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Individuelle Beratung zu den Versicherungen der Continentale

Kollektivvertrag in der bAV

Flexible Vergünstigungsmöglichkeiten in der betrieblichen Altersversorgung

Unser flexibles Tarifstufenkonzept in der bAV

Mit unserem Tarifstufenkonzept in der bAV können Sie Ihren Kunden flexibel besonders günstige Konditionen anbieten:

  • Mehrere Tarifstufen – mit und ohne Bestandsprovision.
  • Für Einzelpersonen – über entsprechende Arbeitgeberverbände.
    Die Beantragung erfolgt über normale Einzelanträge
  • Für Kollektive ab 5 Personen – über einen eigenen Kollektivvertrag.
    Mit Flexibilität in der Wahl der Tarifstufe bei geringerem bzw. höheren Beratungsbedarf. Die Anmeldung und Meldung von Vertragsänderungen erfolgt einfach per Liste. Im Rahmen von Kollektivverträgen ist auch ein Verzicht auf die Gesundheitsprüfung bzw. eine vereinfachte Gesundheitsprüfung gemäß unseren Annahmerichtlinien möglich.

So einfach geht es

Alle wichtigen Informationen und Unterlagen finden Sie auf dieser Seite :

Für Einzelpersonen – Vergünstigungen über Arbeitgeberverbände

Für das Einzelgeschäft ist grundsätzlich der sogenannte „Einzeltarif“ mit 100% Abschlussprovision und  Bestandsprovision vorgesehen. 

Sollen Einzelverträge in anderen Tarifstufen angeboten werden, ist dies aber grundsätzlich möglich.

Über eine kostenpflichtige Mitgliedschaft des Versicherungsnehmers / Arbeitgebers im entsprechend der gewünschten Tarifstufe vorgesehenen Arbeitgeberverband kann eine beliebige Tarifstufe gewählt werden.

Die Tarifstufen im Überblick

Tarifstufe:
B0
A75
A75B0
A50
A50B0
A25
Abschlussprovision:
100%
75%
75%
50%
50%
25%
Bestandsprovision:
nein
ja
nein
ja
nein
ja
Arbeitgeberverband:
(ab 1 Person möglich)
VFHI
VMW
VFMW
IGUS
hpv
AMB

Aufnahmeantrag auf Mitgliedschaft

So funktioniert die Antragstellung:

  • Das Original des Aufnahmeantrags auf Mitgliedschaft geht an die jeweilige Vereinigung, eine Durchschrift mit dem Versicherungsantrag an die Continentale Lebensversicherung. 
  • Bitte vermerken Sie im jeweiligen Versicherungsantrag unter Besondere Vereinbarungen den jeweiligen Verein: z.B. Kollektivvertrag VFHI. Bei Antragstellung sind unsere allgemeinen Annahmerichtlinien zu beachten. 
  • Es erfolgt eine einzelvertragliche Antragsprüfung. Bitte fügen Sie jedem Versicherungsantrag eine Kopie des Aufnahmeantrags bei. So ist nachgewiesen, dass der Vertrag zu vergünstigten Konditionen abgeschlossen werden kann.

Die Anmeldung erfolgt über normale Einzelanträge, die Sie auf den Download-Seite für den entsprechenden bAV-Tarif finden.

Die Aufnahmeanträge auf Mitgliedschaft im jeweiligen Arbeitgeberverband finden Sie nachfolgend zum Download.

Aufnahmeantrag in den Verein zur Förderung des Handels, Handwerks und der Industrie e.V. (VFHI). Mitgliedsbeitrag: 30 Euro Jahresbeitrag oder 75 Euro Einmalbeitrag.
Nummer: Z01
Stand: 03.2024
Größe: 186 kb
Aufnahmeantrag in den Verein der mittelständischen Wirtschaft e.V. (VMW). Mitgliedsbeitrag: 28 Euro Jahresbeitrag oder 75 Euro Einmalbeitrag.
Nummer: Z06
Stand: 03.2024
Größe: 183 kb
Aufnahmeantrag in den Verein zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft e.V. (VFMW). Mitgliedsbeitrag: 28 Euro Jahresbeitrag oder 75 Euro Einmalbeitrag.
Nummer: Z05
Stand: 03.2024
Größe: 210 kb
Aufnahme in die Interessenvereinigung gewerblicher Unternehmen und selbständiger Berufe e.V. (IGUS). Mitgliedsbeitrag: 30 Euro Jahresbeitrag oder 75 Euro Einmalbeitrag.
Nummer: Z04
Stand: 03.2024
Größe: 177 kb
Aufnahmeantrag in den Pensionsverein für Selbstständige, kleinere und mittlere Arbeitgeber e.V. (hpv). Mitgliedsbeitrag: 75 Euro Einmalbeitrag.
Nummer: Z03
Stand: 03.2024
Größe: 224 kb
Aufnahmeantrag in den Allgemeinen Mittelstands-Bund e.V. (AMB). Mitgliedsbeitrag: 20 Euro Jahresbeitrag oder 75 Euro Einmalbeitrag.
Nummer: Z02
Stand: 01.2020
Größe: 2,1 MB

