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Individuelle Beratung zu den Versicherungen der Continentale

Das Altersvorsorgereformgesetz

Auf dieser Seite:

Die neue geförderte private Altersvorsorge

Am 8. Mai hat der Bundesrat den Weg für Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz – AVRG) freigemacht. Umsetzungstermin ist der 1. Januar 2027.

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz werden die zentralen Rahmenbedingungen der geförderten privaten Altersvorsorge grundlegend neugestaltet. Zugleich wird die Riester-Rente abgelöst und durch eine neue, geförderte Vorsorgewelt mit angepassten Förderregeln ersetzt.

Wir geben Orientierung

Auf dieser zentralen Service-Seite finden Sie einen kompakten Überblick, welche Änderungen die Reform bringen wird. Wir werden Sie fortlaufend informieren und unterstützen, um Ihnen und Ihren Kunden Orientierung zu geben. 

Für Kunden besteht aktuell kein Handlungsdruck!

  • Bestehende Riester-Verträge laufen weiter und bleiben auch nach der Reform förderfähig. Alle Optionen stehen weiterhin offen. 

  • Ob und wann ein Wechsel in die neue Fördersystematik sinnvoll ist, lässt sich nur individuell beurteilen und hängt von vielen Faktoren ab. Ein Wechsel ist nicht immer die bessere Lösung.
  • Eine versierte und sachkundige Beratung ist und bleibt entscheidend, um die jeweils zielführenden Optionen zu identifizieren – für Bestands- und für Neukunden. Unsere Vertriebspartner sind dabei unverzichtbar.

TIPP: 

Sie möchten Ihre Kunden proaktiv informieren? Wir unterstützen Sie mit einer Brief-Vorlage.

Wir sind verlässlicher Partner heute und morgen!

  • Seit mehr als 125 Jahren steht die Continentale für Verlässlichkeit und Sicherheit und wir werden auch zukünftig eine vollständige Produktpalette anbieten.

  • Wir entwickeln passende neue Altersvorsorgelösungen im Rahmen des AVRG und werden diese Anfang 2027 aktiv umsetzen. Auch die Neuerungen der Auszahlphase werden berücksichtigt.

  • So können unsere Vertriebspartner Neu- und Bestandskunden unterschiedliche Lösungen anbieten, die ihrem persönlichen Bedarf entsprechen. Dies schafft auch für die Zukunft eine solide Geschäftsgrundlage.

Der nächste Online-Workshop zum AVRG

AVRG
29.06.2026
von 10:00-11:00 Uhr

Riester Reloaded: Neue Chancen im Altersvorsorge-Vertrieb

Im Workshop bringen wir die Riester-Rente und das neue Altersvorsorgedepot vertrieblich auf den Punkt: Vom Produktwissen über Zulagenförderung, Steuervorteile und Günstigerprüfung bis hin zu konkreten Beispielen. Gemeinsam schauen wir darauf, was Kunden aktuell bewegt und wie Makler daraus Chancen im Beratungsgespräch machen. 

Das perfekte Plus für Ihren Erfolg: Freuen Sie sich zum Abschluss auf einen exklusiven Ausblick auf unsere kommenden Highlights sowie smarte Tools, die Ihre tägliche Arbeit spürbar erleichtern.

Referent: Maximilian Ermer (Produktmanager, Continentale Lebensversicherung)

60

Die nächsten Online-Workshops zum AVRG

AVRG
29.06.2026
von 10:00-11:00 Uhr

Riester Reloaded: Neue Chancen im Altersvorsorge-Vertrieb

Im Workshop bringen wir die Riester-Rente und das neue Altersvorsorgedepot vertrieblich auf den Punkt: Vom Produktwissen über Zulagenförderung, Steuervorteile und Günstigerprüfung bis hin zu konkreten Beispielen. Gemeinsam schauen wir darauf, was Kunden aktuell bewegt und wie Makler daraus Chancen im Beratungsgespräch machen. 

