
Das Altersvorsorgereformgesetz (AVRG):
Orientierung für Ihre Beratung
Was bedeutet das AVRG für Sie?
Am 8. Mai hat der Bundesrat den Weg für Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz – AVRG) freigemacht. Umsetzungstermin ist der 1. Januar 2027.
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz werden die zentralen Rahmenbedingungen der geförderten privaten Altersvorsorge grundlegend neugestaltet. Zugleich wird die Riester-Rente abgelöst und durch eine neue, geförderte Vorsorgewelt mit angepassten Förderregeln ersetzt.
Am 8. Mai hat der Bundesrat den Weg für die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge freigemacht. Umsetzungstermin ist der 1. Januar 2027.
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz werden die zentralen Rahmenbedingungen der geförderten privaten Altersvorsorge grundlegend neugestaltet. Zugleich wird die Riester-Rente abgelöst und durch eine neue, geförderte Vorsorgewelt mit angepassten Förderregeln ersetzt.
- Die künftige Förderung ist einfacher als die alte Riester-Förderung.
- Dank erweitertem Personenkreis steht die neue Förderung nahezu jedem Ihrer Kunden offen.
Entsprechend groß ist der Informationsbedarf – nicht nur bei Riester-Kunden. Kunden wünschen sich Orientierung und persönliche Beratung. Positionieren Sie sich frühzeitig als Ansprechpartner, um Ihre Bestände zu sichern und neue Chancen zu nutzen.
Hierzu informieren und unterstützen wir Sie fortlaufend, um Ihnen und Ihren Kunden Orientierung zu geben.
Tipp: Sie möchten Ihre Kunden aktiv ansprechen? Nutzen Sie gerne unsere Briefvorlage.
Gut zu wissen!
-
Bestehende Riester-Verträge laufen weiter und bleiben auch nach der Reform förderfähig. Alle Optionen stehen weiterhin offen. Für Ihre Bestandskunden besteht also aktuell kein Handlungsdruck.
- Ob und wann ein Wechsel in die neue Fördersystematik sinnvoll ist, lässt sich nur individuell beurteilen und hängt von vielen Faktoren ab. Ein Wechsel ist nicht immer die bessere Lösung.
- Eine versierte und sachkundige Beratung ist und bleibt entscheidend, um die jeweils zielführenden Optionen zu identifizieren – für Bestands- und für Neukunden. Unsere Vertriebspartner sind dabei unverzichtbar.
- Als zuverlässiger und starker Partner stellen wir ab Anfang 2027 attraktive neue Produkte bereit.
Förderrechner
Förderung einfach vergleichen und greifbar machen
Lohnt sich die neue Förderung? Oder ist die Riester-Förderung besser? Diese Frage interessiert bereits viele.
Mit unserem Förderrenten-Check geben Sie Ihren Kunden dazu ganz einfach eine schnelle, erste Orientierung. So können Sie aktiv mit Ihren Kunden ins Gespräch kommen. Eine tolle Basis für Ihre Beratung.
- Schneller Vergleich der Fördersysteme mit nur wenigen Eingaben
- Anschauliche Darstellung der Ergebnisse für Ihre Beratung
- Einfache Bedienung durch übersichtliches Design auf einer Seite
Neue und alte Förderung online vergleichen
Mit dem Förderrenten-Check geben Sie Ihren Kunden ganz einfach einer schnelle, erste Orientierungshilfe Sie Ihren Kunden einen ersterFondsanlagenOPTIMIERER vergleicht unsere Fonds-Renten der 3. Schicht – zum Beispiel EasyRente Invest oder Rente Invest – mit einer Direktanlage. Dabei werden aktuelle Tarif- und Fondsdaten ebenso berücksichtigt wie das gültige Steuerrecht.
- Kundenindividuell die Förderung vergleichen
- Optional auch nur die Vorteile der neuen Förderung ab 2027 aufzeigen
- Konkret die Steuervorteile sichbar machen – bei Kapitalauszahlung, Verrentung und für den Todesfall
- Übersichtlich die Ergebnisse als PDF erzeugen
Förderrenten-Check
Unser Förderrenten-Check ist weitgehend selbsterklärend. Eckdaten, wie Alter, Einkommen, Kinderanzahl und gewünschten Beitrag geben Sie direkt an der Oberfläche ein. Beim Start sind hier Angaben zu einem Standardfall vorbelegt. Infos zu weiteren Einstellungen finden Sie nachfolgend:
Förderrenten-Check starten
Die neue Förderung oder die alte Förderung im bestehnden Riester-Vertrag?
Partner hinzufügen – so einfach geht's
Um dem Vergleich einen Partner hinzufügen, wählen Sie im linken Eingabebereich des Förderrechners den Button "Partner hinzufügen / Details bearbeiten":
Es öffnet sich ein neues Eingabefenster, in dem Sie die Partnerdaten erfassen können:
- Button "verheiratet" wählen.
