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Individuelle Beratung zu den Versicherungen der Continentale

Das Altersvorsorgereformgesetz (AVRG):
Orientierung für Ihre Beratung

Auf dieser Seite:

Was bedeutet das AVRG für Sie?

Am 8. Mai hat der Bundesrat den Weg für Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz – AVRG) freigemacht. Umsetzungstermin ist der 1. Januar 2027.

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz werden die zentralen Rahmenbedingungen der geförderten privaten Altersvorsorge grundlegend neugestaltet. Zugleich wird die Riester-Rente abgelöst und durch eine neue, geförderte Vorsorgewelt mit angepassten Förderregeln ersetzt.

Am 8. Mai hat der Bundesrat den Weg für die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge freigemacht. Umsetzungstermin ist der 1. Januar 2027.

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz werden die zentralen Rahmenbedingungen der geförderten privaten Altersvorsorge grundlegend neugestaltet. Zugleich wird die Riester-Rente abgelöst und durch eine neue, geförderte Vorsorgewelt mit angepassten Förderregeln ersetzt.

  • Die künftige Förderung ist einfacher als die alte Riester-Förderung.
  • Dank erweitertem Personenkreis steht die neue Förderung nahezu jedem Ihrer Kunden offen. 

Entsprechend groß ist der Informationsbedarf – nicht nur bei Riester-Kunden. Kunden wünschen sich Orientierung und persönliche Beratung. Positionieren Sie sich frühzeitig als Ansprechpartner, um Ihre Bestände zu sichern und neue Chancen zu nutzen.  

Hierzu informieren und unterstützen wir Sie fortlaufend, um Ihnen und Ihren Kunden Orientierung zu geben.

Tipp: Sie möchten Ihre Kunden aktiv ansprechen? Nutzen Sie gerne unsere Briefvorlage.

Für Kunden besteht aktuell kein Handlungsdruck!

  • Bestehende Riester-Verträge laufen weiter und bleiben auch nach der Reform förderfähig. Alle Optionen stehen weiterhin offen. 

  • Ob und wann ein Wechsel in die neue Fördersystematik sinnvoll ist, lässt sich nur individuell beurteilen und hängt von vielen Faktoren ab. Ein Wechsel ist nicht immer die bessere Lösung.
  • Eine versierte und sachkundige Beratung ist und bleibt entscheidend, um die jeweils zielführenden Optionen zu identifizieren – für Bestands- und für Neukunden. Unsere Vertriebspartner sind dabei unverzichtbar.

TIPP: 

Sie möchten Ihre Kunden proaktiv informieren? Wir unterstützen Sie mit einer Brief-Vorlage.

Gut zu wissen!

  • Bestehende Riester-Verträge laufen weiter und bleiben auch nach der Reform förderfähig. Alle Optionen stehen weiterhin offen. Für Ihre Bestandskunden besteht also aktuell kein Handlungsdruck.

  • Ob und wann ein Wechsel in die neue Fördersystematik sinnvoll ist, lässt sich nur individuell beurteilen und hängt von vielen Faktoren ab. Ein Wechsel ist nicht immer die bessere Lösung.
  • Eine versierte und sachkundige Beratung ist und bleibt entscheidend, um die jeweils zielführenden Optionen zu identifizieren – für Bestands- und für Neukunden. Unsere Vertriebspartner sind dabei unverzichtbar
  • Als zuverlässiger und starker Partner stellen wir ab Anfang 2027 attraktive neue Produkte bereit.

Wir sind verlässlicher Partner heute und morgen!

  • Seit mehr als 125 Jahren steht die Continentale für Verlässlichkeit und Sicherheit und wir werden auch zukünftig eine vollständige Produktpalette anbieten.

  • Wir entwickeln passende neue Altersvorsorgelösungen im Rahmen des AVRG und werden diese Anfang 2027 aktiv umsetzen. Auch die Neuerungen der Auszahlphase werden berücksichtigt.

