
PremiumBU-Update:
Mehr Flow für Ihre Beratung!
Bewährte BU-Qualität. Gezielt optimiert.
Wir haben unsere erstklassige Arbeitskraft-Absicherung gezielt weiterentwickelt und die Produkte fit gemacht für die Lebensabschnitte Ihrer Kunden.
Das macht es Ihnen leichter, die passende Vorsorge anzubieten, attraktive Zielgruppen zu erreichen und Ihre Kunden noch besser auf dem persönlichen Karriere-Weg zu begleiten.
Premium bleibt Premium! Denn die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitstarife der Continentale erfüllen bereits höchste Ansprüche an Spitzenprodukte zur Absicherung der Arbeitskraft – ausgezeichnete Produktqualität, umfassende Flexibilität und nachhaltige Kalkulation für langfristige Beitragsstabilität. Seit 1955 begleiten wir Versicherte bei Berufsunfähigkeit so zuverlässig durch ihr Leben.
Unser Produktupdate entspricht daher keiner Revolution, sondern einer konsequenten Evolution. Wir haben unsere Tarife gezielt mit dem Fokus auf Qualität weiterentwickelt, sie an der Lebensrealität moderner Kunden ausgerichtet und neueste Berechnungsgrundlagen für faire und langfristig stabile Beiträge verwendet.
Vertriebsfreundlicher. Wettbewerbsstärker. Zielgruppenorientierter.
Mit dem PremiumBU-Update haben wir bewährte Produktelemente optimiert, neu strukturiert und sinnvolle Innovationen ergänzt. Damit ist unsere Arbeitskraft-Absicherung noch fortschrittlicher und wettbewerbsstärker.
Digital, live, kostenlos: „PremiumBU-Update Spezial“
Mittwoch, 23. September 2026, 09:30 – 10:30 Uhr
Die wichtigsten Infos zu unserem PremiumBU-Update für Ihre Beratung – live, digital, kompakt!
Referenten:
Dr. Matthias Hofer (Vorstand Continentale und EUROPA Lebensversicherung AG),
Thomas Pollmer (Leiter Produktmanagement Continentale Lebensversicherung AG)
Moderation: Wibke Becker (Leiterin Continentale Maklervertrieb)
Die Neuerungen im Überblick:
Vereinfachtes Konzept mit mehr Leistung
AU-Leistung jetzt als Solo-Baustein
Karriere X Paket mit Karrieregarantie
Nachversicherung nachgeschärft
Bedingungen präzisiert und optimiert
Einfache BU-Lösung speziell für Beamte
Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zur Software, Übergangsfrist und neuen Unterlagen am Ende dieser Seite.
Vereinfachtes Produktkonzept
Mit zusätzlichen Leistungen im Grundtarif!
Den Produktaufbau haben wir neu gestaltet, mit nur noch einem Zusatz-Paket. Beliebte Leistungen aus den bisherigen Zusatz-Paketen sind jetzt im Grundtarif automatisch mitversichert und werten diesen auf – für noch mehr Premium-Niveau von Anfang an.
Den Produktaufbau haben wir neu gestaltet. Beliebte Leistungen aus den bisherigen Zusatz-Paketen sind jetzt im Grundtarif automatisch mitversichert und werten diesen auf – für noch mehr Premium-Niveau von Anfang an.
Neu gestaltete Upgrade-Möglichkeiten
Das beliebte Karriere-Paket gibt es in neuer Form als Karriere X Paket und mit einer neuen Extra-Leistung – der Karrieregarantie. Neu ist auch der Arbeitsunfähigkeits-Zusatzbaustein, den Sie einfach solo hinzuversichern können.
Produktaufbau – jetzt einfacher und verständlicher
Jetzt mehr Leistung im Grundtarif!
Die folgenden Leistungen konnten bisher über Upgrade-Pakete zum Mehrbeitrag hinzuversichert werden. Jetzt sind sie in den Bedingungen verankert und automatisch im Tarif mitversichert:
Unser Tarifsortiment ab August 2026

PremiumBU

PremiumBU Start

PremiumBU Start Schüler

PremiumBU Beamte

Betriebliche PremiumBU

PremiumEU
Tarife und Möglichkeiten, die nicht mehr zur Verfügung stehen:
- EinkommensvorsorgeConcept – Tarif EC
- BeamtenvorsorgeConcept – Tarif BC
- Berufs- und Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherungen zur Risikolebensversicherung
- Plus-, Karriere- und Pflege-Paket
- Sofortkapital
AU-Leistung – jetzt solo abschließbar!