- Partnerdaten eingeben.
- und zur Bestätigung wählen Sie den Button "Übernehmen".
Damit schließt sich das Eingabefenster wieder. Sie können es jederzeit wieder über den Button "Partner hinzufügen / Details bearbeiten" öffnen und die Partnerdaten bearbeiten.
Im linken Eingabebereich des Förderrechners finden Sie nun die neu hinzugekommene Eingabemöglichkeit "Eigenbeitrag Partner", die sie individuell anpassen können.
Bitte beachten Sie:
Alle anderen Partnerdaten, inklusive dem Einkommen des Partners, können Sie über den Button "Partner hinzufügen / Details bearbeiten" bearbeiten.
Der Partner wird nun automatisch im Vergleich berücksichtigt. In der Ergebnisanzeige des Förderrechners stehen Ihnen hierzu die zwei neuen Kartei-Reiter "Partner" und "Haushalt" zur Verfügung:
- Der Kartei-Reiter "Partner" zeigt den Solo-Vergleich für den Partner an.
- Der Kartei-Reiter "Haushalt" zeigt den Gesamt-Vergleich für beide Personen an.
Kinder hinzufügen – so einfach geht's
Kinder hinzuzufügen können Sie direkt im Drop-Down-Feld "Anzahl Kinder":
Wählen Sie nun das "Stift-Symbol" neben dem Dropdown-Feld "Anzahl Kinder", um weitere Angaben zu den Kindern machen.
Es öffnet sich ein neues Eingabefenster, in dem Sie für jedes Kind individuell:
- "Geburtsjahr" und "Endalter des Kindergeldes" eingeben können.
- Die "Zuordnung der Förderrenten-Zulage" für den Kunden oder den Partner bestimmen können.
- Den "Kinderfreibetrag für Kunden" und "Kinderfreibetrag Partner" eingeben können.
Weitere Möglichkeiten in diesem Eingabefenster:
- Über das x-Symbol können Sie Kinder wieder löschen.
- Über das +-Symbol können Sie weitere Kinder hinzufügen.
Haben Sie alle Eingaben gemacht, wählen Sie zur Bestätigung wählen den Button "Übernehmen".
Damit schließt sich das Eingabefenster wieder. Sie können es jederzeit wieder über "Stift-Symbol" öffnen und die Daten der Kinder bearbeiten.
Die Kinder werden nun automatisch im Vergleich berücksichtigt – entsprechend der gemachten Eingaben zur "Zuordnung Förderrenten-Zulage" sowie "Kinderfreibetrag Kunde" und "Kinderfreibetrag Partner".
Die Ergebnisse dieses Förderrechners dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Die Berechnungen basieren auf einer vereinfachten Steuerlogik gemäß dem Einkommensteuertarif 2026.
Auswirkungen auf bestehende Riester-Verträge
Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter und bleiben förderfähig. Bestandskunden können ihren Riester-Vertrag auch nach der Reform weiter besparen.
Es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Gleichzeitig erhalten die Kunden ein einmaliges, unwiderrufliches Wechselrecht für „alte“ Riester-Verträge in die neue Fördersystematik. Ab 2027 können allerdings keine Verträge mehr nach altem Riester-Modell abgeschlossen werden.
- Für Bestandskunden mit einem Riester-Vertrag besteht also kein akuter Handlungsdruck.
- Viele Details zur Umsetzung und den neuen Vorsorgemöglichkeiten stehen heute noch nicht fest. Die neuen Produkte werden gerade erst entwickelt. Deshalb ist es ratsam, keine vorschnellen Entscheidungen zu treffen. Vor allem eine Kündigung oder ein Vertragswechsel kann erhebliche Nachteile haben. Ihre Kunden können zum Beispiel bestehende Garantien oder bereits gezahlte steuerliche Förderungen verlieren.
- Ob im Jahr 2027 ein Wechsel in die neue Fördersystematik sinnvoll ist oder nicht, hängt von der persönlichen Situation ab. Ihre versierte und sachkundige Beratung ist und bleibt unerlässlich, um die jeweils zielführenden Optionen zu identifizieren – für Bestands- und für Neukunden.
Ab 2027 haben Ihre Bestandskunden drei Wahlmöglichkeiten:
Gut zu wissen!
Schließt ein Kunde im kommenden Jahr zusätzlich einen neuen AVRG-Vertrag ab, werden damit auch alle bestehenden Riester-Verträge in das neue Förderregime überführt.