  • So können unsere Vertriebspartner Neu- und Bestandskunden unterschiedliche Lösungen anbieten, die ihrem persönlichen Bedarf entsprechen. Dies schafft auch für die Zukunft eine solide Geschäftsgrundlage.

Förderrechner

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  • Schneller Vergleich der Fördersystem mit nur wenigen Eingaben
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  • Kundenindividuell die Förderung vergleichen
  • Optional auch nur die Vorteile der neuen Förderung ab 2027 aufzeigen
  • Konkret die Steuervorteile sichbar machen –  bei Kapitalauszahlung, Verrentung und für den Todesfall
  • Übersichtlich die Ergebnisse als PDF erzeugen

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Schnell, einfach und anschauchlich die bisherige und die neue Förderung vergleichen.

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Was ist die bessere Alternative für Ihre Kunden:
Die neue Förderung oder die alte Förderung im bestehnden Riester-Vertrag?

Um dem Vergleich einen Partner hinzufügen, wählen Sie im linken Eingabebreich des Förderrrechners den Button "Partner hinzufügen / Details bearbeiten"


 

Es öffnet sich ein neues Eingabefenster, in dem Sie die Partnerdaten erfassen können:

  1. Button "verheiratet" wählen.
  2. Partnerdaten eingeben.
  3. und zur Bestätigung wählen Sie den Button "Übernehmen"
    Damit schließt sich das Eingabefenster wieder. Sie können es jederzeit wieder über den Button "Partner hinzufügen / Details bearbeiten" öffnen und die Partnerdaten bearbeiten. 

 

Im linken Eingabebreich des Förderrrechners finden Sie nun die neu hinzugekommene Eingabemöglichkeit "Eigenbeitrag Partner", die sie individuell anpassen können. 

Bitte beachten Sie:
Alle anderen Partnerdaten, inklusive dem Einkommen des Partners,  können Sie über den Button "Partner hinzufügen / Details bearbeiten" bearbeiten. 

 

Der Partner wird nun automatisch im Vergleich berücksichtigt. In der Ergebnisanzeige des Förderrechners stehen Ihnen hierzu die zwei neuen Kartei-Reiter "Partner" und "Haushalt" zur Verfügung:

  • Der Kartei-Reiter "Partner" zeigt den Solo-Vergleich für den Partner an. 
  • Der Kartei-Reiter "Haushalt" zeigt den Gesamt-Vergleich für beide Personen an. 

Kinder hinzuzufügen können Sie direkt im Drop-Down-Feld "Anzahl Kinder": 

 

Wählen Sie nun das "Stift-Symbol" neben dem Dropdown-Feld "Anzahl Kinder", um weitere Angaben zu den Kindern machen.

 

Es öffnet sich ein neues Eingabefenster, in dem Sie für jedes Kind individuell:

  • "Geburtsjahr" und "Endalter des Kindergeldes" eingeben können. 
  • Die "Zuordnung der Förderrenten-Zulage" für den Kunden oder den Partner bestimmen können.
  • Den "Kinderfreibetrag für Kunden" und "Kinderfreibetrag Partner" eingeben können. 

Weitere Möglichkeiten in diesem Eingabefenster:

  • Über das x-Symbol können Sie Kinder wieder löschen.
  • Über das +-Symbol können Sie weitere Kinder hinzufügen.

Haben Sie alle Eingaben gemacht, wählen Sie zur Bestätigung wählen den Button "Übernehmen"
Damit schließt sich das Eingabefenster wieder. Sie können es jederzeit wieder über "Stift-Symbol" öffnen und die Daten der Kinder bearbeiten.

 

 

Die Kinder werden nun automatisch im Vergleich berücksichtigt – entsprechend der gemachten Eingaben zur "Zuordnung Förderrenten-Zulage" sowie "Kinderfreibetrag Kunde" und "Kinderfreibetrag Partner". 

Hinweis zur Einordnung:

Die Ergebnisse dieses Förderrechners dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Die Berechnungen basieren auf einer vereinfachten Steuerlogik gemäß dem Einkommensteuertarif 2026.

