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Individuelle Beratung zu den Versicherungen der Continentale

PremiumBU-Update:
Mehr Flow für Ihre Beratung!

Auf dieser Seite:

Bewährte BU-Qualität. Gezielt optimiert.

Wir haben unsere erstklassige Arbeitskraft-Absicherung gezielt weiterentwickelt und die Produkte fit gemacht für die Lebensabschnitte Ihrer Kunden. 

Das macht es Ihnen leichter, die passende Vorsorge anzubieten, attraktive Zielgruppen zu erreichen und Ihre Kunden noch besser auf dem persönlichen Karriere-Weg zu begleiten. 

Premium bleibt Premium! Denn die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitstarife der Continentale erfüllen bereits höchste Ansprüche an Spitzenprodukte zur Absicherung der Arbeitskraft – ausgezeichnete Produktqualität, umfassende Flexibilität und nachhaltige Kalkulation für langfristige Beitragsstabilität. Seit 1955 begleiten wir Versicherte bei Berufsunfähigkeit so zuverlässig durch ihr Leben.

Unser Produktupdate entspricht daher keiner Revolution, sondern einer konsequenten Evolution. Wir haben unsere Tarife gezielt mit dem Fokus auf Qualität weiterentwickelt, sie an der Lebensrealität moderner Kunden ausgerichtet und neueste Berechnungsgrundlagen für faire und langfristig stabile Beiträge verwendet.

Vertriebsfreundlicher. Wettbewerbsstärker. Zielgruppenorientierter.

Mit dem PremiumBU-Update haben wir bewährte Produktelemente optimiert, neu strukturiert und sinnvolle Innovationen ergänzt. Damit ist unsere Arbeitskraft-Absicherung noch fortschrittlicher und wettbewerbsstärker. 

Die Neuerungen im Überblick:

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zur Software, Übergangsfrist und neuen Unterlagen am Ende dieser Seite.  

Vereinfachtes Produktkonzept

Mit zusätzlichen Leistungen im Grundtarif!

Den Produktaufbau haben wir neu gestaltet, mit nur noch einem Zusatz-Paket. Beliebte Leistungen aus den bisherigen Zusatz-Paketen sind jetzt im Grundtarif automatisch mitversichert und werten diesen auf – für noch mehr Premium-Niveau von Anfang an.

Den Produktaufbau haben wir neu gestaltet. Beliebte Leistungen aus den bisherigen Zusatz-Paketen sind jetzt im Grundtarif automatisch mitversichert und werten diesen auf – für noch mehr Premium-Niveau von Anfang an.

Neu gestaltete Upgrade-Möglichkeiten

Das beliebte Karriere-Paket gibt es in neuer Form als Karriere X Paket und mit einer neuen Extra-Leistung – der Karrieregarantie. Neu ist auch der Arbeitsunfähigkeits-Zusatzbaustein, den Sie einfach solo hinzuversichern können.

Produktaufbau – jetzt einfacher und verständlicher

Der Produktaufbau der neuen Tarife ab August 2026 am Beispiel der PremiumBU - Tarif PBU

Jetzt mehr Leistung im Grundtarif!

Die folgenden Leistungen konnten bisher über Upgrade-Pakete zum Mehrbeitrag hinzuversichert werden. Jetzt sind sie in den Bedingungen verankert und automatisch im Tarif mitversichert:

Leistung bei speziellen Beeinträchtigungen

  • Bis zu 15 Monate Zahlung der vereinbarten BU-Rente inklusive voller Beitragsbefreiung.
  • Bei Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Hörverlust, Erblindung oder Rollstuhlbedarf.
  • Finanzielle Unterstützung bereits bei fachärztlicher Bescheinigung und Beantragung der BU-Leistung. Die Unterlagen zur regulären BU-Leistungsprüfung können nachgereicht werden.
  • Enthalten in den Tarifen PBU, PBUS, PBUS Schüler und PBUB.

Qualifikationsbonus für Berufseinsteiger

Mögliche Besserstufung mit Beitragssenkung – ohne erneute Risikoprüfung.

