Was haben Azubis und Studenten
in der BU-Vorsorge jetzt gemeinsam?

News Lebensversicherung vom 11.09.2026

Bei beiden Zielgruppen nehmen wir den Bildungsabschluss vorweg und stufen sie von Anfang an günstiger ein – für Auszubildende ist das NEU. Erfahren Sie, wie Sie Online-Tarifrechner dazu richtig einstellen.

Berufliche Wege beginnen unterschiedlich – und bleiben selten ein Leben lang gleich. Deshalb begleiten wir Ihre Kunden mit der passenden Arbeitskraftabsicherung durch verschiedene Lebensphasen.

Mit dem Update unserer Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen ist der Berufsstart in der BU-Vorsorge auch für Auszubildende besser.

Azubis jetzt von Anfang an günstiger einstufen

Unsere Akademiker-Regelung in der Berufsunfähigkeitsversicherung kennen Sie schon:

  • den Studenten-Bonus. Damit gelten Hochschulstudenten schon ab Studienbeginn als Akademiker.

Dieses vorteilhafte Prinzip gilt jetzt auch für Auszubildende. 

Azubi-Bonus: Günstiger Beitrag bereits ab Beginn der Ausbildung

Für die günstige Einstufung bei Auszubildenden legen wir schon ab Beginn eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zugrunde.

Das gilt unabhängig davon, ob es sich zum Beispiel um eine Lehre

  • im kaufmännischen Bereich,
  • im Handwerk oder
  • in der Industrie handelt.

So profitieren Auszubildende schon während der Ausbildung von günstigen Beiträgen.

Und nach der Ausbildung? Dann gilt: Qualifikation ist Trumpf!

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung eröffnen sich häufig weitere berufliche Entwicklungsmöglichkeiten – beispielsweise durch eine spätere Büro-, Aufsichts- oder leitende Tätigkeit. Hier greift der Qualifikationsbonus für Berufseinsteiger:

Qualifikationsbonus für Berufseinsteiger

Mögliche Besserstufung mit Beitragssenkung – ohne erneute Risikoprüfung.

  • Prüfung auf Wunsch innerhalb von 12 Monaten nach erfolgreichem Abschluss von Ausbildung oder Studium und erstmaliger, entsprechender Berufstätigkeit.
  • Für Kunden, die bei Vertragsabschluss Schüler, Auszubildender oder Student waren.
  • Diese Option ist jetzt im Grundtarif in den Tarifen PBU, PBUS, PBUS Schüler, PEU und PEUS mitversichert.

Online-Rechner: So stufen Sie Azubis richtig ein

Bitte geben Sie im Online-Tarifrechner immer den Beruf an, den Ihr Kunde mit seinem derzeitigen Werdegang anstrebt. 

Beispiel: 
Ausbildung: Bankkaufmann
Angestrebter Beruf: Bankkaufmann

  1. Eingabe im Feld "Stellung": Auszubildender
  2. Eingabe im Feld „Beruf“: Bankkaufmann/-frau
  3. Eingabe im Feld "Ausbildungsgrad": Berufsausbildung
  4. Eingabe im Feld "Höchster Bildungsabschluss": Kaufmännischer Abschluss

Hinweis:
Im Feld "Büro-/Aufsichtstätigkeit" bei Auszubildenden entweder "keine Angabe" oder "weniger als 75%".

Wenn Sie den Online-Tarifrechner öffnen und eine Berechnung für die Arbeitskraft-Absicherung starten, geben sie die Daten zu den Berufsangaben in der linken Controller-Leiste  ein:

Springen Sie über unsere Tarifseiten zur Arbeitskraft-Absicherung direkt in die Tarifeingabe-Maske zum jeweiligen Tarif ein, finden Sie die Berufsangaben im Abschnitt "Versicherungsschutz".

  • Hinweis: Hier sind die Eingaben zum "Ausbildungsgrad (3)" und zum höchsten "Bildungsabschluss (4)" im Feld "Ausbildungsgrad (3 + 4)" zusammengefasst.

Gut zu wissen!

Anders als bei pauschalen "Berufsgruppen-Einstufungen" sind die Angaben zum Ausbildungsgrad und höchsten Ausbildungsabschluss heute auch bei allen anderen Berufstätigen relevant. Geben Sie diese Merkmale - sofern die Eingabefelder dies vorsehen - daher immer an, damit Ihr Kunde individuell eingestuft wird und den bestmöglichen Beitrag erhalten kann. 
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Für den Zugriff auf den Online-Tarifrechner benötigen Sie eine Zugangskennung zu unserem Maklerportal. Das kann übrigens auch der Easy-Login-Zugang des VDG sein. Wenn Sie noch keinen Zugang haben, dann nutzen Sie unsere Registrierung oder sprechen Ihren Maklerberater an.


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