Auswirkungen auf bestehende Riester-Verträge

Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter und bleiben förderfähig. Bestandskunden können ihren Riester-Vertrag auch nach der Reform weiter besparen.

Es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Gleichzeitig erhalten die Kunden ein einmaliges, unwiderrufliches Wechselrecht für „alte“ Riester-Verträge in die neue Fördersystematik. Ab 2027 können allerdings keine Verträge mehr nach altem Riester-Modell abgeschlossen werden.

  • Für Bestandskunden mit einem Riester-Vertrag besteht also kein akuter Handlungsdruck
  • Viele Details zur Umsetzung und den neuen Vorsorgemöglichkeiten stehen heute noch nicht fest. Die neuen Produkte werden gerade erst entwickelt. Deshalb ist es ratsam, keine vorschnellen Entscheidungen zu treffen. Vor allem eine Kündigung oder ein Vertragswechsel kann erhebliche Nachteile haben. Ihre Kunden können zum Beispiel bestehende Garantien oder bereits gezahlte steuerliche Förderungen verlieren.
  • Ob im Jahr 2027 ein Wechsel in die neue Fördersystematik sinnvoll ist oder nicht, hängt von der persönlichen Sitation ab. Ihre versierte und sachkundige Beratung ist und bleibt unerlässlich, um die jeweils zielführenden Optionen zu identifizieren – für Bestands- und für Neukunden. 

Tipp

Sie möchten Ihre Kunden aktiv anssprechen?
Hierzu können Brief-Vorlage. im Word-Format verwenden.

Ab 2027 haben Ihre Bestandskunden drei Wahlmöglichkeiten:

Gut zu wissen!

Schließt ein Kunde im kommenden Jahr zusätzlich einen neuen AVRG-Vertrag ab, werden damit auch alle bestehenden Riester-Verträge in das neue Förderregime überführt.

Dies gilt nicht nur für den einzelnen Vertrag, sondern kann ggf. auch weitere Verträge innerhalb der Familie betreffen. Ein Wechsel zwischen Verträgen muss förderunschädlich über eine Deckungskapitalübertragung erfolgen. Maximal darf ein Kunde zukünftig insgesamt zwei geförderte Verträge besitzen.

Fragen und Antworten (FAQ)

Hier haben wir für Sie die bisher häufigsten Fragen zusammengestellt, die uns von Kunden und Vertriebspartnern erreichen. 

Kunden-Fragen | zur neuen Förderung

Die staatliche Förderung können grundsätzlich viele Personengruppen nutzen. Dazu gehören insbesondere:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Eltern
  • Beamtinnen und Beamte
  • Selbstständig Erwerbstätige mit entsprechenden steuerlich relevanten Einkünften
  • Selbstständige Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, auch wenn keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht
  • Ehepartner förderberechtigter Personen 

Weiterführende Informationen zum förderberechtigten Personenkreis finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums.

Mit dem neuen Altersvorsorgereformgesetz verändert sich die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge grundlegend. Anders als bei der bisherigen Riester-Rente mit einem festen Zulagensystem richtet sich die Förderung künftig nach den tatsächlich eingezahlten Eigenbeiträgen (Beitragsproportionalität). Dadurch soll die Vorsorge transparenter, flexibler und für mehr Menschen attraktiver werden.

Die staatliche Zulagenförderung ist ein Bestandteil der geförderten privaten Altersvorsorge und unterstützt den Vermögensaufbau durch direkte Zuschüsse auf die eigenen Sparbeiträge.

Die staatlichen Zulagen gestalten sich wie folgt:

  • Für die ersten 360 Euro Jahresbeitrag wird eine staatliche Zulage von 50 Prozent gewährt (maximal 180 Euro pro Jahr).
  • Für darüber hinausgehende Beiträge bis zu einem Gesamtbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr beträgt die Zulage 25 Prozent.
  • Bei einem Jahresbeitrag von 1.800 Euro (entspricht 150 Euro monatlich) wird die maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr erreicht.
  • Die zusätzliche Förderung für Kinder bleibt erhalten.
  • Berufseinsteiger profitieren zudem von einem gesonderten Bonus.