  • Prüfung auf Wunsch innerhalb von 12 Monaten nach erfolgreichem Abschluss von Ausbildung oder Studium und erstmaliger, entsprechender Berufstätigkeit.
  • Für Kunden, die bei Vertragsabschluss Schüler, Auszubildender oder Student waren.
  • Enthalten in den Tarifen PBU, PBUS und PBUS Schüler, PEU und PEUS.

Option auf Verdopplung für Berufseinsteiger

  • Schüler, Studenten und Auszubildende können im Rahmen der Nachversicherungsgarantie bei erstmaliger Aufnahme eines der Ausbildung bzw. des Studiums entsprechenden Berufs die BU-/EU-Rente um bis zu 100 Prozent erhöhen – auf bis zu 2.500 Euro monatliche BU-/EU-Rente.
  • Enthalten in den Tarifen PBU, PBUS, PBUS Schüler, BPBU, PEU und PEUS. Im Rahmen der bAV gelten abweichende Summenbegrenzungen.

Unser Tarifsortiment ab August 2026

continentale.de

PremiumBU

Ausgezeichnete BU-Vorsorge mit top Preis-Leistungs-Verhältnis für Angestellte und Selbstständige.
continentale.de

PremiumBU Start

Voller Schutz der PremiumBU mit reduziertem Startbeitrag. Ideal für junge Leute von 15 bis 35 Jahren.
continentale.de

PremiumBU Start Schüler

Echter BU-Schutz von bis zu 1.500 Euro Monatsrente für Schüler ab 10 Jahre.
continentale.de

PremiumBU Beamte

Einfache BU-Lösung für Beamte – bereits ab Anwärterstatus. Mit echter DU-Klausel und beamtenspezifischen Regelungen.
continentale.de

Betriebliche PremiumBU

Ausgezeichnete BU-Vorsorge als selbstständige BU-Direktversicherung. Eine clevere Idee für bezahlbaren BU-Schutz. 
continentale.de

PremiumEU

EU-Vorsorge auf PremiumNiveau mit ausgezeichneten Bedingungen zur Existenzsicherung.
  • EinkommensvorsorgeConcept – Tarif EC
  • BeamtenvorsorgeConcept – Tarif BC
  • Berufs- und Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherungen zur Risikolebensversicherung
  • Plus-, Karriere- und Pflege-Paket
  • Sofortkapital

AU-Leistung – jetzt solo abschließbar!

Die oft nachgefragte "Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit“ ist jetzt ein eigener Zusatzbaustein. 
Mit der neuen Solo-Lösung können Sie die Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit noch individueller in Ihre Beratungslösungen integrieren.

Jetzt als separater Solo-Baustein

Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit

Wählbar bei Vertragsbeginn in den Tarifen PBU und PBUS. Auch mit dem Karriere X Paket kombinierbar.
Im Tarif PBUS Schüler nachträglich ohne erneute Risikoprüfung innerhalb von 6 Monaten nach erstmaliger Aufnahme von Studium, Ausbildung oder Beruf versicherbar.
Schnelle Leistung, wenn noch keine Berufsunfähigkeit bestätigt ist.
  • Bis zu 24 Monate Rente in Höhe der vereinbarten BU-Rente und volle Beitragsbefreiung.
  • Leistung, wenn der Kunde arbeitsunfähig ist und zeitgleich die BU-Leistung beantragt. Die Voraussetzungen für die Arbeitsunfähigkeit sind: 
    • Entweder: Bereits seit 6 Monaten ununterbrochen krankgeschrieben. Mindestens eine Bescheinigung muss durch einen Facharzt erfolgen.
    • Neu! Oder auch schon früher: Bereits seit 3 Monaten ununterbrochen krankgeschrieben plus Prognose durch einen Facharzt für voraussichtlich insgesamt 6 Monate ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit ("3+3-Regelung"). Die Meldung kann bereits nach den ersten 3 Monaten erfolgen. 
  • Eine stufenweise Wiedereingliederung in der bisherigen Tätigkeit (nach SGB V) gilt nicht als Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit.

Neues Karriere X Paket – jetzt mit Karrieregarantie

Das beliebte Karriere-Paket heißt jetzt Karriere X Paket – mit einem X für Fortschritt. 
Für eine noch gezieltere Anpassung der Arbeitskraftabsicherung an moderne Karriereverläufe. 