Dies gilt nicht nur für den einzelnen Vertrag, sondern kann ggf. auch weitere Verträge innerhalb der Familie betreffen. Ein Wechsel zwischen Verträgen muss förderunschädlich über eine Deckungskapitalübertragung erfolgen. Maximal darf ein Kunde zukünftig insgesamt zwei geförderte Verträge besitzen.
Fragen und Antworten (FAQ)
Hier haben wir für Sie die bisher häufigsten Fragen zusammengestellt, die uns von Kunden und Vertriebspartnern erreichen.
Kunden-Fragen | zur neuen Förderung
Wer kann die staatliche Förderung in Anspruch nehmen?
Die staatliche Förderung können grundsätzlich viele Personengruppen nutzen. Dazu zählen beispielsweise:
- Arbeitnehmer
- Auszubildende
- Eltern während der Kindererziehungszeit
- Pflegende Angehörige
- viele Empfängerinnen und Empfänger von Lohnersatzleistungen
- Beamte
- Richter
- Soldaten
Auch Selbstständige und Freiberufler sowie Pflichtmitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks können von der Förderung profitieren.
Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und selbst zum mittelbaren Förderkreis gehören, kann die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen über Ihren Partner erfolgen. Dafür benötigen Sie einen eigenen Vertrag und zahlen mindestens 120 Euro im Jahr ein.
Weiterführende Informationen zum förderberechtigten Personenkreis finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums.
Wie funktioniert die staatliche Zulagenförderung genau?
Mit dem neuen Altersvorsorgereformgesetz verändert sich die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge grundlegend. Anders als bei der bisherigen Riester-Rente mit einem festen Zulagensystem richtet sich die Förderung künftig nach den tatsächlich eingezahlten Eigenbeiträgen (Beitragsproportionalität). Dadurch soll die Vorsorge transparenter, flexibler und für mehr Menschen attraktiver werden.
Die staatliche Zulagenförderung ist ein Bestandteil der geförderten privaten Altersvorsorge und unterstützt den Vermögensaufbau durch direkte Zuschüsse auf die eigenen Sparbeiträge.
Die staatlichen Zulagen gestalten sich wie folgt:
- Für die ersten 360 Euro Jahresbeitrag wird eine staatliche Zulage von 50 Prozent gewährt (maximal 180 Euro pro Jahr).
- Für darüber hinausgehende Beiträge bis zu einem Gesamtbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr beträgt die Zulage 25 Prozent.
- Bei einem Jahresbeitrag von 1.800 Euro (entspricht 150 Euro monatlich) wird die maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr erreicht.
- Die zusätzliche Förderung für Kinder bleibt erhalten.
- Berufseinsteiger profitieren zudem von einem gesonderten Bonus.
Die Zulagen werden direkt dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben und erhöhen damit unmittelbar das angesparte Vorsorgekapital.
Wie lange bekomme ich die Kinderzulage?
Sie erhalten die Kinderzulage grundsätzlich so lange, wie Sie für Ihr Kind Kindergeld bekommen. Befindet sich Ihr Kind in einer Ausbildung oder einem Studium, wird die Kinderzulage längstens bis zum 25. Geburtstag des Kindes gewährt.
Voraussetzung: Sie zahlen jedes Jahr mindestens 120 Euro in Ihren Vertrag ein.
Neu: Die Höhe der Kinderzulage hängt nicht mehr vom Geburtsjahr Ihres Kindes ab. Die Zulage ist für alle Kinder gleich hoch.
Auch bei einem Kind mit Behinderung kann die Kinderzulage über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Erhalten beide Elternteile die Kinderzulage?
Nein. Auch nach den neuen Förderregeln wird die Kinderzulage pro Kind nur einmal gewährt. Die Zulage wird dem Elternteil zugeordnet, für den das Kindergeld festgesetzt ist.
Wenn Sie möchten, können Sie gemeinsam erklären, dass die Kinderzulage stattdessen dem anderen Elternteil gutgeschrieben wird. Die Erklärung geben Sie schriftlich oder elektronisch beim Anbieter des anderen Elternteils ab.
Neu gegenüber der bisherigen Riester-Regelung: Die Kinderzulage wird nicht mehr automatisch der Mutter zugeordnet.
Sind die Beiträge steuerlich absetzbar?
Ja. Auch nach den neuen Förderregeln können Sie Ihre Beiträge steuerlich berücksichtigen – in vielen Fällen sogar in größerem Umfang als bisher.
Sie können bis zu 1.800 Euro eigene Beiträge pro Jahr in Ihrer Steuererklärung angeben. Die Ihnen zustehenden Zulagen kommen zusätzlich dazu.
Darüber hinaus können Sie insgesamt bis zu 6.840 Euro im Jahr einzahlen. Für den zusätzlichen Betrag erhalten Sie allerdings weder staatliche Zulagen noch einen zusätzlichen Steuerabzug.