Ab 5 Personen – Vergünstigungen über einen Kollektivvertrag

Werden ganze Belegschaften von Unternehmen versorgt, gibt es die Möglichkeit, im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Vergünstigungen über einen Kollektivvertrag zu gewähren. Das bedeutet, dass einheitliche Rahmenbedingungen für alle zu Versorgenden geschaffen und durch die Wahl einer anderen Tarifstufe eine verbesserte Leistung gewährt wird. Die Tarifstufe ist dabei abhängig von der Kollektivgröße und dem Beratungsaufwand.

Werden besondere Rahmenbedingungen gewünscht – zum Beispiel BU-Absicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung – ist auch das in einem gewissen Rahmen möglich. Wenden Sie sich hierzu bitte an den für Ihre Region zuständigen bAV-Direktionsbeauftragten.

Die Tarifstufen für bAV-Kollektivverträge im Überblick

Tarifstufe:
B0
A75
A50
Abschlussprovision:
100%
75%
50%
Bestandsprovision:
nein
ja
ja
Kollektivgröße:
ab 5 Personen
ab 50 Personen
ab 100 Personen

Grundsätzliche Einstufung und Ausnahmen

Grundsätzlich wird in der bAV die Tarifstufe nach der Kollektivgröße bei Vertragsbeginn ausgesucht.

  • Beispiel: Werden 60 Personen versorgt, gilt die Tarifstufe A75.

Abweichend davon kann in Sonderfällen eine andere als die grundsätzlich für die Kollektivgröße vorgesehene Tarifstufe vereinbart werden. Maßgeblich ist dafür der Beratungsaufwand des Vermittlers. 

  • Bei einem größeren Beratungsaufwand kann in die nächsthöhere Tarifstufe gewechselt werden.
    Beispiel: Wechsel von Tarifstufe A75 zu B0, wenn die Beratung außerhalb der Dienstzeiten erfolgt. 
  • Bei einem geringeren Beratungsaufwand kann in die nächstniedrigere Tarifstufe gewechselt werden.
    Beispiel: Wechsel von Tarifstufe A75 zu A50, wenn die Beratung während der Dienstzeiten erfolgt. 

Liegen mehrere Gründe für einen größeren oder geringeren Beratungsaufwand vor, kann auch mehrere Tarifstufen niedriger oder höher gewechselt werden.

Individueller Kollektivvertrag für bAV-Direktversicherung

Unsere maßgeschneiderte Lösung für Kollektive ab 5 Personen

Unsere maßgeschneiderte Lösung für Kollektive ab 5 Personen

  • Der Erfassungsbogen ist für einen individuell zu erstellenden Kollektivvertrag notwendig.
  • Die erforderlichen Angaben werden vom Vermittler gemacht.
  • Erst der Kollektivvertrag wird vom Vertragspartner unterschrieben.

Alle Details zum Vorgehen finden Sie in der Checkliste auf der letzten Seite im Erfassungsbogen.

So funktioniert es: 

Bitte reichen Sie für die Einrichtung eines neuen individuell zu erstellenden Kollektivvertrags den vollständig ausgefüllten und von Ihnen unterschriebenen / e-signierten Erfassungsbogen ein:

  • per Mail an: bav-Grundsatzreferat@continentale.de
  • per Post an: Continentale Lebensversicherung AG – bav-gr, Baierbrunner Straße 31-33, 81379 München

So geht es weiter:

  • Zunächst wird eine Legitimationsprüfung durchgeführt. 
  • Anschließend wird der Kollektivvertrag erstellt und als PDF per E-Mail an Sie versandt.
  • Nun holen Sie bei Ihrem Kunden, dem künftigen Vertragspartner, die Unterschrift ein: entweder – ganz analog – auf dem von Ihnen ausgedruckten Vertrag oder mit einer e-Signatur. Den unterschriebenen / e-signierten KVV senden Sie uns komplett – d.h. inkl. aller Anlagen, auf die im Kollektivvertrag Bezug genommen wird – per Mail oder Post zurück.
  • Schließlich übersenden wir Ihnen per Mail eine von allen Seiten unterzeichnete Vertragsausfertigung als PDF und die Allgemeinen Vertragsinformationen zum gewählten Tarif – damit kommt der Kollektivvertrag zustande.