Die oft nachgefragte "Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit“ ist jetzt ein eigener Zusatzbaustein.
Mit der neuen Solo-Lösung können Sie die Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit noch individueller in Ihre Beratungslösungen integrieren.
Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit
- Bis zu 24 Monate Rente in Höhe der vereinbarten BU-Rente und volle Beitragsbefreiung.
- Leistung, wenn der Kunde arbeitsunfähig ist und zeitgleich die BU-Leistung beantragt. Die Voraussetzungen für die Arbeitsunfähigkeit sind:
- Entweder: Bereits seit 6 Monaten ununterbrochen krankgeschrieben. Mindestens eine Bescheinigung muss durch einen Facharzt erfolgen.
- Neu! Oder auch schon früher: Bereits seit 3 Monaten ununterbrochen krankgeschrieben plus Prognose durch einen Facharzt für voraussichtlich insgesamt 6 Monate ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit ("3+3-Regelung"). Die Meldung kann bereits nach den ersten 3 Monaten erfolgen.
- Eine stufenweise Wiedereingliederung in der bisherigen Tätigkeit (nach SGB V) gilt nicht als Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit.
Neues Karriere X Paket – jetzt mit Karrieregarantie
Das beliebte Karriere-Paket heißt jetzt Karriere X Paket – mit einem X für Fortschritt.
Für eine noch gezieltere Anpassung der Arbeitskraftabsicherung an moderne Karriereverläufe.
Karriere X Paket
- Starter-Bonus: Zusätzlicher Schutz bei Erwerbsunfähigkeit in den ersten 5 Jahren nach Berufsstart.
- EU-Rente in Höhe von 50 % der vereinbarten BU-Rente – bis zu 500 Euro monatlich.
- Über die gesamte Leistungsdauer der Berufsunfähigkeits-Versicherung.
- Karrieregarantie: Extra Potenzial zur Erhöhung der BU-Rente bei Einkommenssteigerung – auf bis zu 7.500 Euro monatliche Gesamtrente.
- Die Karrieregarantie greift, wenn die Nachversicherungsgrenze von 2.000 Euro monatlicher BU-Rente bereits voll ausgeschöpft ist.
- Für Arbeitnehmer: Wenn das regelmäßige Bruttoeinkommen um mehr als 5 % im Vergleich zum Durchschnitt der letzten 12 Monate steigt. Voraussetzung ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis oder befristetes Arbeitsverhältnis für noch mindestens 2 Jahre.
- Für Selbstständige: Wenn der durchschnittliche Gewinn vor Steuern in 3 aufeinanderfolgenden Jahren um 10 % im Vergleich zum Durchschnitt der vorangegangenen 3 Jahre steigt. Voraussetzung ist eine Selbstständigkeit von mindestens 6 Jahren.
- Die Erhöhungen erfolgen im gleichen Verhältnis wie die Einkommenssteigerung. Jeweils um bis zu 25 %, maximal 500 Euro monatlich. Die Ausübung ist bis Alter 50 mit jeweils 12 Monaten Frist möglich – ohne erneute Risikoprüfung.
- Qualifikationsbonus: Mögliche Besserstufung mit Beitragssenkung innerhalb von 12 Monaten nach folgenden Ereignissen – ohne erneute Risikoprüfung.
- Bei Weiterqualifizierung: Nach erfolgreichem Abschluss einer staatlich anerkannten beruflichen oder akademischen Weiterqualifizierung und entsprechender Berufstätigkeit.
- Bei Berufswechsel: Innerhalb der ersten 10 Jahre nach Versicherungsbeginn oder innerhalb der ersten 10 Jahre nach erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit – einmalig und bis Alter 40 möglich.
- 5% Rabatt auf alle künftigen Nachversicherungen.
Karriere X Paket
- Starter-Bonus: Zusätzlicher Schutz bei Erwerbsunfähigkeit in den ersten 5 Jahren nach Berufsstart.