Ist mein Erspartes vor Pfändung und Insolvenz geschützt?
Ja. Auch beim neuen Altersvorsorgeprodukt ist der geförderte Teil Ihres Guthabens während der Ansparphase gesetzlich geschützt. Das mit Zulagen und Steuervorteilen aufgebaute Guthaben einschließlich der daraus entstandenen Erträge kann grundsätzlich nicht gepfändet werden und fällt auch bei einer Insolvenz nicht an die Gläubiger. Der Schutz gilt für private und geschäftliche Schulden.
Nicht geschützt ist der Teil, den Sie zusätzlich über den geförderten Betrag hinaus einzahlen. Wichtig: Der Schutz gilt, solange das Geld im Vertrag bleibt. Bei einer Kündigung und Auszahlung des Guthabens entfällt der Schutz.
Was passiert mit meinem Guthaben im Todesfall?
Ihr Guthaben ist grundsätzlich vererbbar. Für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder gilt: Wird das Guthaben auf den eigenen Altersvorsorgevertrag des Partners/Kindes übertragen, bleibt die Förderung erhalten. In diesem Fall wird nichts von der Förderung abgezogen.
Wenn Sie sich bereits in der Rentenphase befinden, hängt es von der gewählten Auszahlungsform ab. Bei einer lebenslangen Rente enden die Zahlungen grundsätzlich mit Ihrem Tod. Sie können jedoch von Beginn an eine Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren vereinbaren. Verstirbt die versicherte Person innerhalb dieser Zeit, wird die Rente bis zum Ende der vereinbarten Garantiezeit an die Hinterbliebenen weitergezahlt.
Wird die Leistung bei Tod nicht an einen Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder kindergeldberechtigte Kinder ausbezahlt, müssen Ihre Erben die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile grundsätzlich zurückzahlen.
Welche Garantie gibt es auf meine eingezahlten Beiträge?
Beim Altersvorsorgedepot und beim Standardprodukt gibt es keine Beitragsgarantie. Dafür kann Ihr Geld chancenreicher angelegt werden – und Sie können stärker von den Chancen der Kapitalmärkte profitieren.
Beim Garantieprodukt können Sie zwischen zwei Varianten wählen:
- 100 % Garantie: Zum Rentenbeginn sind Ihre eingezahlten Beiträge zu 100 % garantiert.
- 80 % Garantie: 80 % Ihrer eingezahlten Beiträge sind zum Rentenbeginn garantiert. Dafür kann ein größerer Teil Ihres Geldes chancenreicher angelegt werden – mit höheren Renditechancen.
Hierzu plant die Continentale entsprechende Produkte im Jahr 2027 anzubieten.
Welche Auszahlungsmöglichkeiten habe ich im Alter?
Nach den neuen Regelungen haben Sie zwei Möglichkeiten, Ihr Guthaben im Alter zu nutzen:
- Lebenslange Rente: Sie erhalten jeden Monat eine Rente, solange Sie leben. Damit haben Sie die Sicherheit, auch im hohen Alter über ein regelmäßiges Einkommen zu verfügen.
- Auszahlungsplan: Ihr Guthaben wird über einen festgelegten Zeitraum in regelmäßigen Raten ausgezahlt. Der Auszahlungsplan läuft mindestens bis zu Ihrem 85. Lebensjahr und kann auch darüber hinaus vereinbart werden. Eine gesetzliche Höchstgrenze für die Laufzeit gibt es nicht.
Bei beiden Varianten können Sie sich zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 % Ihres Guthabens auf einmal auszahlen lassen.
Kurz gesagt: Die lebenslange Rente bietet Ihnen die Sicherheit einer Zahlung bis ans Lebensende. Beim Auszahlungsplan endet die Auszahlung dagegen nach dem vereinbarten Zeitraum.
Wann beginnt die Auszahlung meiner Rente?
Bei den neuen Produkten kann die Auszahlungsphase frühestens mit dem 65. und spätestens mit dem 70. Lebensjahr beginnen. Wenn Sie bereits vor dem 65. Lebensjahr eine gesetzliche Altersrente oder eine entsprechende Versorgung beziehen, können Sie unter den entsprechenden Voraussetzungen auch früher Leistungen erhalten.
Ist eine teilweise Auszahlung zum Rentenbeginn möglich?
Unverändert: Auch nach den neuen Regelungen können Sie sich zum Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 % Ihres Guthabens einmalig auszahlen lassen.
Ist die daraus entstehende monatliche Rente so niedrig, dass sie unter die Grenze für eine Kleinbetragsrente fällt, kann Ihr Anbieter unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch das gesamte Guthaben einschließlich der gewährten Zulagen einmalig auszahlen. Eine Auszahlung des Betrags über mehrere Jahre hinweg, um die Steuerbelastung zu reduzieren, ist nicht möglich.
