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Individuelle Beratung zu den Versicherungen der Continentale

Leistungsfreiheitsrabatt ab 1. Juli 2025 – Info für Bestandskunden

Auf dieser Seite:

News Krankenversicherung vom 06.05.2025

Verantwortungsvolles und gesundheitsbewusstes Verhalten zahlt sich aus. Ihre Kunden werden mit einem
Leistungsfreiheitsrabatt (LFR) belohnt. Die Details zur Bestandsaktion (Tarife, Termine, steuerliche Besonderheiten) für Sie im Überblick.

Die Bestandsaktion

Tarife

Viele Kunden erhalten auch in diesem Jahr eine Information über Einrichtung bzw. Änderung ihres LFR zum 1. Juli 2025. Relevant sind folgende Tarife: CS, CS1, CS2, CS2PLUS, CSB, CSB1 und CSB2.

Termine

  • Feststellungslisten: Ab dem 15.05.2025
  • Kundenbriefe mit Arbeitgeber-/Sollbeitragsbescheinigung: Versand ab dem 26.05.2025

Elektronischer Postkorb

Vertriebspartner, die bereits den "Elektronischen Postkorb" (BiPRO über easyClient oder teilnehmende Maklerverwaltungsprogramme) nutzen,

  • erhalten die Listen automatisch im Rahmen der Übermittlung von Feststellungslisten (Continentale Paket 3) in der Kategorie "Sonstiges" mit der Bezeichnung des Geschäftsvorfalls "Sonstiges". Die Listen werden im pdf- und csv-Format zur Verfügung gestellt. Eine Übersicht zu den Inhalten unserer Maklerpost-Pakete finden Sie auf der Seite "Elektronische Maklerpost".
  • erhalten die Kunden-Anschreiben mit Angabe der Änderung des Leistungsfreiheitsrabatts im Rahmen der Übermittlung Bestandsinformationen über die Kategorie "Vertrag-Änderung" mit der Unterkategorie "Änderung der Beiträge" (Continentale Paket 1). Die Kunden-Anschreiben werden im pdf-Format zur Verfügung gestellt.

Leistungsfreiheitsrabatt (LFR)

Der tatsächliche Aufwand für die Krankenversicherung sinkt durch den garantierten LFR jährlich um
5 % (eine Rabattstufe). Beim Tarif CS2PLUS sind z. B. maximal 50 % (10 Rabattstufen) / im Tarif CS bis zu 25 % (5 Rabattstufen) Beitragsersparnis möglich.

Zusätzlich möglich: Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (BR)

Zusätzlich zum LFR können Ihre Kunden unter bestimmten Voraussetzungen nach mindestens zwei leistungsfreien Kalenderjahren im ambulanten Bereich eine erfolgsabhängige BR erhalten. Diese kann bis zu 25 % (drei Monatsbeiträge ohne gesetzlichen Zuschlag) des Jahrestarifbeitrags betragen. LFR und erfolgsabhängige BR zusammen können den Beitrag um bis zu 62,5 % (ohne gesetzlichen Zuschlag) reduzieren. Die erfolgsabhängige BR wird jeweils im August des Folgejahres ausgezahlt.

Die steuerlich berücksichtigungsfähigen gezahlten und auch die gegebenenfalls von uns erstatteten Beiträge melden wir perDatensatz an die Deutsche Rentenversicherung Bund. Dazu verpflichtet uns das Einkommenssteuergesetz seit Erlass des Bürgerentlastungsgesetzes. Dies geschieht im Februar des Folgejahres. Einzelheiten zu den rechtlichen Vorgaben, der Behandlungder erfolgsabhängigen BR, den Abschlagsfaktoren in den Tarifen sowie der Berechnung erfahren Sie auf unserer Wissensseite zum Bürgerentlastungsgesetz.

Übersicht zu den Feststellungslisten

Erläuterung der Auszahlungs- und Ablehnungsgründe

  • Kennzeichen 1: LFR erhöht/eingerichtet, Benachrichtigung an VN
  • Kennzeichen 2: LFR ausgeschöpft, keine Veränderung, keine Benachrichtigung
  • Kennzeichen 3: LFR reduziert/gestrichen, Leistungen im LFR-Jahr, Benachrichtigung an VN
  • Kennzeichen 4: Leistungen im LFR-Jahr, bisher keine LFR, keine Benachrichtigung
  • Kennzeichen 5: Anwartschaft/Ruhepause im LFR-Jahr, keine Benachrichtigung
  • Kennzeichen 6: Beiträge am 31.12. des LFR-Jahres nicht voll gezahlt, keine Benachrichtigung
  • Kennzeichen 7: Innermonatliche Anwartschaft/innermonatlicher Beginn im LFR-Jahr = Beiträge nicht voll entrichtet, keine Benachrichtigung

Eine Übersicht aller News finden Sie auf unserer Übersichtsseite.