Das perfekte Plus für Ihren Erfolg: Freuen Sie sich zum Abschluss auf einen exklusiven Ausblick auf unsere kommenden Highlights sowie smarte Tools, die Ihre tägliche Arbeit spürbar erleichtern.

Referent: Maximilian Ermer (Produktmanager, Continentale Lebensversicherung)

60

Die Anmeldung zu diesen und weiteren Workshops finden Sie in unserem digitalen Veranstaltungsprogramm hier im Maklerportal der Continentale. 

Wir sind verlässlicher Partner heute und morgen!

Seit mehr als 125 Jahren steht die Continentale Lebensversicherung für Verlässlichkeit und Sicherheit. 

Auch in Zukunft bleiben wir ein verlässlicher Partner – mit einer vollständigen Produktpalette – und setzen die neuen Produktlösungen aus dem Altersvorsorgereformgesetz aktiv um. Auch die Neuerungen der Auszahlphase werden berücksichtigt, um in Wettbewerbssituationen – insbesondere gegenüber neuen Fondsdepotanbietern – vergleichbar und wettbewerbsfähig zu bleiben.

Durch die vorgeschriebene gleichmäßige Verteilung der Abschlusskosten werden voraussichtlich neue Vergütungsmodelle zum Einsatz kommen. Für uns ist es entscheidend, die neuen Produkte sowohl unseren Vertriebspartnern als auch unseren Kunden zur Verfügung zu stellen. So können wir einerseits Vertriebspartnern die Chance geben, die neue Produktwelt zu beraten, und andererseits unseren bestehenden Kunden unterschiedliche Lösungen anbieten, die ihrem persönlichen Bedarf entsprechen.

Die neuen geförderten Produkte im Überblick

Mit dem AVRG will der Staat die private geförderte Altersvorsorge einfacher, kostengünstiger und renditestärker machen. Ab 2027 können Kunden bei der neuen Förderung aus drei Modellen mit oder ohne Garantie wählen.

Standardprodukt

Das Standardprodukt soll ein einfach konstruiertes und primär auf den Online-Abschluss ausgerichtetes Produkt sein.
Im Überblick:
  • Auswahl aus nur zwei Fonds
  • Obgligatorisches Ablaufmanagement
  • Keine Garantie
  • Effektivkostendeckel bei 1,0% p. a.
  • Um weitere AVRG-Produkte anbieten zu können, muss das Standardprodukt im Portfolio des Anbieters enthalten sein. Perspektivisch soll dieses Produkt auch von einem staatlich organisierten Träger angeboten werden können. 

Altersvorsorge-Depot

Die flexible Variante des Standprodukts für alle, die sich möglichst große Freiheit bei der Anlageauswahl wünschen.
Im Überblick:
  • Breite und flexible Fondsauswahl
  • Individuelles Ablaufmanagement
  • Keine Garantie
  • Kein Effektivkostendeckel

Garantieprodukt

Dies kann als der eigentliche Riester-Nachfolger bezeichnet werden. Es eignet sich für sicherheitsorientierte Kunden.
Im Überblick:
  • Breite und flexible Fondsauswahl 
  • Individuelles Ablaufmanagement
  • Beitragsgarantie von 80 % oder 100 %
  • Kein Effektivkostendeckel

Weitere Merkmale, die für alle neuen Produkte gelten

  • Der Mindestbeitrag beträgt künftig je Vertrag 120 € pro Jahr bzw. 10 € monatlich.
  • Der Höchstbeitrag beträgt künftig 6.840 € pro Jahr. Davon werden aber maximal 1.800 € gefördert.
  • Die Abschlusskosten werden gleichmäßig über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt.
  • Bei allen drei Produkten sind biometrische Zusatzversicherungen, wie beispielsweise eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, nicht zulässig.
  • Anbieter müssen einen Anbieterwechsel nach fünf Jahren kostenfrei gewährleisten sowie eine Wechselmöglichkeit zu Beginn der Auszahlungsphase vorsehen.