Bitte beachten Sie die Checkliste für den Abschluss von Kollektivverträgen auf der letzten Seite im Erfassungsbogen. Diesen finden Sie nachfolgend zum Download.

Details zum Vorgehen können Sie der Checkliste (letzte Seite) entnehmen.
Nummer: 3497
Stand: 01.2025
Größe: 948 kb

Weitere Unterlagen zur Antragstellung - einfach per Listenanmeldung

Im Rahmen von Kollektiverträgen in der bAV kann die Anmeldung der zu versichernden Personen zum Kollektivvertrag in Listenform erfolgen.

Listenmäßige Anmeldung im Rahmen der bAV

Nummer: 3487
Stand: 08.2024
Größe: 247 kb
Einwilligung in die Datenverarbeitung und Entbindung von der Schweigepflicht.
Nummer: 3112
Stand: 10.2024
Größe: 124 kb
Bei Vorgängen, bei denen ein Mehrfachagent beratend tätig war, benötigt die Continentale Lebensversicherung ein vollständig ausgefülltes "Beiblatt zur Beratung".
Nummer: 0150
Stand: 02.2015
Größe: 50 kb

Zusätzliche Unterlagen bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeits(zusatz)versicherung

Nur auszufüllen und zu unterschreiben, wenn eine individuelle Risikoeinstufung vereinbart ist.
Nummer: 3416
Stand: 07.2024
Größe: 98 kb
Nummer: 3103
Stand: 01.2025
Größe: 169 kb

Zusätzliche Unterlagen bei Fonds-Renten (RI und RIG)

Nummer: 3513
Stand: 02.2025
Größe: 37 kb
Die Fondsübersicht #3377 muss vor Antragstellung und bei Fonds-Änderungen in Bestands-Verträgen ausgehändigt werden!
Nummer: 3377
Stand: 10.2024
Größe: 301 kb

Zusätzliche Unterlagen bei Notwendigkeit einer Gesundheitsprüfung

Einwilligung in die Datenverarbeitung und Entbindung von der Schweigepflicht - inklusive Gesundheitsdaten.
Stand: 10.2024
Größe: 105 kb
Nummer: 3039
Stand: 01.2025
Größe: 747 kb

Meldung von Vertragsänderungen - einfach per Liste

Im Rahmen von Kollektiverträgen in der bAV können folgende Änderungsmeldungen in Listenform erfolgen:

  • Beitragserhöhungen, z.B. für die Einbindung der verpflichtenden Arbeitgeber-Zuschusses oder Erhöhungen aufgrund des Soli-Wegfalls
  • Sonderzahlungen
  • Unterbrechungen wegen Wegfall der Entgelt(fort)zahlung oder Beginn Elternzeit/Mutterschutz
  • Wiederinkraftsetzungen wegen Einsetzen der Entgeltzahlung oder Ende Elternzeit/Mutterschutz
  • Abmeldung vom Kollektivvertrag, z.B. wegen Ausscheiden aus dem Betrieb
Stand: 03.2021
Größe: 73 kb
Nummer: 3039
Stand: 01.2025
Größe: 747 kb

bAV digital – beraten, abschließen und verwalten

"bAV leicht gemacht" - nutzen Sie unsere kostenlosen Online-Plattformen von Xempus: Continentale Vorsorge Berater und Continentale Vorsorge Manager.

Continentale Vorsorge Berater – inklusive E-Antrag:

  • Einfach, online und qualitativ hochwertig bAV beraten.
  • Praktische Vorteile der bAV aufzeigen.
  • Direkt zum Abschluss kommen dank der elektronischen Signatur – im Einzel- und im Kollektivgeschäft. 


Continentale Vorsorge Manager: 

  • Tagesaktuell werden die abgeschlossene bAV-Verträge angezeigt.
  • Bequem können die bAV-Verträge online verwaltet werden.

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