Kundeninformation: Höhe des Übertragungswertes
News Krankenversicherung vom 11.08.2025
Wir informieren Ihre substitutiv krankenversicherten Kunden jährlich über die Höhe des Übertragungswertes ihrer Vollversicherung. Grundlage hierfür ist § 6 Abs. 2 VVG-InfoV. Mit einer Bestandsaktion versenden wir ab Anfang September die entsprechenden Kundenbriefe.
Unsere Bestandsaktion
Bei der Bestandsaktion berücksichtigen wir nur Verträge und versicherte Personen, die sowohl
- am 31.12.2024 als auch
- am Tag des technischen Feststellungslaufes (21.08.2025)
nach substitutiven Krankenversicherungstarifen versichert waren.
Die Termine
- Versand der Kunden-Schreiben voraussichtlich ab 04.09.2025.
Die Berechnung der Übertragungswerte erfolgte zum Stand 31.12.2024. - Keine Feststellungsliste