Kunden-Fragen | zum bestehenden Riester-Vertrag
Ich habe einen Riester-Vertrag. Bleibt dieser bestehen?
Ja, Ihr bestehender Riester-Vertrag bleibt unverändert bestehen. Ihr Vertrag wird weiterhin zu den bisherigen Bedingungen geführt, und die bereits zugesagten staatlichen Förderungen bleiben erhalten.
Wichtig: Es erfolgt keine automatische Umstellung oder Anpassung Ihres bestehenden Vertrags in das neue Fördersystem.
Gleichzeitig können sich durch die neuen Regelungen zusätzliche Möglichkeiten für Ihre Altersvorsorge ergeben. Je nach persönlicher Situation kann es daher sinnvoll sein, zu prüfen, ob eine ergänzende Vorsorgelösung oder ein Wechsel in das neue Fördersystem für Sie in Frage kommt.
Ich habe einen Riester-Vertrag. Kann/Soll ich in das neue Produkt wechseln?
Ob ein Wechsel in das neue Produkt für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihrem bestehenden Vertrag ab.
Aktuell gilt: Es besteht kein Handlungsdruck oder Anlass für vorschnelle Entscheidungen.
Lohnt sich ein Wechsel für mich?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ob ein Wechsel für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Lassen Sie sich deshalb individuell durch Ihren Versicherungsbetreuer beraten. Für einen Wechsel kann beispielsweise sprechen, wenn Sie einen kleinen bis mittleren Beitrag zahlen und von der neuen Förderung besonders profitieren könnten.
Auch wenn Ihre Zulagen bisher gekürzt wurden, weil Sie den erforderlichen Mindestbeitrag nicht erreicht haben, kann ein Wechsel interessant sein. Gegen einen Wechsel können beispielsweise besondere Garantien Ihres bisherigen Vertrags sprechen, die bei neuen Produkten so nicht mehr angeboten werden. Auch wenn Sie Ihr Guthaben bereits für eine Immobilie verwendet haben oder Ihre Rente bereits läuft, sollte ein Wechsel besonders sorgfältig geprüft werden.
Kostet mich ein Wechsel etwas?
Das hängt davon ab, was Sie ändern möchten. Wenn Sie lediglich die Förderung ändern und Ihren bestehenden Vertrag behalten, entstehen keine neuen Abschlusskosten. Auch Ihre laufenden Kosten ändern sich dadurch nicht – Ihr Vertrag bleibt ansonsten unverändert. Wenn Sie Ihr Guthaben dagegen auf einen neuen Vertrag übertragen, können für den Wechsel sowie für den neuen Vertrag Abschluss- und Vertriebskosten entstehen.
Ich habe bereits einen Riester-Vertrag. Kann ich zusätzlich ein neues gefördertes Altersvorsorgeprodukt abschließen und was bedeutet das für meinen bestehenden Vertrag?
Ja. Sie können Ihren bestehenden Riester-Vertrag grundsätzlich weiterführen und zusätzlich ein neues gefördertes Altersvorsorgeprodukt abschließen.
Wichtig ist: Ihr bestehender Riester-Vertrag wird dadurch nicht automatisch beendet oder ersetzt. Wenn Sie jedoch zusätzlich einen neuen AVRG-Vertrag abschließen, werden Ihr neuer Vertrag und Ihre bestehenden Riester-Verträge künftig gemeinsam nach den neuen Förderregeln betrachtet.
Zusätzlich gilt:
- Es werden maximal zwei staatlich Altersvorsorgeverträge gleichzeitig gefördert. Existieren Verträge darüber hinaus sind diese ungefördert.
- Die staatliche Förderung gilt insgesamt nur innerhalb der gesetzlichen Fördergrenzen.
- Zulagen und Förderbeträge werden vertragsübergreifend berücksichtigt und entsprechend auf die förderfähigen Verträge angerechnet.
Kurz gesagt: Ihr Riester-Vertrag kann bestehen bleiben. Durch den zusätzlichen Abschluss eines neuen AVRG-Vertrags ändert sich aber, wie die staatliche Förderung künftig berechnet und zugeordnet wird.
Wird der Vertrag ab 2027 automatisch umgestellt, falls ich keine aktive Entscheidung treffe?
Nein. Ihr bestehender Riester-Vertrag bleibt auch über 2027 hinaus unverändert bestehen.
Das bedeutet für Sie: Ihr Vertrag wird nicht automatisch in das neue Fördersystem überführt oder angepasst, sondern weiterhin zu den bisherigen Bedingungen geführt und gefördert.