Die Zulagen werden direkt dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben und erhöhen damit unmittelbar das angesparte Vorsorgekapital.

Kunden-Fragen | zum bestehenden Riester-Vertrag

Ja, Ihr bestehender Riester-Vertrag bleibt unverändert bestehen. Ihr Vertrag wird weiterhin zu den bisherigen Bedingungen geführt, und die bereits zugesagten staatlichen Förderungen bleiben erhalten. 
Wichtig: Es erfolgt keine automatische Umstellung oder Anpassung Ihres bestehenden Vertrags in das neue Fördersystem.

Gleichzeitig können sich durch die neuen Regelungen zusätzliche Möglichkeiten für Ihre Altersvorsorge ergeben. Je nach persönlicher Situation kann es daher sinnvoll sein, zu prüfen, ob eine ergänzende Vorsorgelösung oder ein Wechsel in das neue Fördersystem für Sie in Frage kommt.

Ob ein Wechsel in das neue Produkt für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihrem bestehenden Vertrag ab.

Aktuell gilt: Es besteht kein Handlungsdruck oder Anlass für vorschnelle Entscheidungen.

Ja. Sie können Ihren bestehenden Riester-Vertrag grundsätzlich weiterführen und zusätzlich ein neues gefördertes  Altersvorsorgeprodukt abschließen.

Wichtig ist: Ihr bestehender Riester-Vertrag wird dadurch nicht automatisch beendet oder ersetzt. Wenn Sie jedoch zusätzlich einen neuen AVRG-Vertrag abschließen, werden Ihr neuer Vertrag und Ihre bestehenden Riester-Verträge künftig gemeinsam nach den neuen Förderregeln betrachtet.

Zusätzlich gilt:

  • Es werden maximal zwei staatlich Altersvorsorgeverträge gleichzeitig gefördert. Existieren Verträge darüber hinaus sind diese ungefördert. 
  • Die staatliche Förderung gilt insgesamt nur innerhalb der gesetzlichen Fördergrenzen.
  • Zulagen und Förderbeträge werden vertragsübergreifend berücksichtigt und entsprechend auf die förderfähigen Verträge angerechnet.

Kurz gesagt: Ihr Riester-Vertrag kann bestehen bleiben. Durch den zusätzlichen Abschluss eines neuen AVRG-Vertrags ändert sich aber, wie die staatliche Förderung künftig berechnet und zugeordnet wird.
 

Nein. Ihr bestehender Riester-Vertrag bleibt auch über 2027 hinaus unverändert bestehen.

Das bedeutet für Sie: Ihr Vertrag wird nicht automatisch in das neue Fördersystem überführt oder angepasst, sondern weiterhin zu den bisherigen Bedingungen geführt und gefördert.

Eine Nutzung der neuen geförderten Altersvorsorgeprodukte erfolgt ausschließlich auf Basis einer aktiven Entscheidung Ihrerseits. 

Sprechen Sie hierzu gerne mit Ihrem Vertriebspartner, um die für Sie passende Lösung zu finden.

Nein, eine Kündigung ist in der Regel nicht sinnvoll, da sie förderschädlich wäre. Das bedeutet, dass bereits erhaltende staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile ganz oder teilweise zurückgezahlt werden müssen. 

Vertriebspartner-Fragen

Sie möchten Ihre Kunden aktiv informieren? Wir unterstützen Sie mit einer Briefvorlage, die Sie zu Ihrer Bestandssicherung nutzen können und mit der Sie sich jetzt schon bei Ihren Kunden ins Gespräch bringen können. 

Workshop-Reihe "AVRG-Update"

Informiert entscheiden – sicher beraten.

Machen Sie die aktuellen Veränderungen zu Ihrem persönlichen Vertriebserfolg.