Für nur 10 % Mehrbeitrag

Karriere X Paket

Wählbar bei Vertragsbeginn in den Tarifen PBU, PBUS und PBUS Schüler – jetzt bis Eintrittsalter 40.
Großes Entwicklungspotenzial für die Zukunft Ihrer Kunden.
  • Starter-Bonus: Zusätzlicher Schutz bei Erwerbsunfähigkeit in den ersten 5 Jahren nach Berufsstart.
    • EU-Rente in Höhe von 50 % der vereinbarten BU-Rente – bis zu 500 Euro monatlich.
    • Über die gesamte Leistungsdauer der Berufsunfähigkeits-Versicherung.
  • Karrieregarantie: Extra Potenzial zur Erhöhung der BU-Rente bei Einkommenssteigerung – auf bis zu 7.500 Euro monatliche Gesamtrente. 
    • Die Karrieregarantie greift, wenn die Nachversicherungsgrenze von 2.000 Euro monatlicher BU-Rente bereits voll ausgeschöpft ist. 
    • Für Arbeitnehmer: Wenn das regelmäßige Bruttoeinkommen um mehr als 5 % im Vergleich zum Durchschnitt der letzten 12 Monate steigt. Voraussetzung ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis oder befristetes Arbeitsverhältnis für noch mindestens 2 Jahre.
    • Für Selbstständige: Wenn der durchschnittliche Gewinn vor Steuern in 3 aufeinanderfolgenden Jahren um 10 % im Vergleich zum Durchschnitt der vorangegangenen 3 Jahre steigt. Voraussetzung ist eine Selbstständigkeit von mindestens 6 Jahren.
    • Die Erhöhungen erfolgen im gleichen Verhältnis wie die Einkommenssteigerung. Jeweils um bis zu 25 %, maximal 500 Euro monatlich. Die Ausübung ist bis Alter 50 mit jeweils 12 Monaten Frist möglich – ohne erneute Risikoprüfung.
  • Qualifikationsbonus: Mögliche Besserstufung mit Beitragssenkung innerhalb von 12 Monaten nach folgenden Ereignissen – ohne erneute Risikoprüfung.
    • Bei Weiterqualifizierung: Nach erfolgreichem Abschluss einer staatlich anerkannten beruflichen oder akademischen Weiterqualifizierung und entsprechender Berufstätigkeit. 
    • Bei Berufswechsel: Innerhalb der ersten 10 Jahre nach Versicherungsbeginn oder innerhalb der ersten 10 Jahre nach erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit – einmalig und bis Alter 40 möglich.
  • 5% Rabatt auf alle künftigen Nachversicherungen.
Für nur 10 % Mehrbeitrag

Karriere X Paket

Wählbar bei Vertragsbeginn und bis Eintrittsalter 40 in den Tarifen PBU, PBUS und PBUS Schüler.
Großes Entwicklungspotenzial für die Zukunft Ihrer Kunden.
  • Starter-Bonus: Zusätzlicher Schutz bei Erwerbsunfähigkeit in den ersten 5 Jahren nach Berufsstart.
    • EU-Rente in Höhe von 50 % der vereinbarten BU-Rente – bis zu 500 Euro monatlich.
    • Über die gesamte Leistungsdauer der Berufsunfähigkeits-Versicherung.
  • Karrieregarantie: Extra Potenzial zur Erhöhung der BU-Rente bei Gehalts-/Gewinn-Steigerungen, passend zum beruflichen Erfolg.
    Ist die allgemeine Nachversicherunggarantie bereits voll ausgeschöpft steht eine zusätzliche ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie zur Verfügung. Bis zu einer monatlichen Gesamtrente von 7.500 Euro und bis Alter 50. Mit 12 Monaten Ausübungsfrist und ohne erneute Risikoprüfung.
    • Für Arbeitnehmer: Wenn das Bruttoeinkommen um mehr als 5 % im Vergleich zum Durchschnitt der letzten 12 Monate steigt, ist eine Erhöhung der BU-Rente im gleichen Verhältnis wie die Einkommensteigerung möglich – um bis zu 25 %, maximal 500 Euro monatliche BU-Rente. 
    • Für Selbständige: Wenn der Gewinn vor Steuern in 3 aufeinanderfolgenden Jahren um 10 % im Vergleich zum Durchschnitt der vorangegangenen 3 Jahre steigt, ist eine Erhöhung der BU-Rente im gleichen Verhältnis wie die Gewinnsteigerung möglich – um bis zu 25 %, maximal 500 Euro monatliche BU-Rente. 
  • Qualifikationsbonus: Mögliche Besserstufung mit Beitragssenkung innerhalb von 12 Monaten nach folgenden Ereignissen – ohne erneute Risikoprüfung.
    • Bei Weiterqualifizierung: Nach erfolgreichem Abschluss einer staatlich anerkannten beruflichen oder akademischen Weiterqualifizierung und entsprechender Berufstätigkeit. 
    • Bei Berufswechsel: Innerhalb der ersten 10 Jahre nach Versicherungsbeginn oder innerhalb der ersten 10 Jahre nach erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit – einmalig und bis Alter 40 möglich.
  • 5% Rabatt auf alle künftigen Nachversicherungen.