Eine Nutzung der neuen geförderten Altersvorsorgeprodukte erfolgt ausschließlich auf Basis einer aktiven Entscheidung Ihrerseits.
Sprechen Sie hierzu gerne mit Ihrem Vertriebspartner, um die für Sie passende Lösung zu finden.
Kann ich später noch in das neue Produkt wechseln?
Bis wann muss ich mich für die neue Förderung entscheiden?
Sollte ich meinen Riester-Vertrag kündigen?
Vertriebspartner-Fragen
Ab wann kann ich die neuen geförderten Produkte abschließen?
Gibt es bereits eine Briefvorlage, die ich zur Kundenansprache nutzen kann?
Workshop-Reihe "AVRG-Update"
Informiert entscheiden – sicher beraten.
Machen Sie die aktuellen Veränderungen zu Ihrem persönlichen Vertriebserfolg.
Unsere monatlichen Online-Workshops "AVRG-Update" bringen alles rund um die Altersvorsorgereform und die künftigen geförderten Produkte vertrieblich für Sie auf den Punkt!
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Besteuerung und Flexibilität: Wie ticken die neuen Altersvorsorge-Produkte?
In diesem Workshop betrachten wir die neuen Altersvorsorgeprodukte aus einer wichtigen Perspektive: Was bedeuten Besteuerung und Flexibilität konkret für den Kunden?
Wir zeigen, wie sich steuerliche Effekte in Anspar- und Auszahlungsphase verständlich erklären lassen und welche Rolle Verfügbarkeit, Planbarkeit und Netto-Nutzen in der Beratung spielen.
Referenten: Fabian Hansmeier (Steuerexperte, Continentale Lebensversicherung), Maximilian Ermer (Produktmanager, Continentale Lebensversicherung)
Private Altersvorsorge nach der Reform: Produktwelt & Kosten
In dieser Schulung beleuchten wir, welche Auswirkungen die neuen Anforderungen an (Effektiv-)Kosten im Zuge des Altersvorsorge-Reformgesetzes auf die Produkte haben.
Wir zeigen, wie sich die Produktwelt verändert, was das für Basisrenten und Fondspolicen der dritten Schicht bedeutet und wie eine sinnvolle Kombination aussehen kann.
Außerdem ordnen wir ein, warum die Continentale mit Ihren attraktiven Produkten in der ersten und dritten Schicht starke Ansatzpunkte für eine moderne Altersvorsorgeberatung bietet.
Referenten: Bastian Merkl (Leiter aktuarielle Tarifentwicklung, Continentale Lebensversicherung), Maximilian Ermer (Produktmanager, Continentale Lebensversicherung)
Die nächsten Online-Workshops zum AVRG
Besteuerung und Flexibilität: Wie ticken die neuen Altersvorsorge-Produkte?
In diesem Workshop betrachten wir die neuen Altersvorsorgeprodukte aus einer wichtigen Perspektive: Was bedeuten Besteuerung und Flexibilität konkret für den Kunden?
Wir zeigen, wie sich steuerliche Effekte in Anspar- und Auszahlungsphase verständlich erklären lassen und welche Rolle Verfügbarkeit, Planbarkeit und Netto-Nutzen in der Beratung spielen.
Referenten: Fabian Hansmeier (Steuerexperte, Continentale Lebensversicherung), Maximilian Ermer (Produktmanager, Continentale Lebensversicherung)
Private Altersvorsorge nach der Reform: Produktwelt & Kosten
In dieser Schulung beleuchten wir, welche Auswirkungen die neuen Anforderungen an (Effektiv-)Kosten im Zuge des Altersvorsorge-Reformgesetzes auf die Produkte haben.
Wir zeigen, wie sich die Produktwelt verändert, was das für Basisrenten und Fondspolicen der dritten Schicht bedeutet und wie eine sinnvolle Kombination aussehen kann.
Außerdem ordnen wir ein, warum die Continentale mit Ihren attraktiven Produkten in der ersten und dritten Schicht starke Ansatzpunkte für eine moderne Altersvorsorgeberatung bietet.
Referenten: Bastian Merkl (Leiter aktuarielle Tarifentwicklung, Continentale Lebensversicherung), Maximilian Ermer (Produktmanager, Continentale Lebensversicherung)
Finales Reform-Update: So positioniert sich die Continentale in der neuen Vorsorgewelt
Zum Abschluss der Reihe bündeln wir die wichtigsten Neuerungen des Altersvorsorge-Reformgesetzes – von Anspar- und Auszahlungsphase über Förderung, Besteuerung und Kosten bis hin zur neuen Produktfamilie vom Standarddepot bis zum Garantieprodukt. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie sich die Continentale in dieser neuen Vorsorgewelt positioniert und wie die konkrete Ausgestaltung unserer neuen Produkte aussieht.
