
Das Altersvorsorgereformgesetz
Die neue geförderte private Altersvorsorge
Am 8. Mai hat der Bundesrat den Weg für Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz – AVRG) freigemacht. Umsetzungstermin ist der 1. Januar 2027.
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz werden die zentralen Rahmenbedingungen der geförderten privaten Altersvorsorge grundlegend neugestaltet. Zugleich wird die Riester-Rente abgelöst und durch eine neue, geförderte Vorsorgewelt mit angepassten Förderregeln ersetzt.
Der nächste Online-Workshop zum AVRG
Riester Reloaded: Neue Chancen im Altersvorsorge-Vertrieb
Im Workshop bringen wir die Riester-Rente und das neue Altersvorsorgedepot vertrieblich auf den Punkt: Vom Produktwissen über Zulagenförderung, Steuervorteile und Günstigerprüfung bis hin zu konkreten Beispielen. Gemeinsam schauen wir darauf, was Kunden aktuell bewegt und wie Makler daraus Chancen im Beratungsgespräch machen.
Das perfekte Plus für Ihren Erfolg: Freuen Sie sich zum Abschluss auf einen exklusiven Ausblick auf unsere kommenden Highlights sowie smarte Tools, die Ihre tägliche Arbeit spürbar erleichtern.
Referent: Maximilian Ermer (Produktmanager, Continentale Lebensversicherung)
Die nächsten Online-Workshops zum AVRG
Riester Reloaded: Neue Chancen im Altersvorsorge-Vertrieb
Im Workshop bringen wir die Riester-Rente und das neue Altersvorsorgedepot vertrieblich auf den Punkt: Vom Produktwissen über Zulagenförderung, Steuervorteile und Günstigerprüfung bis hin zu konkreten Beispielen. Gemeinsam schauen wir darauf, was Kunden aktuell bewegt und wie Makler daraus Chancen im Beratungsgespräch machen.
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Referent: Maximilian Ermer (Produktmanager, Continentale Lebensversicherung)
Wir sind verlässlicher Partner heute und morgen!
Seit mehr als 125 Jahren steht die Continentale Lebensversicherung für Verlässlichkeit und Sicherheit.
Auch in Zukunft bleiben wir ein verlässlicher Partner – mit einer vollständigen Produktpalette – und setzen die neuen Produktlösungen aus dem Altersvorsorgereformgesetz aktiv um. Auch die Neuerungen der Auszahlphase werden berücksichtigt, um in Wettbewerbssituationen – insbesondere gegenüber neuen Fondsdepotanbietern – vergleichbar und wettbewerbsfähig zu bleiben.
Durch die vorgeschriebene gleichmäßige Verteilung der Abschlusskosten werden voraussichtlich neue Vergütungsmodelle zum Einsatz kommen. Für uns ist es entscheidend, die neuen Produkte sowohl unseren Vertriebspartnern als auch unseren Kunden zur Verfügung zu stellen. So können wir einerseits Vertriebspartnern die Chance geben, die neue Produktwelt zu beraten, und andererseits unseren bestehenden Kunden unterschiedliche Lösungen anbieten, die ihrem persönlichen Bedarf entsprechen.
Die neuen geförderten Produkte im Überblick
Mit dem AVRG will der Staat die private geförderte Altersvorsorge einfacher, kostengünstiger und renditestärker machen. Ab 2027 können Kunden bei der neuen Förderung aus drei Modellen mit oder ohne Garantie wählen.
Standardprodukt
- Auswahl aus nur zwei Fonds
- Obgligatorisches Ablaufmanagement
- Keine Garantie
- Effektivkostendeckel bei 1,0% p. a.
- Um weitere AVRG-Produkte anbieten zu können, muss das Standardprodukt im Portfolio des Anbieters enthalten sein. Perspektivisch soll dieses Produkt auch von einem staatlich organisierten Träger angeboten werden können.
Altersvorsorge-Depot
- Breite und flexible Fondsauswahl
- Individuelles Ablaufmanagement
- Keine Garantie
- Kein Effektivkostendeckel
Garantieprodukt
- Breite und flexible Fondsauswahl
- Individuelles Ablaufmanagement
- Beitragsgarantie von 80 % oder 100 %
- Kein Effektivkostendeckel
Weitere Merkmale, die für alle neuen Produkte gelten
- Der Mindestbeitrag beträgt künftig je Vertrag 120 € pro Jahr bzw. 10 € monatlich.
- Der Höchstbeitrag beträgt künftig 6.840 € pro Jahr. Davon werden aber maximal 1.800 € gefördert.
- Die Abschlusskosten werden gleichmäßig über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt.
- Bei allen drei Produkten sind biometrische Zusatzversicherungen, wie beispielsweise eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, nicht zulässig.
