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Individuelle Beratung zu den Versicherungen der Continentale

KuBuS® Betriebsschließungsversicherung

Auf dieser Seite:

Schutz bei behördlichen Schließungen 

Tritt im Betrieb Ihrer Firmenkundinnen und Firmenkunden eine meldepflichtige Krankheit oder ein Krankheitserreger auf, wird die zuständige Behörde die Schließung des Unternehmens, Tätigkeitsverbote und weitere Zwangsmaßnahmen anordnen. Die wirtschaftlichen Folgen können gravierend sein. Die KuBuS® Betriebsschließungsversicherung bietet Ihren Kundinnen und Kunden für diesen Fall wirksamen Schutz und ist für viele Betriebsarten versicherbar.

Die KuBuS® Betriebsschließungsversicherung ist als Zusatzbaustein ausschließlich in Kombination mit einer zusätzlichen gewerblichen KuBuS® Sachversicherung (Geschäftsinhalts-,  Ertragsausfall- oder gewerbliche Gebäudeversicherung) abschließbar.

Highlights für Ihre Beratung

Tarifleistungen

klare und transparente Deckungs- und Leistungsumfänge
weit über 200 verschiedene Betriebsarten versicherbar

Haftzeiten und Beiträge

wählbare Haftzeiten
Beitragsstufen mit fairen Beiträgen    
Möglichkeit der Erhöhung der maximalen Versicherungssumme

Voraussetzungen

erforderlich für eine Betriebsschließungsversicherung ist eine weitere gewerbliche Sachversicherung
die Betriebschließungsversicherung ist kombinierbar mit einer Geschäftsinhalts-, Ertragsausfall- oder gewerblichen Gebäudeversicherung

Angebotsanfrage

Sie benötigen Unterstützung bei der Erstellung von Angeboten? Unser Expertenteam für das Firmenkundengeschäft hilft Ihnen gerne weiter. Sprechen Sie uns an!

Tarifleistungen

Die Hauptleistungen der KuBuS® Betriebsschließungsversicherung bieten Klarheit und Transparenz im Deckungs- und Leistungsumfang: 

  • Es besteht Versicherungsschutz, wenn die zuständige Behörde einen Betrieb aufgrund einer im Betrieb ausgebrochenen Krankheit schließt, die zum Zeitpunkt des Schadeneintritts im Infektionsschutzgesetz (IfSG) genannt ist.
  • Der Kunde hat durch den Verweis auf das IfSG – im Gegensatz zu einer abschließenden Aufzählung – auch für neue Krankheiten oder Krankheitserreger Versicherungsschutz, die heute noch nicht bekannt sind, aber zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles im IfSG ausdrücklich genannt sind.
  • Wird die schadenauslösende Krankheit im weiteren Verlauf zu einer Pandemie oder Epidemie erklärt, besteht für bereits eingetretene Schäden weiterhin Versicherungsschutz.
  • Sobald der Pandemie-/Epidemiestatus einer Krankheit, zum Beispiel für Covid-19, aufgehoben wird, besitzt der Kunde ab diesem Moment beim Auftreten dieser Krankheit innerhalb seines Betriebes wieder Versicherungsschutz. Da wir mit Covid-19 wahrscheinlich dauerhaft leben müssen, ist diese Klarstellung von erheblicher Bedeutung.
Hinweis:
 

Die Leistungsbeschreibungen sind lediglich Kurzfassungen. Maßgebend sind die jeweils vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Musterbedingungen, Tarife mit Tarifbedingungen).

Versicherbare Betriebsarten

Insgesamt ist diese wichtige Absicherung für weit über 200 verschiedene Betriebsarten und Berufe aus folgenden Bereichen möglich:

  • Gastronomie und Hotellerie
  • Lebensmittelherstellung und -handel
  • Arztpraxen und Apotheker
  • Medizinische Heilberufe
  • Einzelhandel
  • Handwerksbetriebe
  • Fitnesscenter und Saunabetriebe
  • Bürobetriebe und weitere Dienstleister

Haftzeiten und Beiträge

  • Haftzeit: 
    Wahl zwischen 30 und 60 Tagen. Bei Verlängerung auf 60 Tage doppelter Beitragssatz für Schließungsschäden.
  • Beitragsstufen:
    vier unterschiedliche Stufen
  • Maximale Versicherungssumme:
    ca. 4,3 Millionen Euro max. Versicherungssumme

Faire Beitragsstufen und niedriges Beitragsniveau

Es stehen nun vier Beitragsstaffeln für eine faire Einstufung Ihrer Firmenkundinnen und -kunden zur Verfügung. Die Beiträge für viele der neuen Betriebsarten sind ausgesprochen günstig. 

Betriebsart
Versicherungssumme
Beitragssatz in 0/00
Beitrag

Apotheke

110.000 Euro

330.000 Euro

0,1148 (Stufe 1)

Mindestbeitrag 35 Euro

37,88 Euro

Arzt, Friseur

110.000 Euro

330.000 Euro

0,2299 (Stufe 2)

Mindestbeitrag 35 Euro

75,87 Euro

Bäckerei
110.000 Euro
0,3447 (Stufe 3)
37,92 Euro
Fleischerei
110.000 Euro
0,5746 (Stufe 4)
63,21 Euro
Eisdiele
110.000 Euro
0,5746 (Stufe 4)
63,21 Euro

Voraussetzungen

Für den Abschluss einer Betriebsschließungsversicherung ist die Kombination mit einer weiteren gewerblichen Sachversicherung bei der Continentale erforderlich:

Geschäftsinhaltsversicherung

Individueller Schutz mit vielen beitragsfreien Leistungserweiterungen.

Ertragsausfallversicherung

Absicherung vor den finanziellen Folgen einer vorübergehenden Schließung des Betriebs zum Beispiel wegen eines Brandes.

Gewerbliche Gebäudeversicherung

Individueller Rundum-Schutz für Firmengebäude, die mit zeitgemäßen Zusatzbausteinen optimal ergänzt werden können.

Weitere Informationen

Vertriebsinformation für die Geschäftsinhalts- und Betriebsschließungsversicherung
Nummer: 0863
Stand: 09.2021
Größe: 140 kb
Vertragsinformation KuBuS Betriebsschließungsversicherung
Nummer: 4416
Stand: 06.2024
Größe: 219 kb

Continentale Sachversicherung

Mit innovativen Produkten prägen wir immer wieder die Branche.

1960 gegründet, entwickelte sich die Continentale Sachversicherung – mit heute 2,8 Millionen Verträgen und rund 592 Millionen Euro Beitragseinnahmen – zu einem breit aufgestellten, mittelständischen Unternehmen, das kontinuierlich über Marktdurchschnitt wächst. 

Als Teil des Continentale Versicherungsverbundes auf Gegenseitigkeit sind wir ausschließlich unseren Kunden verpflichtet. Wir bieten innovativen und bedarfsgerechten Schutz, der so flexibel ist wie unsere Kunden. Denn beim Abschluss einer Police haben sie immer die Wahl aus mehreren Versicherungsvarianten. So kann der Versicherungsschutz ganz auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden.