (77.400 € jährlich).
  • Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV beläuft sich voraussichtlich auf 511,50 € (inkl. durchschnittlichen GKV-Zusatzbeitragssatz).
  • Der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitragssatz steigt voraussichtlich von 2,5 % auf 3,0 %*. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Personen mit Kind bleibt voraussichtlich bei 3,6 %*.
  • Die Bezugsgröße in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt voraussichtlich auf 3.955,00 € monatlich (47.460 € jährlich).

Die Einkommensgrenze für geringfügige Beschäftigung wird zum 1.1.2026 von 556 € auf 603 € erhöht. Die Einkommensgrenze für die beitragsfreie Familienversicherung steigt voraussichtlich von 535 € auf 565 € monatlich.

Ergänzende Hinweise auf dieser Seite:
[*]

Es handelt sich um eine vorläufige Prognose des GKV-Spitzenverbandes.


Eine Übersicht aller News finden Sie auf unserer Übersichtsseite.