- Anbieter müssen einen Anbieterwechsel nach fünf Jahren kostenfrei gewährleisten sowie eine Wechselmöglichkeit zu Beginn der Auszahlungsphase vorsehen.
Neue Gestaltung der Auszahlphase
- Erstmals sind neben klassischen Leibrenten, bei denen die Renten lebenslang gezahlt werden, auch Zeitrenten möglich – beispielsweise als Auszahlplan mindestens bis zum 85. Lebensjahr.
- Der Rentenbezug kann frühestens ab dem 65. Lebensjahr beginnen und muss spätestens mit dem 70. Lebensjahr starten.
- Als Todesfallschutz sind für Leibrenten nur Rentengarantiezeiten von 10 oder 20 Jahren vorgesehen.
Die neue Fördersystematik im Überblick
Mit dem neuen Altersvorsorgereformgesetz gilt eine beitragsproportionale Förderung – Zulagen werden also proportional zum gezahlten Eigenbeitrag gewährt. Das macht die staatliche Förderung für Kunden grundätzlich einfacher und besser nachvollziehbar.
Tipp:
Auswirkungen auf bestehende Riester-Verträge
Bestehende Riester-Verträge laufen weiter. Bestandskunden können ihren Riester-Vertrag auch nach der Reform weiter besparen. Es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Gleichzeitig erhalten die Kunden ein einmaliges, unwiderrufliches Wechselrecht für „alte“ Riester-Verträge in die neue Fördersystematik.
Ab 2027 können allerdings keine Verträge mehr nach altem Riester-Modell abgeschlossen werden.
- Für Bestandskunden mit einem Riester-Verträge besteht aktuell also kein akuter Handlunsbedarf.
- Ob im Jahr 2027 ein Wechsel in die neue Fördersystematik sinnvoll ist oder nicht, hängt von der persönlichen Sitation ab. Ihre kompetente Beratung ist hier unerlässlich.
Gut zu wissen!
Schließt ein Kunde im kommenden Jahr zusätzlich einen neuen AVRG-Vertrag ab, werden damit auch alle bestehenden Riester-Verträge in das neue Förderregime überführt.
Dies gilt nicht nur für den einzelnen Vertrag, sondern auch für weitere Verträge innerhalb der Familie. Ein Wechsel zwischen Verträgen muss förderunschädlich über eine Deckungskapitalübertragung erfolgen. Maximal darf ein Kunde zukünftig insgesamt zwei Verträge besitzen.
Sie möchten Ihre Kunden proaktiv informieren?
Die geplante Altersvorsorgereform wirft bei vielen Kunden Fragen auf. Das Interesse an der künftigen Förderung ist riesig – nicht nur bei Riester-Kunden. Denn anders als bisher, ist künftig fast jeder förderfähig, auch Selbstständige und andere nicht rentenversicherungspflichtige Personen.
- Eine aktuelle Umfrage zum AVRG zeigt: Kunden wünschen Orientierung und persönliche Beratung. Vor allem von bekannten und vertrauten Quellen.
Nutzen Sie unsere Briefvorlage zu Ihrer Bestandssicherung und bringen Sie sich jetzt schon bei Ihren Kunden ins Gespräch.
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Fragen und Antworten zur neuen geförderten privaten Altersvorsorge
Häufige Fragen unserer Kunden ... zur neuen Förderung
Wer kann die staatliche Förderung in Anspruch nehmen?
Die staatliche Förderung können grundsätzlich viele Personengruppen nutzen. Dazu gehören insbesondere:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Eltern
- Beamtinnen und Beamte
- Selbstständig Erwerbstätige mit entsprechenden steuerlich relevanten Einkünften
- Selbstständige Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, auch wenn keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht
- Ehepartner förderberechtigter Personen
Weiterführende Informationen zum förderberechtigten Personenkreis finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums.
Wie funktioniert die staatliche Zulagenförderung genau?
Mit dem neuen Altersvorsorgereformgesetz verändert sich die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge grundlegend. Anders als bei der bisherigen Riester-Rente mit einem festen Zulagensystem richtet sich die Förderung künftig nach den tatsächlich eingezahlten Eigenbeiträgen (Beitragsproportionalität). Dadurch soll die Vorsorge transparenter, flexibler und für mehr Menschen attraktiver werden.
Die staatliche Zulagenförderung ist ein Bestandteil der geförderten privaten Altersvorsorge und unterstützt den Vermögensaufbau durch direkte Zuschüsse auf die eigenen Sparbeiträge.
Die staatlichen Zulagen gestalten sich wie folgt:
- Für die ersten 360 Euro Jahresbeitrag wird eine staatliche Zulage von 50 Prozent gewährt (maximal 180 Euro pro Jahr).
- Für darüber hinausgehende Beiträge bis zu einem Gesamtbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr beträgt die Zulage 25 Prozent.