Neue Gestaltung der Auszahlphase

  • Erstmals sind neben klassischen Leibrenten, bei denen die Renten lebenslang gezahlt werden, auch Zeitrenten möglich – beispielsweise als Auszahlplan mindestens bis zum 85. Lebensjahr. 
  • Der Rentenbezug kann frühestens ab dem 65. Lebensjahr beginnen und muss spätestens mit dem 70. Lebensjahr starten. 
  • Als Todesfallschutz sind für Leibrenten nur Rentengarantiezeiten von 10 oder 20 Jahren vorgesehen.

Die neue Fördersystematik im Überblick

Mit dem neuen Altersvorsorgereformgesetz gilt eine beitragsproportionale Förderung – Zulagen werden also proportional zum gezahlten Eigenbeitrag gewährt. Das macht die staatliche Förderung für Kunden grundätzlich einfacher und besser nachvollziehbar. 

Grundzulage

  • Für Eigenbeiträge bis 360 € jährlich erhalten Sparer 50 % Grundzulage.
  • Für Beiträge von 361 € bis 1.800 € jährlich gibt es weitere 25 % Grundzulage
  • Insgesamt beträgt die Grundzulage also maximal 540 € pro Jahr.

 

Mittelbar zulageberechtigte Personen, zum Beispiel nicht rentenversicherungspflichtige Hausfrauen/-männer, müssen ebenfalls jährlich mindestens 120 € einzahlen, um eine Grundzulage zu erhalten. Die Höhe der Grundzulage richtet sich dann nach den Beitragszahlungen der unmittelbar förderberechtigten Ehegattinnen oder Ehegatten, ist jedoch auf maximal 175 € begrenzt.

Kinderzulage

Für Kinder wird auf die ersten 300€ Beitrag je Kind pro Jahr eine Kinderzulage von 100% gezahlt.

Einsteigerbonus

Berufseinsteiger profitieren weiterhin vom einmaligen Einsteigerbonus von 200 €.

Steuer

Die maximal 1.800€ Eigenbeitrag können zusammen mit den Zulagen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. 

An der Besteuerung der Leistungen und dem 30%-igen Kapitalverfügungsrecht zu Beginn der Auszahlungsphase ändert sich nichts.

Tipp:

Erweiterter Personenkreis

Auch Selbstständige gehören in Zukunft zum förderfähigen Personenkreis, einschließlich der selbstständig tätigen Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen.

Auswirkungen auf bestehende Riester-Verträge

Bestehende Riester-Verträge laufen weiter. Bestandskunden können ihren Riester-Vertrag auch nach der Reform weiter besparen. Es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Gleichzeitig erhalten die Kunden ein einmaliges, unwiderrufliches Wechselrecht für „alte“ Riester-Verträge in die neue Fördersystematik.

Ab 2027 können allerdings keine Verträge mehr nach altem Riester-Modell abgeschlossen werden.

  • Für Bestandskunden mit einem Riester-Verträge besteht aktuell also kein akuter Handlunsbedarf
  • Ob im Jahr 2027 ein Wechsel in die neue Fördersystematik sinnvoll ist oder nicht, hängt von der persönlichen Sitation ab. Ihre kompetente Beratung ist hier unerlässlich. 

Gut zu wissen!

Schließt ein Kunde im kommenden Jahr zusätzlich einen neuen AVRG-Vertrag ab, werden damit auch alle bestehenden Riester-Verträge in das neue Förderregime überführt.

Dies gilt nicht nur für den einzelnen Vertrag, sondern auch für weitere Verträge innerhalb der Familie. Ein Wechsel zwischen Verträgen muss förderunschädlich über eine Deckungskapitalübertragung erfolgen. Maximal darf ein Kunde zukünftig insgesamt zwei Verträge besitzen.