Unsere monatlichen Online-Workshops "AVRG-Update" bringen alles rund um die Altersvorsorgereform und die künftigen geförderten Produkte vertrieblich für Sie auf den Punkt! 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

AVRG
11.08.2026
von 10:00-11:00 Uhr

Altersvorsorge im Wandel: Praxisfragen, Fördermodelle und neue Beratungsansätze

Im Workshop bringen wir alles noch einmal auf den Punkt: Vom Produktwissen über Zulagenförderung und Günstigerprüfung bis hin zu konkreten Beispielen. Gemeinsam schauen wir darauf, was Kunden aktuell bewegt und wie Makler daraus Chancen im Beratungsgespräch machen. 

Darüber hinaus greifen wir konkrete Rückfragen aus den ersten beiden Terminen auf und beantworten diese direkt im Workshop. So entsteht ein praxisnaher Austausch zu den Themen, die Makler aktuell besonders beschäftigen.

Referent: Maximilian Ermer (Produktmanager, Continentale Lebensversicherung)

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AVRG
08.09.2026
von 10:00-11:00 Uhr

Die Ansparphase der Lebensversicherung neu gedacht: Welche Strategie passt zu Ihrem Kunden?

In dieser Schulung geht es um die neue Ansparphase und die Frage, welche Produktlösungen künftig zu welchen Kunden passen. Wir erklären kompakt, wie sich Standard-, Altersvorsorgedepot und Garantieprodukt unterscheiden, wie die verschiedenen Ansätze funktionieren und welche Chancen sich daraus für die Beratung ergeben.

Besonders spannend: Joachim Schütt (Managing Partner Valytics GmbH) wirft auf Basis einer spannenden Studie einen Blick darauf, welche Kundentypen welche Bedürfnisse haben – und wie Makler daraus passende Beratungsimpulse ableiten können.

Referenten: Joachim Schütt (Managing Partner Valytics GmbH), Maximilian Ermer (Produktmanager, Continentale Lebensversicherung)

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Die nächsten Online-Workshops zum AVRG

AVRG
11.08.2026
von 10:00-11:00 Uhr

Altersvorsorge im Wandel: Praxisfragen, Fördermodelle und neue Beratungsansätze

Im Workshop bringen wir alles noch einmal auf den Punkt: Vom Produktwissen über Zulagenförderung und Günstigerprüfung bis hin zu konkreten Beispielen. Gemeinsam schauen wir darauf, was Kunden aktuell bewegt und wie Makler daraus Chancen im Beratungsgespräch machen. 

Darüber hinaus greifen wir konkrete Rückfragen aus den ersten beiden Terminen auf und beantworten diese direkt im Workshop. So entsteht ein praxisnaher Austausch zu den Themen, die Makler aktuell besonders beschäftigen.

Referent: Maximilian Ermer (Produktmanager, Continentale Lebensversicherung)

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AVRG
08.09.2026
von 10:00-11:00 Uhr

Die Ansparphase der Lebensversicherung neu gedacht: Welche Strategie passt zu Ihrem Kunden?

In dieser Schulung geht es um die neue Ansparphase und die Frage, welche Produktlösungen künftig zu welchen Kunden passen. Wir erklären kompakt, wie sich Standard-, Altersvorsorgedepot und Garantieprodukt unterscheiden, wie die verschiedenen Ansätze funktionieren und welche Chancen sich daraus für die Beratung ergeben.

Besonders spannend: Joachim Schütt (Managing Partner Valytics GmbH) wirft auf Basis einer spannenden Studie einen Blick darauf, welche Kundentypen welche Bedürfnisse haben – und wie Makler daraus passende Beratungsimpulse ableiten können.

Referenten: Joachim Schütt (Managing Partner Valytics GmbH), Maximilian Ermer (Produktmanager, Continentale Lebensversicherung)

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AVRG
06.10.2026
von 10:00-11:00 Uhr

Die richtige Auszahlungsphase Ihrer Altersvorsorge: Langlebigkeit absichern mit Leibrente oder Auszahlungsplan?