- EU-Rente in Höhe von 50 % der vereinbarten BU-Rente – bis zu 500 Euro monatlich.
- Über die gesamte Leistungsdauer der Berufsunfähigkeits-Versicherung.
- Karrieregarantie: Extra Potenzial zur Erhöhung der BU-Rente bei Gehalts-/Gewinn-Steigerungen, passend zum beruflichen Erfolg.
Ist die allgemeine Nachversicherunggarantie bereits voll ausgeschöpft steht eine zusätzliche ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie zur Verfügung. Bis zu einer monatlichen Gesamtrente von 7.500 Euro und bis Alter 50. Mit 12 Monaten Ausübungsfrist und ohne erneute Risikoprüfung.- Für Arbeitnehmer: Wenn das Bruttoeinkommen um mehr als 5 % im Vergleich zum Durchschnitt der letzten 12 Monate steigt, ist eine Erhöhung der BU-Rente im gleichen Verhältnis wie die Einkommensteigerung möglich – um bis zu 25 %, maximal 500 Euro monatliche BU-Rente.
- Für Selbständige: Wenn der Gewinn vor Steuern in 3 aufeinanderfolgenden Jahren um 10 % im Vergleich zum Durchschnitt der vorangegangenen 3 Jahre steigt, ist eine Erhöhung der BU-Rente im gleichen Verhältnis wie die Gewinnsteigerung möglich – um bis zu 25 %, maximal 500 Euro monatliche BU-Rente.
- Qualifikationsbonus: Mögliche Besserstufung mit Beitragssenkung innerhalb von 12 Monaten nach folgenden Ereignissen – ohne erneute Risikoprüfung.
- Bei Weiterqualifizierung: Nach erfolgreichem Abschluss einer staatlich anerkannten beruflichen oder akademischen Weiterqualifizierung und entsprechender Berufstätigkeit.
- Bei Berufswechsel: Innerhalb der ersten 10 Jahre nach Versicherungsbeginn oder innerhalb der ersten 10 Jahre nach erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit – einmalig und bis Alter 40 möglich.
- 5% Rabatt auf alle künftigen Nachversicherungen.
Nachversicherung – nachgeschärft
Auch die neue Tarifgeneration bietet umfangreiche Nachversicherungsgarantien. So kann die Arbeitskraft-Absicherung in verschiedenen Lebensphasen noch gezielter mitwachsen. Um insgesamt bis zu 2.000 Euro monatliche Rente – ohne erneute Risikoprüfung. Alle Nachversicherungsgarantien sind in den Bedingungen verankert – klar und verlässlich für Ihre Kunden.
Neue und nachgeschärfte Nachversicherungsereignisse:
Neu: Elternzeit
Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit nach erstmaliger ununterbrochener Elternzeit von mindestens 12 Monaten – pro Kind. Wenn noch keine Nachversicherung wegen Geburt oder Adoption für das jeweilige Kind in Anspruch genommen wurde.
Neu: Gewinnsteigerung
Steigerung des Gewinns vor Steuern aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit im Durchschnitt der letzten 3 aufeinanderfolgenden Kalenderjahre um 10 % im Vergleich zum durchschnittlichen Gewinn vor Steuern in dem 3-Jahres-Zeitraum, der diesen letzten 3 Kalenderjahren voranging.
Neu: Reduzierte Invaliditätsabsicherung
Wegfall oder Minderung der Absicherung gegen Invalidität in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk in Deutschland, da die gesetzliche Rentenversicherung oder das berufsständische Versorgungswerk den Umfang der Absicherung reduziert hat.
Neu: Reduzierte bAV
Wegfall oder Minderung der Versorgungsanwartschaft aus einer bAV mit Invaliditätsabsicherung, sofern weiterhin ein Arbeitsverhältnis besteht und die betriebliche Altersversorgung nicht beitragspflichtig fortgeführt wird.
Berufliche Weiterqualifizierung
Erfolgreicher Abschluss einer staatlich anerkannten beruflichen Weiterqualifizierung zum Fachwirt, zum Betriebswirt, zum Techniker oder erfolgreiches Ablegen einer Meisterprüfung.