Nachversicherung – nachgeschärft

Auch die neue Tarifgeneration bietet umfangreiche Nachversicherungsgarantien. So kann die Arbeitskraft-Absicherung in verschiedenen Lebensphasen noch gezielter mitwachsen. Um insgesamt bis zu 2.000 Euro monatliche Rente – ohne erneute Risikoprüfung.  Alle Nachversicherungsgarantien sind in den Bedingungen verankert – klar und verlässlich für Ihre Kunden.

Neue und nachgeschärfte Nachversicherungsereignisse:

Neu: Elternzeit

Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit nach erstmaliger ununterbrochener Elternzeit von mindestens 12 Monaten – pro Kind. Wenn noch keine Nachversicherung wegen Geburt oder Adoption für das jeweilige Kind in Anspruch genommen wurde.

Neu: Gewinnsteigerung

Steigerung des Gewinns vor Steuern aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit im Durchschnitt der letzten 3 aufeinanderfolgenden Kalenderjahre um 10 % im Vergleich zum durchschnittlichen Gewinn vor Steuern in dem 3-Jahres-Zeitraum, der diesen letzten 3 Kalenderjahren voranging.

Neu: Reduzierte Invaliditätsabsicherung

Wegfall oder Minderung der Absicherung gegen Invalidität in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk in Deutschland, da die gesetzliche Rentenversicherung oder das berufsständische Versorgungswerk den Umfang der Absicherung reduziert hat.

Neu: Reduzierte bAV

Wegfall oder Minderung der Versorgungsanwartschaft aus einer bAV mit Invaliditätsabsicherung, sofern weiterhin ein Arbeitsverhältnis besteht und die betriebliche Altersversorgung nicht beitragspflichtig fortgeführt wird.

Berufliche Weiterqualifizierung

Erfolgreicher Abschluss einer staatlich anerkannten beruflichen Weiterqualifizierung zum Fachwirt, zum Betriebswirt, zum Techniker oder erfolgreiches Ablegen einer Meisterprüfung.

Akademische Weiterqualifizierung

Erfolgreicher Abschluss einer akademischen beruflichen Weiterqualifizierung (z.B. Facharztausbildung, Master of Science) oder erfolgreicher Abschluss für rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe (z.B. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notar), sofern die dann ausgeübte Tätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abschluss steht.

Wegfall der Versicherungspflicht

Wegfall der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in einem berufsständischen Versorgungswerk in Deutschland.

Bedingungen – präzisiert und optimiert

Mit der Weiterentwicklung der PremiumBU haben wir auch einiges in den Bedingungen angepasst. 

Erweiterungen bei den Leistungsvoraussetzungen

Für Mediziner, Kammerberufe, Meisterberufe

Infektionsklausel

Leistung jetzt auch bei teilweisem Tätigkeitsverbot von mindestens 6 Monaten.

Enthalten in den Tarifen PBU, PBUS, PBUS Schüler, BPBU und PBUB.

Vereinfachte Anerkenntnis

Berufsunfähigkeit liegt ab dem 11. Versicherungsjahr auch bei Zahlung einer unbefristeten Berufsunfähigkeitsrente durch ein berufsständisches Versorgungswerk in Deutschland wegen vollständiger Berufsunfähigkeit vor. 