Sie möchten Ihre Kunden proaktiv informieren?

Die geplante Altersvorsorgereform wirft bei vielen Kunden Fragen auf. Das Interesse an der künftigen Förderung ist riesig – nicht nur bei Riester-Kunden. Denn anders als bisher, ist künftig fast jeder förderfähig, auch Selbstständige und andere nicht rentenversicherungspflichtige Personen. 

  • Eine aktuelle Umfrage zum AVRG zeigt: Kunden wünschen Orientierung und persönliche Beratung. Vor allem von bekannten und vertrauten Quellen.

Nutzen Sie unsere Briefvorlage zu Ihrer Bestandssicherung und bringen Sie sich jetzt schon bei Ihren Kunden ins Gespräch

Download

Die Briefvorlage informiert über die geplanten Änderungen durch das Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) und greift die Fragen auf, die viele Kunden derzeit beschäftigen. Gleichzeitig wird eingeordnet, was die Reform nach aktuellem Stand für bestehende Verträge bedeutet und warum vorschnelle Entscheidungen vermieden werden sollten.
Stand: 06.2026
Größe: 47 kb

Fragen und Antworten zur neuen geförderten privaten Altersvorsorge

Häufige Fragen unserer Kunden ... zur neuen Förderung

Die staatliche Förderung können grundsätzlich viele Personengruppen nutzen. Dazu gehören insbesondere:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Eltern
  • Beamtinnen und Beamte
  • Selbstständig Erwerbstätige mit entsprechenden steuerlich relevanten Einkünften
  • Selbstständige Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, auch wenn keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht
  • Ehepartner förderberechtigter Personen 

Weiterführende Informationen zum förderberechtigten Personenkreis finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums.

Mit dem neuen Altersvorsorgereformgesetz verändert sich die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge grundlegend. Anders als bei der bisherigen Riester-Rente mit einem festen Zulagensystem richtet sich die Förderung künftig nach den tatsächlich eingezahlten Eigenbeiträgen (Beitragsproportionalität). Dadurch soll die Vorsorge transparenter, flexibler und für mehr Menschen attraktiver werden.

Die staatliche Zulagenförderung ist ein Bestandteil der geförderten privaten Altersvorsorge und unterstützt den Vermögensaufbau durch direkte Zuschüsse auf die eigenen Sparbeiträge.

Die staatlichen Zulagen gestalten sich wie folgt:

  • Für die ersten 360 Euro Jahresbeitrag wird eine staatliche Zulage von 50 Prozent gewährt (maximal 180 Euro pro Jahr).
  • Für darüber hinausgehende Beiträge bis zu einem Gesamtbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr beträgt die Zulage 25 Prozent.
  • Bei einem Jahresbeitrag von 1.800 Euro (entspricht 150 Euro monatlich) wird die maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr erreicht.
  • Die zusätzliche Förderung für Kinder bleibt erhalten.
  • Berufseinsteiger profitieren zudem von einem gesonderten Bonus.

Die Zulagen werden direkt dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben und erhöhen damit unmittelbar das angesparte Vorsorgekapital.

Häufige Fragen unserer Kunden ... zu ihrem Riester-Vertrag

Ja, Ihr bestehender Riester-Vertrag bleibt unverändert bestehen. Ihr Vertrag wird weiterhin zu den bisherigen Bedingungen geführt, und die bereits zugesagten staatlichen Förderungen bleiben erhalten. 
Wichtig: Es erfolgt keine automatische Umstellung oder Anpassung Ihres bestehenden Vertrags in das neue Fördersystem.

Gleichzeitig können sich durch die neuen Regelungen zusätzliche Möglichkeiten für Ihre Altersvorsorge ergeben. Je nach persönlicher Situation kann es daher sinnvoll sein, zu prüfen, ob eine ergänzende Vorsorgelösung oder ein Wechsel in das neue Fördersystem für Sie in Frage kommt.