Makler erhalten damit einen kompakten, vertrieblich relevanten Überblick über unsere Lösungen und klare Impulse für die Beratung.
Referenten: Thomas Pollmer (Leiter Produktmanagement, Continentale Lebensversicherung), Maximilian Ermer (Produktmanager, Continentale Lebensversicherung)
Wir sind verlässlicher Partner heute und morgen!
Seit mehr als 125 Jahren steht die Continentale Lebensversicherung für Verlässlichkeit und Sicherheit.
Auch in Zukunft bleiben wir ein verlässlicher Partner – mit einer vollständigen Produktpalette – und setzen die neuen Produktlösungen aus dem Altersvorsorgereformgesetz aktiv um. Auch die Neuerungen der Auszahlphase werden berücksichtigt, um in Wettbewerbssituationen – insbesondere gegenüber neuen Fondsdepotanbietern – vergleichbar und wettbewerbsfähig zu bleiben.
Durch die vorgeschriebene gleichmäßige Verteilung der Abschlusskosten werden voraussichtlich neue Vergütungsmodelle zum Einsatz kommen. Für uns ist es entscheidend, die neuen Produkte sowohl unseren Vertriebspartnern als auch unseren Kunden zur Verfügung zu stellen. So können wir einerseits Vertriebspartnern die Chance geben, die neue Produktwelt zu beraten, und andererseits unseren bestehenden Kunden unterschiedliche Lösungen anbieten, die ihrem persönlichen Bedarf entsprechen.
Alle Termine für das Continentale AVRG-Update und weitere LV-Workshops finden Sie in unserem digitalen Veranstaltungsprogramm hier im Maklerportal.
Kundenkommunikation
Briefvorlage: Wenn Sie aktiv informieren möchten
Die geplante Altersvorsorgereform wirft bei vielen Kunden Fragen auf. Das Interesse an der künftigen Förderung ist riesig – nicht nur bei Riester-Kunden. Denn anders als bisher, ist künftig fast jeder förderfähig, auch Selbstständige und andere nicht rentenversicherungspflichtige Personen.
- Eine aktuelle Umfrage zum AVRG zeigt: Kunden wünschen Orientierung und persönliche Beratung. Vor allem von bekannten und vertrauten Quellen.
Nutzen Sie unsere Briefvorlage zu Ihrer Bestandssicherung und bringen Sie sich jetzt schon bei Ihren Kunden ins Gespräch.
Bestandsaktion: So informieren wir unsere Riester-Kunden zum AVRG
Für neue Riester-Kunden: AVRG-Beiblatt zum Versorgungsvorschlag
Kunden, die jetzt starten und die aktuelle Riester-Förderung mitnehmen wollen, müssen nicht warten.
Wer in diesem Jahr zum Beispiel eine hohe Zulagenförderung oder den Berufseinsteigerbonus nutzen will, kann jetzt mit gutem Gefühl noch eine RiesterRente Invest Garant vereinbaren. Auch diese Kunden können sich im kommenden Jahr entscheiden, die neue Förderung zu nutzen oder in ein neues Produktwechseln.
Zu diesen AVRG-Optionen informieren wir künftig im Versorgungsvorschlag zur RiesterRente Invest Garant
mit einem extra AVRG-Beiblatt. Auch damit geben wir Orientierung und unterstützen Sie beim Bestandsschutz.
Das Beiblatt wird mit dem am 18.08.2026 geplanten Update unseres Online-Rechners den Versorgungsvorschlägen automatisch zugesteuert.
Die neue Förderung im Überblick
Die neue Produktlandschaft
Mit dem AVRG will der Staat die private geförderte Altersvorsorge einfacher, kostengünstiger und renditestärker machen. Ab 2027 können Kunden bei der neuen Förderung aus drei Modellen mit oder ohne Garantie wählen.
Standardprodukt
- Auswahl aus nur zwei Fonds
- Obgligatorisches Ablaufmanagement
- Keine Garantie
- Effektivkostendeckel bei 1,0% p. a.
- Um weitere AVRG-Produkte anbieten zu können, muss das Standardprodukt im Portfolio des Anbieters enthalten sein. Perspektivisch soll dieses Produkt auch von einem staatlich organisierten Träger angeboten werden können.