In dieser Schulung steht die neue Auszahlungsphase im Fokus: Welche Möglichkeiten haben Kunden künftig – vom Auszahlungsplan bis zur lebenslangen Leibrente?

Wir zeigen, warum gerade die Leibrente ein zentraler und einzigartiger Vorteil der Versicherungsbranche bleibt. Dazu liefert Prof. Dr. Alexander Kling spannende Einblicke zum Thema Langlebigkeit und warum dies in der Beratung immer wichtiger wird. Denn eines wird häufig unterschätzt: Am Ende des Geldes kann noch Leben übrig sein.

Referenten: Prof. Dr. Alexander Kling, Partner bei ifa (Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften), Maximilian Ermer (Produktmanager, Continentale Lebensversicherung)

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Die Anmeldung zu diesen und weiteren Workshops finden Sie in unserem digitalen Veranstaltungsprogramm hier im Maklerportal der Continentale. 

Wir sind verlässlicher Partner heute und morgen!

Seit mehr als 125 Jahren steht die Continentale Lebensversicherung für Verlässlichkeit und Sicherheit. 

Auch in Zukunft bleiben wir ein verlässlicher Partner – mit einer vollständigen Produktpalette – und setzen die neuen Produktlösungen aus dem Altersvorsorgereformgesetz aktiv um. Auch die Neuerungen der Auszahlphase werden berücksichtigt, um in Wettbewerbssituationen – insbesondere gegenüber neuen Fondsdepotanbietern – vergleichbar und wettbewerbsfähig zu bleiben.

Durch die vorgeschriebene gleichmäßige Verteilung der Abschlusskosten werden voraussichtlich neue Vergütungsmodelle zum Einsatz kommen. Für uns ist es entscheidend, die neuen Produkte sowohl unseren Vertriebspartnern als auch unseren Kunden zur Verfügung zu stellen. So können wir einerseits Vertriebspartnern die Chance geben, die neue Produktwelt zu beraten, und andererseits unseren bestehenden Kunden unterschiedliche Lösungen anbieten, die ihrem persönlichen Bedarf entsprechen.

Alle Termine für das Continentale AVRG-Update und weitere LV-Workshops finden Sie in unserem digitalen Veranstaltungsprogramm hier im Maklerportal. 

Sie möchten Ihre Kunden aktiv informieren?

Die geplante Altersvorsorgereform wirft bei vielen Kunden Fragen auf. Das Interesse an der künftigen Förderung ist riesig – nicht nur bei Riester-Kunden. Denn anders als bisher, ist künftig fast jeder förderfähig, auch Selbstständige und andere nicht rentenversicherungspflichtige Personen. 

  • Eine aktuelle Umfrage zum AVRG zeigt: Kunden wünschen Orientierung und persönliche Beratung. Vor allem von bekannten und vertrauten Quellen.

Nutzen Sie unsere Briefvorlage zu Ihrer Bestandssicherung und bringen Sie sich jetzt schon bei Ihren Kunden ins Gespräch

Die Briefvorlage informiert über die geplanten Änderungen durch das Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) und greift die Fragen auf, die viele Kunden derzeit beschäftigen. Gleichzeitig wird eingeordnet, was die Reform nach aktuellem Stand für bestehende Verträge bedeutet und warum vorschnelle Entscheidungen vermieden werden sollten.
Stand: 06.2026
Größe: 47 kb

Die neue Förderung im Überblick

Die neue Produktlandschaft

Mit dem AVRG will der Staat die private geförderte Altersvorsorge einfacher, kostengünstiger und renditestärker machen. Ab 2027 können Kunden bei der neuen Förderung aus drei Modellen mit oder ohne Garantie wählen.