- Bei einem Jahresbeitrag von 1.800 Euro (entspricht 150 Euro monatlich) wird die maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr erreicht.
- Die zusätzliche Förderung für Kinder bleibt erhalten.
- Berufseinsteiger profitieren zudem von einem gesonderten Bonus.
Die Zulagen werden direkt dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben und erhöhen damit unmittelbar das angesparte Vorsorgekapital.
Häufige Fragen unserer Kunden ... zu ihrem Riester-Vertrag
Ich habe einen Riester-Vertrag. Bleibt dieser bestehen?
Ja, Ihr bestehender Riester-Vertrag bleibt unverändert bestehen. Ihr Vertrag wird weiterhin zu den bisherigen Bedingungen geführt, und die bereits zugesagten staatlichen Förderungen bleiben erhalten.
Wichtig: Es erfolgt keine automatische Umstellung oder Anpassung Ihres bestehenden Vertrags in das neue Fördersystem.
Gleichzeitig können sich durch die neuen Regelungen zusätzliche Möglichkeiten für Ihre Altersvorsorge ergeben. Je nach persönlicher Situation kann es daher sinnvoll sein, zu prüfen, ob eine ergänzende Vorsorgelösung oder ein Wechsel in das neue Fördersystem für Sie in Frage kommt.
Ich habe einen Riester-Vertrag. Kann/Soll ich in das neue Produkt wechseln?
Ob ein Wechsel in das neue Produkt für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihrem bestehenden Vertrag ab.
Aktuell gilt: Es besteht kein Handlungsdruck oder Anlass für vorschnelle Entscheidungen.
Ich habe bereits einen Riester-Vertrag. Kann ich zusätzlich ein neues gefördertes Altersvorsorgeprodukt abschließen und was bedeutet das für meinen bestehenden Vertrag?
Ja. Sie können Ihren bestehenden Riester-Vertrag grundsätzlich weiterführen und zusätzlich ein neues gefördertes Altersvorsorgeprodukt abschließen.
Wichtig ist: Ihr bestehender Riester-Vertrag wird dadurch nicht automatisch beendet oder ersetzt. Wenn Sie jedoch zusätzlich einen neuen AVRG-Vertrag abschließen, werden Ihr neuer Vertrag und Ihre bestehenden Riester-Verträge künftig gemeinsam nach den neuen Förderregeln betrachtet.
Zusätzlich gilt:
- Es werden maximal zwei staatlich Altersvorsorgeverträge gleichzeitig gefördert. Existieren Verträge darüber hinaus sind diese ungefördert.
- Die staatliche Förderung gilt insgesamt nur innerhalb der gesetzlichen Fördergrenzen.
- Zulagen und Förderbeträge werden vertragsübergreifend berücksichtigt und entsprechend auf die förderfähigen Verträge angerechnet.
Kurz gesagt: Ihr Riester-Vertrag kann bestehen bleiben. Durch den zusätzlichen Abschluss eines neuen AVRG-Vertrags ändert sich aber, wie die staatliche Förderung künftig berechnet und zugeordnet wird.
Wird der Vertrag ab 2027 automatisch umgestellt, falls ich keine aktive Entscheidung treffe?
Nein. Ihr bestehender Riester-Vertrag bleibt auch über 2027 hinaus unverändert bestehen.
Das bedeutet für Sie: Ihr Vertrag wird nicht automatisch in das neue Fördersystem überführt oder angepasst, sondern weiterhin zu den bisherigen Bedingungen geführt und gefördert.
Eine Nutzung der neuen geförderten Altersvorsorgeprodukte erfolgt ausschließlich auf Basis einer aktiven Entscheidung Ihrerseits.
Sprechen Sie hierzu gerne mit Ihrem Vertriebspartner, um die für Sie passende Lösung zu finden.
Sollte ich meinen Riester-Vertrag kündigen?
Häufige Fragen unserer Vertriebspartner
Gibt es bereits eine Briefvorlage, die ich zur Kundenansprache nutzen kann?
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Continentale Lebensversicherung
Wir sind Ihr verlässlicher Partner für die Zukunft!
- Seit mehr als 125 Jahren steht die Continentale Lebensversicherung für Verlässlichkeit und Sicherheit.
- Unsere Tarife sind nachhaltig und konservativ kalkuliert. Sie bieten ein sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis und lebenslange Garantien, die Planungssicherheit für die Altersvorsorge geben.
- Für die Zukunft sind wir solide aufgestellt. Dafür sprechen die konservative wie erfolgreiche Kapitalanlagepolitik, der ausgeglichene Bestandsmix und sehr gute Kennzahlen.
Die Informationen auf dieser Seite basieren auf dem derzeitigen Kenntnisstand zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge – Stand 06.2026