Altersvorsorge-Depot
- Breite und flexible Fondsauswahl
- Individuelles Ablaufmanagement
- Keine Garantie
- Kein Effektivkostendeckel
Garantieprodukt
- Breite und flexible Fondsauswahl
- Individuelles Ablaufmanagement
- Beitragsgarantie von 80 % oder 100 %
- Kein Effektivkostendeckel
Weitere Merkmale, die für alle neuen Produkte gelten
- Mindestbeitrag – je Vertrag: 120 Euro pro Jahr bzw. 10 Euro monatlich
- Höchstbeitrag – 6.840 Euro pro Jahr – davon werden maximal 1.800 Euro gefördert
- Abschlusskosten – gleichmäßige Verteilung über die gesamte Vertragslaufzeit
- Zusatzversicherungen, wie BUZ-Beitragsbefreiung – sind nicht zulässig
- Anbieterwechsel kostenfrei – nach 5 Jahren und zum Beginn der Auszahlungsphase
- Rentenzahlung – neben lebenslangen Leibrenten sind erstmals auch Zeitrenten möglich – z.B. als Auszahlplan mindestens bis zum 85. Lebensjahr
- Rentenbezug – Beginn frühestens ab dem 65. Lebensjahr und spätestens mit dem 70. Lebensjahr.
- Todesfallschutz – für Leibrenten sind nur Rentengarantiezeiten von 10 oder 20 Jahren vorgesehen.
- Der Mindestbeitrag beträgt künftig je Vertrag 120 € pro Jahr bzw. 10 € monatlich.
- Der Höchstbeitrag beträgt künftig 6.840 € pro Jahr. Davon werden aber maximal 1.800 € gefördert.
- Die Abschlusskosten werden gleichmäßig über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt.
- Bei allen drei Produkten sind biometrische Zusatzversicherungen, wie beispielsweise eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, nicht zulässig.
- Anbieter müssen einen Anbieterwechsel nach fünf Jahren kostenfrei gewährleisten sowie eine Wechselmöglichkeit zu Beginn der Auszahlungsphase vorsehen.
Neue Gestaltung der Auszahlphase
- Erstmals sind neben klassischen Leibrenten, bei denen die Renten lebenslang gezahlt werden, auch Zeitrenten möglich – beispielsweise als Auszahlplan mindestens bis zum 85. Lebensjahr.
- Der Rentenbezug kann frühestens ab dem 65. Lebensjahr beginnen und muss spätestens mit dem 70. Lebensjahr starten.
- Als Todesfallschutz sind für Leibrenten nur Rentengarantiezeiten von 10 oder 20 Jahren vorgesehen.
Die neue Fördersystematik
Mit dem neuen Altersvorsorgereformgesetz gilt eine beitragsproportionale Förderung – Zulagen werden also proportional zum gezahlten Eigenbeitrag gewährt. Das macht die staatliche Förderung für Kunden grundätzlich einfacher und besser nachvollziehbar.
Tipp:
Download
Auswirkungen auf bestehende Riester-Verträge
Bestehende Riester-Verträge laufen weiter. Bestandskunden können ihren Riester-Vertrag auch nach der Reform weiter besparen. Es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Gleichzeitig erhalten die Kunden ein einmaliges, unwiderrufliches Wechselrecht für „alte“ Riester-Verträge in die neue Fördersystematik.
Ab 2027 können allerdings keine Verträge mehr nach altem Riester-Modell abgeschlossen werden.
- Für Bestandskunden mit einem Riester-Vertrag besteht aktuell also kein akuter Handlunsbedarf.
- Ob im Jahr 2027 ein Wechsel in die neue Fördersystematik sinnvoll ist oder nicht, hängt von der persönlichen Sitation ab. Ihre kompetente Beratung ist hier unerlässlich.
Gut zu wissen!
Schließt ein Kunde im kommenden Jahr zusätzlich einen neuen AVRG-Vertrag ab, werden damit auch alle bestehenden Riester-Verträge in das neue Förderregime überführt.
Dies gilt nicht nur für den einzelnen Vertrag, sondern auch für weitere Verträge innerhalb der Familie. Ein Wechsel zwischen Verträgen muss förderunschädlich über eine Deckungskapitalübertragung erfolgen. Maximal darf ein Kunde zukünftig insgesamt zwei Verträge besitzen.
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Ihr persönlicher Ansprechpartner
Continentale Lebensversicherung
Wir sind verlässlicher Partner heute und morgen!
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Seit mehr als 125 Jahren steht die Continentale für Verlässlichkeit und Sicherheit und wir werden auch zukünftig eine vollständige Produktpalette anbieten.
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Wir entwickeln passende neue Altersvorsorgelösungen im Rahmen des AVRG und werden diese Anfang 2027 aktiv umsetzen. Auch die Neuerungen der Auszahlphase werden berücksichtigt.
- So können unsere Vertriebspartner Neu- und Bestandskunden unterschiedliche Lösungen anbieten, die ihrem persönlichen Bedarf entsprechen. Dies schafft auch für die Zukunft eine solide Geschäftsgrundlage.
Die Informationen auf dieser Seite basieren auf dem derzeitigen Kenntnisstand zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (AVRG) – Stand 07.2026