Leistungsfreiheitsrabatt ab 1. Juli 2025 – Info für Bestandskunden
News Krankenversicherung vom 06.05.2025
Verantwortungsvolles und gesundheitsbewusstes Verhalten zahlt sich aus. Ihre Kunden werden mit einem
Leistungsfreiheitsrabatt (LFR) belohnt. Die Details zur Bestandsaktion (Tarife, Termine, steuerliche Besonderheiten) für Sie im Überblick.
Die Bestandsaktion
Tarife
Viele Kunden erhalten auch in diesem Jahr eine Information über Einrichtung bzw. Änderung ihres LFR zum 1. Juli 2025. Relevant sind folgende Tarife: CS, CS1, CS2, CS2PLUS, CSB, CSB1 und CSB2.
Termine
- Feststellungslisten: Ab dem 15.05.2025
- Kundenbriefe mit Arbeitgeber-/Sollbeitragsbescheinigung: Versand ab dem 26.05.2025
Elektronischer Postkorb
Vertriebspartner, die bereits den "Elektronischen Postkorb" (BiPRO über easyClient oder teilnehmende Maklerverwaltungsprogramme) nutzen,
- erhalten die Listen automatisch im Rahmen der Übermittlung von Feststellungslisten (Continentale Paket 3) in der Kategorie "Sonstiges" mit der Bezeichnung des Geschäftsvorfalls "Sonstiges". Die Listen werden im pdf- und csv-Format zur Verfügung gestellt. Eine Übersicht zu den Inhalten unserer Maklerpost-Pakete finden Sie auf der Seite "Elektronische Maklerpost".
- erhalten die Kunden-Anschreiben mit Angabe der Änderung des Leistungsfreiheitsrabatts im Rahmen der Übermittlung Bestandsinformationen über die Kategorie "Vertrag-Änderung" mit der Unterkategorie "Änderung der Beiträge" (Continentale Paket 1). Die Kunden-Anschreiben werden im pdf-Format zur Verfügung gestellt.
Leistungsfreiheitsrabatt (LFR)
Der tatsächliche Aufwand für die Krankenversicherung sinkt durch den garantierten LFR jährlich um
5 % (eine Rabattstufe). Beim Tarif CS2PLUS sind z. B. maximal 50 % (10 Rabattstufen) / im Tarif CS bis zu 25 % (5 Rabattstufen) Beitragsersparnis möglich.
Zusätzlich möglich: Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (BR)
Zusätzlich zum LFR können Ihre Kunden unter bestimmten Voraussetzungen nach mindestens zwei leistungsfreien Kalenderjahren im ambulanten Bereich eine erfolgsabhängige BR erhalten. Diese kann bis zu 25 % (drei Monatsbeiträge ohne gesetzlichen Zuschlag) des Jahrestarifbeitrags betragen. LFR und erfolgsabhängige BR zusammen können den Beitrag um bis zu 62,5 % (ohne gesetzlichen Zuschlag) reduzieren. Die erfolgsabhängige BR wird jeweils im August des Folgejahres ausgezahlt.
Steuerliche Besonderheiten
Übersicht zu den Feststellungslisten
Erläuterung der Auszahlungs- und Ablehnungsgründe
- Kennzeichen 1: LFR erhöht/eingerichtet, Benachrichtigung an VN
- Kennzeichen 2: LFR ausgeschöpft, keine Veränderung, keine Benachrichtigung
- Kennzeichen 3: LFR reduziert/gestrichen, Leistungen im LFR-Jahr, Benachrichtigung an VN
- Kennzeichen 4: Leistungen im LFR-Jahr, bisher keine LFR, keine Benachrichtigung
- Kennzeichen 5: Anwartschaft/Ruhepause im LFR-Jahr, keine Benachrichtigung
- Kennzeichen 6: Beiträge am 31.12. des LFR-Jahres nicht voll gezahlt, keine Benachrichtigung
- Kennzeichen 7: Innermonatliche Anwartschaft/innermonatlicher Beginn im LFR-Jahr = Beiträge nicht voll entrichtet, keine Benachrichtigung