Standardprodukt

Das Standardprodukt soll ein einfach konstruiertes und primär auf den Online-Abschluss ausgerichtetes Produkt sein.
Im Überblick:
  • Auswahl aus nur zwei Fonds
  • Obgligatorisches Ablaufmanagement
  • Keine Garantie
  • Effektivkostendeckel bei 1,0% p. a.
  • Um weitere AVRG-Produkte anbieten zu können, muss das Standardprodukt im Portfolio des Anbieters enthalten sein. Perspektivisch soll dieses Produkt auch von einem staatlich organisierten Träger angeboten werden können. 

Altersvorsorge-Depot

Die flexible Variante des Standprodukts für alle, die sich möglichst große Freiheit bei der Anlageauswahl wünschen.
Im Überblick:
  • Breite und flexible Fondsauswahl
  • Individuelles Ablaufmanagement
  • Keine Garantie
  • Kein Effektivkostendeckel

Garantieprodukt

Dies kann als der eigentliche Riester-Nachfolger bezeichnet werden. Es eignet sich für sicherheitsorientierte Kunden.
Im Überblick:
  • Breite und flexible Fondsauswahl 
  • Individuelles Ablaufmanagement
  • Beitragsgarantie von 80 % oder 100 %
  • Kein Effektivkostendeckel

Weitere Merkmale, die für alle neuen Produkte gelten

  • Mindestbeitrag – je Vertrag: 120 Euro pro Jahr bzw. 10 Euro monatlich
  • Höchstbeitrag  6.840 Euro pro Jahr – davon werden maximal 1.800 Euro gefördert
  • Abschlusskosten  gleichmäßige Verteilung über die gesamte Vertragslaufzeit
  • Zusatzversicherungen, wie BUZ-Beitragsbefreiung – sind nicht zulässig
  • Anbieterwechsel kostenfrei  nach 5 Jahren und zum Beginn der Auszahlungsphase
  • Rentenzahlung  neben lebenslangen Leibrenten sind erstmals auch Zeitrenten möglich – z.B. als Auszahlplan mindestens bis zum 85. Lebensjahr
  • Rentenbezug  Beginn frühestens ab dem 65. Lebensjahr und spätestens mit dem 70. Lebensjahr. 
  • Todesfallschutz – für Leibrenten sind nur Rentengarantiezeiten von 10 oder 20 Jahren vorgesehen.
  • Der Mindestbeitrag beträgt künftig je Vertrag 120 € pro Jahr bzw. 10 € monatlich.
  • Der Höchstbeitrag beträgt künftig 6.840 € pro Jahr. Davon werden aber maximal 1.800 € gefördert.
  • Die Abschlusskosten werden gleichmäßig über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt.
  • Bei allen drei Produkten sind biometrische Zusatzversicherungen, wie beispielsweise eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, nicht zulässig.
  • Anbieter müssen einen Anbieterwechsel nach fünf Jahren kostenfrei gewährleisten sowie eine Wechselmöglichkeit zu Beginn der Auszahlungsphase vorsehen.

Neue Gestaltung der Auszahlphase

  • Erstmals sind neben klassischen Leibrenten, bei denen die Renten lebenslang gezahlt werden, auch Zeitrenten möglich – beispielsweise als Auszahlplan mindestens bis zum 85. Lebensjahr. 
  • Der Rentenbezug kann frühestens ab dem 65. Lebensjahr beginnen und muss spätestens mit dem 70. Lebensjahr starten. 
  • Als Todesfallschutz sind für Leibrenten nur Rentengarantiezeiten von 10 oder 20 Jahren vorgesehen.

Die neue Fördersystematik

Mit dem neuen Altersvorsorgereformgesetz gilt eine beitragsproportionale Förderung – Zulagen werden also proportional zum gezahlten Eigenbeitrag gewährt. Das macht die staatliche Förderung für Kunden grundätzlich einfacher und besser nachvollziehbar. 

Grundzulage

  • Für Eigenbeiträge bis 360 € jährlich erhalten Sparer 50 % Grundzulage.
  • Für Beiträge von 361 € bis 1.800 € jährlich gibt es weitere 25 % Grundzulage
  • Insgesamt beträgt die Grundzulage also maximal 540 € pro Jahr.

