
Das Altersvorsorgereformgesetz
Aktuelle Informationen
Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
Die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge kommt
Der Deutsche Bundestag hat am 27.03.2026 den Gesetzesentwurf zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz – AVRG) beschlossen. In der finalen Phase wurden noch einige wesentliche Anpassungen vorgenommen. Aktuell gehen wir davon aus, dass auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 8. Mai 2026 zustimmen wird und die Reform wie geplant zum 01. Januar 2027 in Kraft treten kann.
Der Deutsche Bundestag hat am 27. März 2026 den Gesetzesentwurf zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz – AVRG) beschlossen. In der finalen Phase wurden noch einige wesentliche Anpassungen vorgenommen. Am 8. Mai hat nun auch der Bundesrat den Weg für die finale Umsetzung des AVRG freigemacht. Die Reform wird also zum 1. Januar 2027 kommen.
Was ändert sich?
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz werden die zentralen Rahmenbedingungen der geförderten privaten Altersvorsorge grundlegend neugestaltet. Zugleich wird die Riester-Rente abgelöst und durch eine neue, geförderte Vorsorgewelt mit angepassten Förderregeln ersetzt.
Wir geben Orientierung!
Hier finden Sie einen kompakten Überblick, welche Änderungen die Reform bringen wird. Wir werden Sie über das Jahr hinweg fortlaufend informieren, um sowohl Kunden als auch unseren Vertriebspartnern Orientierung zu geben. Im Vordergrund steht die Absicherung bestehender Kunden- und Vertragsbestände.
- Für Kunden besteht aktuell kein Handlungsdruck, da alle Optionen weiterhin offenstehen.
- Eine versierte und sachkundige Beratung ist entscheidend, um die jeweils zielführenden Optionen zu identifizieren.
- Hierfür werden wir passende Lösungen entwickeln – und unsere Vertriebspartner sind dabei unverzichtbar. Dies schafft auch für die Zukunft eine solide Geschäftsgrundlage.
Für Kunden besteht aktuell kein Handlungsdruck, da alle Optionen weiterhin offenstehen.
Eine versierte und sachkundige Beratung ist entscheidend, um die jeweils zielführenden Optionen zu identifizieren.
Hierfür werden wir passende Lösungen entwickeln – und unsere Vertriebspartner sind dabei unverzichtbar. Dies schafft auch für die Zukunft eine solide Geschäftsgrundlage.
Die neue Produktlandschaft im Überblick
Standardprodukt
Das Standardprodukt soll ein einfach konstruiertes und primär auf den Online-Abschluss ausgerichtetes Produkt sein.
Es handelt sich dabei um ein Fondsdepot oder eine fondsgebundene Rentenversicherung ohne Garantien, mit zwei Fonds sowie einem obligatorischen Ablaufmanagement. Der Effektivkostendeckel liegt bei 1,0% p. a.
Um weitere AVRG-Produkte anbieten zu können, muss das Standardprodukt im Portfolio des Anbieters enthalten sein. Perspektivisch soll dieses Produkt auch von einem staatlich organisierten Träger angeboten werden können.
Altersvorsorge-Depot
Dabei handelt es sich um ein Fondsdepot oder eine fondsgebundene Rentenversicherung ohne Garantien. Die Fondsauswahl ist flexibel, es gibt keine Vorgaben zu maximalen Kosten (kein Effektivkostendeckel).
Garantieprodukt
Dies kann als der eigentliche Riester-Nachfolger bezeichnet werden. Es handelt sich um ein Altersvorsorgeprodukt mit einer Beitragsgarantie von wahlweise 80% oder 100%. Keine Vorgaben zu Fonds, Anlageoptionen oder maximalen Kosten (kein Effektivkostendeckel).
Weitere Merkmale der neuen Produkte
- Bei allen drei Produkten sind biometrische Zusatzversicherungen, wie beispielsweise eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, nicht zulässig.
- Die Abschlusskosten werden gleichmäßig über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt.
- Der Mindestbeitrag beträgt künftig je Vertrag 120 € pro Jahr.
- Anbieter müssen einen Anbieterwechsel nach fünf Jahren kostenfrei gewährleisten sowie eine Wechselmöglichkeit zu Beginn der Auszahlungsphase vorsehen.
Auszahlphase
Neu ist auch die Gestaltung der Auszahlphase. Erstmals sind neben klassischen Leibrenten, bei denen die Renten lebenslang gezahlt werden, auch Zeitrenten möglich – beispielsweise mindestens bis zum 85. Lebensjahr. Der Rentenbezug kann frühestens ab dem 65. Lebensjahr beginnen und muss spätestens mit dem 70. Lebensjahr starten. Als Todesfallschutz sind für Leibrenten nur Rentengarantiezeiten von 10 oder 20 Jahren vorgesehen.
