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Nachfassaktion: "Beihilfeänderung Bund und Sachsen-Anhalt" aus Oktober 2024

News Krankenversicherung vom 25.03.2025

Aktionsende
15.05.2025

(Antragseingang)

Schreiben Sie jetzt Ihre Bestandskunden an, die von der Beihilfeänderung Bund und Sachsen-Anhalt (KV-Info vom 21.10.2024) betroffen sind, aber bei der Aktion im Oktober nicht berücksichtigt wurden: 

  • Beihilfeberechtigte Familienangehörige mit einem SGII/% und einem Krankenhaustagegeld (SII/KHT/KT), 
  • Personen, die die Voraussetzungen aus Oktober 2024 erfüllen, aber keinen SII bzw. KHT haben, sondern den Tarif KT (EUROPA alt) versichert haben.

 Wir unterstützen Sie mit einem Aktionsantrag.

Aktionsantrag

  • Die betroffenen Kunden können den Antrag nach Wahl der Anpassung bis insgesamt max. 50 Euro mit Antragseingang bis zum 15.05.2025 zurücksenden. Besteht zusätzlich zum Krankenhaustagegeld (SII, KHT oder KT) ein Y bzw. Y-U müssen Sie dies im Antrag berücksichtigen. Dann können Sie nur 15 Euro, 25 Euro und 35 Euro anbieten.
  • Ihre Kunden erhalten dann einen neuen Versicherungsschein. Alle bisher erworbenen Rechte gelten auch für den angepassten Versicherungsschutz im vertraglichen Umfang weiter.

Eine Übersicht aller News finden Sie auf unserer Übersichtsseite.