Ob ein Wechsel in das neue Produkt für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihrem bestehenden Vertrag ab.

Aktuell gilt: Es besteht kein Handlungsdruck oder Anlass für vorschnelle Entscheidungen.

Ja. Sie können Ihren bestehenden Riester-Vertrag grundsätzlich weiterführen und zusätzlich ein neues gefördertes  Altersvorsorgeprodukt abschließen.

Wichtig ist: Ihr bestehender Riester-Vertrag wird dadurch nicht automatisch beendet oder ersetzt. Wenn Sie jedoch zusätzlich einen neuen AVRG-Vertrag abschließen, werden Ihr neuer Vertrag und Ihre bestehenden Riester-Verträge künftig gemeinsam nach den neuen Förderregeln betrachtet.

Zusätzlich gilt:

  • Es werden maximal zwei staatlich Altersvorsorgeverträge gleichzeitig gefördert. Existieren Verträge darüber hinaus sind diese ungefördert. 
  • Die staatliche Förderung gilt insgesamt nur innerhalb der gesetzlichen Fördergrenzen.
  • Zulagen und Förderbeträge werden vertragsübergreifend berücksichtigt und entsprechend auf die förderfähigen Verträge angerechnet.

Kurz gesagt: Ihr Riester-Vertrag kann bestehen bleiben. Durch den zusätzlichen Abschluss eines neuen AVRG-Vertrags ändert sich aber, wie die staatliche Förderung künftig berechnet und zugeordnet wird.
 

Nein. Ihr bestehender Riester-Vertrag bleibt auch über 2027 hinaus unverändert bestehen.

Das bedeutet für Sie: Ihr Vertrag wird nicht automatisch in das neue Fördersystem überführt oder angepasst, sondern weiterhin zu den bisherigen Bedingungen geführt und gefördert.

Eine Nutzung der neuen geförderten Altersvorsorgeprodukte erfolgt ausschließlich auf Basis einer aktiven Entscheidung Ihrerseits. 

Sprechen Sie hierzu gerne mit Ihrem Vertriebspartner, um die für Sie passende Lösung zu finden.

Nein, eine Kündigung ist in der Regel nicht sinnvoll, da sie förderschädlich wäre. Das bedeutet, dass bereits erhaltende staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile ganz oder teilweise zurückgezahlt werden müssen. 

Häufige Fragen unserer Vertriebspartner

Sie möchten Ihre Kunden proaktiv informieren? Wir unterstützen Sie mit einer Brief-Vorlage, die Sie zu Ihrer Bestandssicherung nutzen können und mit der Sie sich jetzt schon bei Ihren Kunden ins Gespräch bringen können. 

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Unsere Ansprechpartner für Vertriebspartner betreuen feste regionale Gebiete. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl ein, um Ihren persönlichen Ansprechpartner kennenzulernen.

Download

Ein kompakter Überblick über die Änderungen durch die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz – AVRG) und die Auswirkungen auf Riester-Kunden sowie ein Ausblick der Continentale als Anbieter.
Stand: 04.2026
Größe: 309 kb

Continentale Lebensversicherung

Wir sind Ihr verlässlicher Partner für die Zukunft!

  • Seit mehr als 125 Jahren steht die Continentale Lebensversicherung für Verlässlichkeit und Sicherheit.
  • Unsere Tarife sind nachhaltig und konservativ kalkuliert. Sie bieten ein sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis und lebenslange Garantien, die Planungssicherheit für die Altersvorsorge geben. 
  • Für die Zukunft sind wir solide aufgestellt. Dafür sprechen die konservative wie erfolgreiche Kapitalanlagepolitik, der ausgeglichene Bestandsmix und sehr gute Kennzahlen. 

 

Siegel Siegel Siegel Siegel
Ergänzende Hinweise auf dieser Seite:

Die Informationen auf dieser Seite basieren auf dem derzeitigen Kenntnisstand zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge – Stand 06.2026