Die neue Fördersystematik im Überblick
Mit dem neuen Altersvorsorgereformgesetz gilt eine beitragsproportionale Förderung:
- Zulagen werden nur noch auf gezahlte Eigenbeiträge gewährt.
Grundzulage
Bis zu einem Jahresbeitrag von 360€
erhalten Sparer 50% Zulage.
Für Beiträge von 361€ bis 1.800€ jährlich
gibt es weitere 25%, insgesamt also maximal 540€ pro Jahr.
Für mittelbar zulageberechtigte Personen
ist die Grundzulage auf maximal 175€ begrenzt
Kinderzulage
Für Kinder wird auf die ersten 300€ Beitrag je Kind pro Jahr eine Kinderzulage von 100% gezahlt.
Einsteigerbonus
Berufseinsteiger profitieren weiterhin vom
einmaligen Einsteigerbonus von 200€.
Steuer
Die maximal 1.800€ Eigenbeitrag können zusammen mit den Zulagen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. An der Besteuerung der Leistungen und dem 30%-igen Kapitalverfügungsrecht zu Beginn der Auszahlungsphase ändert sich nichts.
Erweiterter Personenkreis
Auch Selbstständige gehören in Zukunft zum förderfähigen Personenkreis, einschließlich der selbstständig tätigen
Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen.
Grundzulage
Bis zu einem Jahresbeitrag von 360€
erhalten Sparer 50% Zulage.
Für Beiträge von 361€ bis 1.800€ jährlich
gibt es weitere 25%, insgesamt also maximal 540€ pro Jahr.
Für mittelbar zulageberechtigte Personen
ist die Grundzulage auf maximal 175€ begrenzt
Kinderzulage
Für Kinder wird auf die ersten 300€ Beitrag je Kind pro Jahr eine Kinderzulage von 100% gezahlt.
Einsteigerbonus
Berufseinsteiger profitieren weiterhin vom
einmaligen Einsteigerbonus von 200€.
Steuer
Die maximal 1.800€ Eigenbeitrag können zusammen mit den Zulagen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. An der Besteuerung der Leistungen und dem 30%-igen Kapitalverfügungsrecht zu Beginn der Auszahlungsphase ändert sich nichts.
Welche Auswirkungen hat das für bestehende Riester-Kunden?
Bestehende Riester-Verträge laufen weiter. Bestandskunden können diesen auch nach der Reform weiter besparen. Es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Gleichzeitig erhalten die Kunden ein einmaliges, unwiderrufliches Wechselrecht für „alte“ Riesterverträge in die neue Fördersystematik.
Ab 2027 können allerdings keine Verträge mehr nach altem Riester-Modell abgeschlossen werden.
Gut zu wissen
Schließt ein Kunde im kommenden Jahr zusätzlich einen neuen AVRG-Vertrag ab, werden damit auch alle bestehenden Riester-Verträge in das neue Förderregime überführt.
Dies gilt nicht nur für den einzelnen Vertrag, sondern auch für weitere Verträge innerhalb der Familie. Ein Wechsel zwischen Verträgen muss förderunschädlich über eine Deckungskapitalübertragung erfolgen. Maximal darf ein Kunde zukünftig insgesamt zwei Verträge besitzen.
Unser Ausblick als Anbieter
Wir sind verlässlicher Partner heute und morgen!
Seit mehr als 125 Jahren steht die Continentale Lebensversicherung für Verlässlichkeit und Sicherheit.
Auch in Zukunft bleiben wir ein verlässlicher Partner – mit einer vollständigen Produktpalette – und setzen die neuen Produktlösungen aus dem Altersvorsorgereformgesetz aktiv um. Auch die Neuerungen der Auszahlphase werden berücksichtigt, um in Wettbewerbssituationen – insbesondere gegenüber neuen Fondsdepotanbietern – vergleichbar und wettbewerbsfähig zu bleiben.
Durch die vorgeschriebene gleichmäßige Verteilung der Abschlusskosten werden voraussichtlich neue Vergütungsmodelle zum Einsatz kommen. Für uns ist es entscheidend, die neuen Produkte sowohl unseren Vertriebspartnern als auch unseren Kunden zur Verfügung zu stellen. So können wir einerseits Vertriebspartnern die Chance geben, die neue Produktwelt zu beraten, und andererseits unseren bestehenden Kunden unterschiedliche Lösungen anbieten, die ihrem persönlichen Bedarf entsprechen.
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Downloads
Die Informationen auf dieser Seite basieren auf dem derzeitigen Kenntnisstand zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge – Stand 05.2026