Akademische Weiterqualifizierung
Erfolgreicher Abschluss einer akademischen beruflichen Weiterqualifizierung (z.B. Facharztausbildung, Master of Science) oder erfolgreicher Abschluss für rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe (z.B. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notar), sofern die dann ausgeübte Tätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abschluss steht.
Wegfall der Versicherungspflicht
Wegfall der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in einem berufsständischen Versorgungswerk in Deutschland.
Bedingungen – präzisiert und optimiert
Mit der Weiterentwicklung der PremiumBU haben wir auch einiges in den Bedingungen angepasst.
Erweiterungen bei den Leistungsvoraussetzungen
Für Mediziner, Kammerberufe, Meisterberufe
Anpassungen bei den Unterstützungsleistungen
Für die Rückkehr ins Berufsleben
PremiumBU Beamte
Unsere komfortable Lösung für jeden Beamtenstatus!
Beamte versichern Sie jetzt komfortabel und gezielt in einem eigenen Tarif: Continentale PremiumBU Beamte.
Der Tarif bietet ergänzend zum vollen Leistungsumfang der PremiumBU eine echte und vollständige Dienstunfähigkeitsklausel. Beamtenspezifische Definitionen und Nachversicherungsoptionen runden den Schutz für diese Zielgruppe ab. Eine verständliche und einfache Lösung, passend für Beamte, die sich eine umfassende Absicherung für den Fall der Dienstunfähigkeit wünschen.
Starke Leistungen - mit echter, vollständiger DU-Klausel
Spezielle Regelungen für Beamte
Versicherbare Endalter bedarfsgerecht angehoben:
|
Beruf
|
Bisher
|
Neu
|
|---|---|---|
|
Bundespolizisten
|
55
|
60
|
|
Justizvollzug
|
55
|
60
|
|
Lehrer
|
55
|
65
|
|
Finanzbeamte
|
55
|
67
|
|
Verwaltungsbeamte
|
55
|
67
|
Software, Fristen und neue Unterlagen
Mit der Weiterentwicklung unserer Arbeitskraft-Absicherung wurden alle Tarife neu kalkuliert und die Verkaufsunterlagen angepasst. So wurde in den Anträgen beispielsweise das Gesundheitsfragenset angepasst und die Risikofragen auf zwei Abschnitte reduziert, Teil A nicht-medizinisch und Teil B medizinisch.
Software: Online-Tarifrechner
Die neue Tarifgeneration steht Ihnen im Online-Tarifrechner ab dem 19.08.2026 zur Verfügung. Infos zur Berechnung der neuen PremiumBU Beamte und wie Sie das neue Karriere X Paket sowie den AU-Baustein auswählen, finden Sie in den Aktualisierungsinfos auf unserer Seite zum Online-Tarifrechner.
Ebenfalls neu ist unsere Regelung zur günstigen Einstufung von Auszubildenden:
Azubis jetzt von Anfang an günstiger einstufen
Unsere Akademiker-Regelung in der Berufsunfähigkeitsversicherung kennen Sie bereits:
- Studenten-Bonus: Hochschulstudenten gelten bereits ab Beginn des Studiums als Akademiker.
Dieses Prinzip wenden wir ab sofort auch auf Auszubildende an.
Azubi-Bonus: Günstiger Beitrag bereits ab Ausbildungsbeginn
Für die günstige Einstufung bei Auszubildenden legen wir schon ab Beginn eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zugrunde. Das gilt unabhängig davon, ob es sich zum Beispiel um eine Ausbildung im kaufmännischen Bereich, im Handwerk oder in der Industrie handelt. So profitieren Auszubildende schon während der Ausbildung von günstigen Beiträgen.
Und nach der Ausbildung? Dann gilt: Qualifikation ist Trumpf!
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung eröffnen sich häufig weitere berufliche Entwicklungsmöglichkeiten – beispielsweise durch eine spätere Büro-, Aufsichts- oder leitende Tätigkeit.
- Hier greift der Qualifikationsbonus für Berufseinsteiger zur möglichen
Besserstufung mit Beitragssenkung:
Nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss und Aufnahme einer entsprechenden Berufstätigkeit innerhalb von 12 Monaten kann die dann tatsächlich ausgeübte Tätigkeit erneut überprüft werden – ohne erneute Risikoprüfung.