 

Mittelbar zulageberechtigte Personen, zum Beispiel nicht rentenversicherungspflichtige Hausfrauen/-männer, müssen ebenfalls jährlich mindestens 120 € einzahlen, um eine Grundzulage zu erhalten. Die Höhe der Grundzulage richtet sich dann nach den Beitragszahlungen der unmittelbar förderberechtigten Ehegattinnen oder Ehegatten, ist jedoch auf maximal 175 € begrenzt.

Kinderzulage

Für Kinder wird auf die ersten 300€ Beitrag je Kind pro Jahr eine Kinderzulage von 100% gezahlt.

Einsteigerbonus

Berufseinsteiger profitieren weiterhin vom einmaligen Einsteigerbonus von 200 €.

Steuer

Die maximal 1.800€ Eigenbeitrag können zusammen mit den Zulagen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. 

An der Besteuerung der Leistungen und dem 30%-igen Kapitalverfügungsrecht zu Beginn der Auszahlungsphase ändert sich nichts.

Tipp:

Erweiterter Personenkreis

Auch Selbstständige gehören in Zukunft zum förderfähigen Personenkreis, einschließlich der selbstständig tätigen Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen.

Download

Ein kompakter Überblick über die Änderungen durch die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz – AVRG) und die Auswirkungen auf Riester-Kunden sowie ein Ausblick der Continentale als Anbieter.
Stand: 04.2026
Größe: 309 kb

Auswirkungen auf bestehende Riester-Verträge

Bestehende Riester-Verträge laufen weiter. Bestandskunden können ihren Riester-Vertrag auch nach der Reform weiter besparen. Es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Gleichzeitig erhalten die Kunden ein einmaliges, unwiderrufliches Wechselrecht für „alte“ Riester-Verträge in die neue Fördersystematik.

Ab 2027 können allerdings keine Verträge mehr nach altem Riester-Modell abgeschlossen werden.

  • Für Bestandskunden mit einem Riester-Vertrag besteht aktuell also kein akuter Handlunsbedarf
  • Ob im Jahr 2027 ein Wechsel in die neue Fördersystematik sinnvoll ist oder nicht, hängt von der persönlichen Sitation ab. Ihre kompetente Beratung ist hier unerlässlich. 

Gut zu wissen!

Schließt ein Kunde im kommenden Jahr zusätzlich einen neuen AVRG-Vertrag ab, werden damit auch alle bestehenden Riester-Verträge in das neue Förderregime überführt.

Dies gilt nicht nur für den einzelnen Vertrag, sondern auch für weitere Verträge innerhalb der Familie. Ein Wechsel zwischen Verträgen muss förderunschädlich über eine Deckungskapitalübertragung erfolgen. Maximal darf ein Kunde zukünftig insgesamt zwei Verträge besitzen.

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Ihr persönlicher Ansprechpartner

Unsere Ansprechpartner für Vertriebspartner betreuen feste regionale Gebiete. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl ein, um Ihren persönlichen Ansprechpartner kennenzulernen.

Continentale Lebensversicherung

Wir sind verlässlicher Partner heute und morgen!

  • Seit mehr als 125 Jahren steht die Continentale für Verlässlichkeit und Sicherheit und wir werden auch zukünftig eine vollständige Produktpalette anbieten.

  • Wir entwickeln passende neue Altersvorsorgelösungen im Rahmen des AVRG und werden diese Anfang 2027 aktiv umsetzen. Auch die Neuerungen der Auszahlphase werden berücksichtigt.

  • So können unsere Vertriebspartner Neu- und Bestandskunden unterschiedliche Lösungen anbieten, die ihrem persönlichen Bedarf entsprechen. Dies schafft auch für die Zukunft eine solide Geschäftsgrundlage.
Hinweis:

Die Informationen auf dieser Seite basieren auf dem derzeitigen Kenntnisstand zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (AVRG) – Stand 07.2026