Diese Option ist jetzt im Grundtarif in den Tarifen PBU, PBUS, PBUS Schüler, PEU und PEUS mitversichert.
Kurz gesagt: Schon während der Ausbildung günstiger starten – und die weitere berufliche Entwicklung nach dem Abschluss über den Qualifikationsbonus berücksichtigen.
Von Anfang an günstiger: Unsere neue Azubi-Regelung in der BU/EU
Unsere Akademiker-Regelung in der Berufsunfähigkeitsversicherung kennen Sie bereits:
- Studenten-Bonus: Hochschulstudenten gelten bereits ab Beginn des Studiums als Akademiker.
Dieses Prinzip wenden wir ab sofort auch auf Auszubildende an.
Azubi-Bonus: Günstiger Beitrag bereits ab Ausbildungsbeginn
Bei Auszubildenden wird bereits während der Ausbildung eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zugrunde gelegt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich beispielsweise um eine
- kaufmännische Ausbildung,
- handwerkliche Ausbildung oder
- Ausbildung in der Industrie handelt.
Das Ergebnis: Der Azubi kann bereits während der Ausbildung direkt von einem günstigeren Beitrag profitieren.
Und nach der Ausbildung?
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung eröffnen sich häufig weitere berufliche Entwicklungsmöglichkeiten – beispielsweise durch eine spätere Büro-, Aufsichts- oder leitende Tätigkeit.
- Hier kommt unser Qualifikationsbonus für Berufseinsteiger ins Spiel:
Nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss und Aufnahme einer entsprechenden Berufstätigkeit innerhalb von 12 Monaten kann die dann tatsächlich ausgeübte Tätigkeit erneut überprüft werden – ohne erneute Risikoprüfung.
Kurz gesagt: Schon während der Ausbildung günstiger starten – und die weitere berufliche Entwicklung nach dem Abschluss über den Qualifikationsbonus berücksichtigen.
Wie gebe ich den Beruf für "Auszubildende" im Online-Tarifrechner ein?
Bitte geben Sie immer den Beruf an, den Ihr Kunde mit seinem derzeitigen Werdegang anstrebt.
Beispiel 1:
Ausbildung: Schreiner
Angestrebter Beruf: Schreiner
- Eingabe im Feld "Stellung": Auszubildender
- Eingabe im Feld „Beruf“: Schreiner/in
- Eingabe im Feld "Ausbildungsgrad": Berufsausbildung
- Eingabe im Feld "Höchster Bildungsabschluss": Gesellenbrief
Hinweis:
Im Feld "Büro-/Aufsichtstätigkeit" bei Auszubildenden entweder "keine Angabe" oder "weniger als 75%".
Beispiel 2:
Ausbildung: Bankkaufmann
Angestrebter Beruf: Bankkaufmann
- Eingabe im Feld "Stellung": Auszubildender
- Eingabe im Feld „Beruf“: Bankkaufmann/-frau
- Eingabe im Feld "Ausbildungsgrad": Berufsausbildung
- Eingabe im Feld "Höchster Bildungsabschluss": Kaufmännischer Abschluss
Hinweis:
Im Feld "Büro-/Aufsichtstätigkeit" bei Auszubildenden entweder "keine Angabe" oder "weniger als 75%".
Wie gebe ich den Beruf für "Studenten" im Online-Tarifrechner ein?
Bitte geben Sie immer den Beruf an, den Ihr Kunde mit seinem derzeitigen Werdegang anstrebt.
Beispiel 1:
Studium: Jura
Angestrebter Beruf: Rechtsanwalt-/anwältin
- Eingabe im Feld "Stellung": Student
- Eingabe im Feld „Beruf“: Rechtsanwalt-/anwältin
- Eingabe im Feld "Ausbildungsgrad": Akademiker
Hinweis:
Im Feld "Büro-/Aufsichtstätigkeit" bei Studenten entweder "keine Angabe" oder "weniger als 75%".
Beispiel 2:
Studium: BWL
Angestrebter Beruf: noch nicht festgelegt
- Eingabe im Feld "Stellung": Student
- Eingabe im Feld „Beruf“: Betriebswirt/in
- Eingabe im Feld "Ausbildungsgrad": Akademiker
Hinweis:
Im Feld "Büro-/Aufsichtstätigkeit" bei Studenten entweder "keine Angabe" oder "weniger als 75%".
Wo finde ich die "Berufsangaben" im Online-Tarifrechner?
Wenn Sie den Online-Tarifrechner öffnen und eine Berechnung für die Arbeitskraft-Absicherung starten, geben sie die Daten zu den Berufsangaben in der linken Controller-Leiste ein:
Springen Sie über unsere Tarifseiten zur Arbeitskraft-Absicherung direkt in die Tarifeingabe-Maske zum jeweiligen Tarif ein, finden Sie die Berufsangaben im Abschnitt "Versicherungsschutz".
- Hinweis: Hier sind die Eingaben zum "Ausbildungsgrad (3)" und zum höchsten "Bildungsabschluss (4)" im Feld "Ausbildungsgrad (3 + 4)" zusammengefasst.
Für den Zugriff auf den Online-Tarifrechner benötigen Sie eine Zugangskennung zu unserem Maklerportal. Das kann übrigens auch der Easy-Login-Zugang des VDG sein. Wenn Sie noch keinen Zugang haben, dann nutzen Sie unsere Registrierung oder sprechen Ihren Maklerberater an.
Übergangsfrist und neue Unterlagen
Die neue Tarifgeneration gilt nur für Neuabschlüsse ab August,
- mit neuen Allgemeinen Vertragsinformationen (Stand 08.2026)
- und mit neuen Anträgen (Stand 08.2026).
Die neue Tarifgeneration gilt nur für Neuabschlüsse ab August,
- mit neuen Allgemeinen Vertragsinformationen (Stand 08.2026)
- und mit neuen Anträgen (Stand 08.2026).
Das gilt für Neugeschäft zu den Vorgängertarifen
- Neugeschäft für die Vorgängertarife auf Anträgen mit altem Stand policieren wir zu den bisherigen Regelungen - längstens bis Antragseingang 31.10.2026. Der späteste Versicherungsbeginn kann dabei der 01.11.2026 sein.
- Für die bAV gelten die neuen Regelungen für Anmeldungen ab dem 19.08.2026. Wenden Sie sich hierzu gerne an Ihren bAV-Ansprechpartner.
Bitte verwenden Sie daher ab sofort die neuen Allgemeine Vertragsinformationen - Anträge - Formulare und Verkaufsunterlagen.
- Im Online-Tarifrechner sind die neuen Unterlagen ab dem 19.08.2026 automatisch enthalten.
Falls Sie Unterlagen digital oder gedruckt bevorraten, sollten Sie diese unbedingt austauschen. Die neuen Unterlagen finden Sie über unser Downloadcenter auf den Downloadcenter-Seiten des jeweiligen Tarifs. Welche Druckstücke betroffen sind, sehen Sie in der folgenden Liste.
Downloads
Die Allgemeinen Vertragsinformationen zu den neuen Tarifen finden Sie gleich hier:
Unsere Downloadcenter
Hilfreiche Links und Unterstützung
Continentale Lebensversicherung
Wir sind Ihr verlässlicher Partner für die Zukunft!
- Seit mehr als 125 Jahren steht die Continentale Lebensversicherung für Verlässlichkeit und Sicherheit.
- Die Continentale Lebensversicherung zählt zu den am stärksten wachsenden Unternehmen im Bereich der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung. Allein im Jahr 2025 entschlossen sich mehr als 20.000 Menschen, ihre Arbeitskraft bei der Continentale erstklassig zu versichern. Heute vertrauen bereits über 277.000 Menschen der BU-Vorsorge der Continentale.
- Seit 1955 bietet die Continentale BU-Vorsorge an. Wir kalkulieren unsere Tarife konservativ und nachhaltig, um die Beiträge langfristig stabil zu halten. Mit Erfolg: Noch nie wurden die zu Beginn kalkulierten Prämien eines BU-Tarifwerks angehoben. Das soll auch künftig so bleiben. Denn uns ist wichtig, dass sich unsere Kunden auf uns verlassen können.
- Für die Zukunft sind wir solide aufgestellt. Dafür sprechen die konservative wie erfolgreiche Kapitalanlagepolitik, der ausgeglichene Bestandsmix und sehr gute Kennzahlen.