Weiterhin gilt dies auch bei Zahlung einer unbefristeten vollen Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung aus rein medizinischen Gründen.

Enthalten in den Tarifen PBU, PBUS, PBUS Schüler, BPBU und PBUB.

Verlängerungsoption bei Anpassung der Regelaltersgrenze

Die Verlängerungsmöglichkeit der Versicherungs- und Leistungsdauer bei Erhöhung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt jetzt auch für berufsständische Versorgungswerke – ohne erneute Risikoprüfung.

  • Entsprechend der Erhöhung der Regelaltersgrenze – maximal bis Alter 70.
  • Schon ab vereinbartem Endalter von 62 Jahren möglich.
  • Ausübung jetzt bis Alter 55 einmalig möglich, mit 12 Monaten Ausübungsfrist

Enthalten in den Tarifen PBU, PBUS, PBUS Schüler, BPBU, PBUB, PEU und PEUS.

Verzicht auf Umorganisationsprüfung

Wir verzichten auf die Prüfung einer möglichen Umorganisation bei Selbstständigen und Freiberuflern mit mindestens 90 % Bürotätigkeit, nicht nur, wenn sie einen akademischen Abschluss haben, sondern auch bei vorhandenem Meistertitel. 

Weitere Voraussetzung: 

  • Es waren in den letzten 2 Jahren durchgehend weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt (ohne Auszubildende, Praktikanten und Werkstudenten).

Enthalten in den Tarifen PBU, PBUS, PBUS Schüler, BPBU und PBUB.

Anpassungen bei den Unterstützungsleistungen

Für die Rückkehr ins Berufsleben

Beteiligung an den Umgestaltungskosten

  • Bis zu 6 BU-Monatsrenten, maximal 18.000 Euro, für die Umgestaltung des Betriebs oder Praxis bei Selbstständigen und Freiberuflern.
  • Jetzt ohne Verrechnung mit der BU-Leistung bei erneuter Berufsunfähigkeit aus gleichem Grund.

Enthalten in den Tarifen PBU, PBUS, PBUS Schüler und PBUB.

Rehabilitationshilfe

  • Beteiligung von bis zu 4.000 Euro zur Wiedereingliederung – ohne Anbieterbeschränkung.

Enthalten in den Tarifen PBU, PBUS, PBUS Schüler und PBUB.

Wiedereingliederungshilfe

  • Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 6 Monatsrenten bei Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit nach Berufsunfähigkeit.
  • Verrechnung mit der BU-Leistung jetzt erst bei erneuter Berufsunfähigkeit aus gleichem Grund innerhalb von 6 Monaten.

Enthalten in den Tarifen PBU, PBUS, PBUS Schüler und PBUB.

PremiumBU Beamte

Unsere komfortable Lösung für jeden Beamtenstatus!

Beamte versichern Sie jetzt komfortabel und gezielt in einem eigenen Tarif: Continentale PremiumBU Beamte.

Der Tarif bietet ergänzend zum vollen Leistungsumfang der PremiumBU eine echte und vollständige Dienstunfähigkeitsklausel. Beamtenspezifische Definitionen und Nachversicherungsoptionen runden den Schutz für diese Zielgruppe ab. Eine verständliche und einfache Lösung, passend für Beamte, die sich eine umfassende Absicherung für den Fall der Dienstunfähigkeit wünschen.  

Zielgruppe

  • Beamte, Richter und Kirchenbeamte.
  • Für jeden Beamtenstatus: Beamte auf Probe, Beamte auf Widerruf und Beamte auf Lebenszeit.

Für Bundeswehrsoldaten bleibt die gewohnte Kombination von PremiumBU mit DU-Paket – bitte sprechen Sie hierzu Ihre Maklerberaterin oder Ihren Maklerberater an.

Starke Leistungen - mit echter, vollständiger DU-Klausel

Leistung bei allgemeiner Dienstunfähigkeit – mit echter DU-Klausel

  • Bei Versetzung in den Ruhestand: Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn Ihr Kunde als Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird und fortlaufend Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit nach den jeweiligen Beamtenversorgungsgesetzen erhält.
  • Bei Entlassung: Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn Ihr Kunde als Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen wird.
  • Volle Leistung bereits für Beamte auf Widerrufe und auf Probe.

Voller Leistungsumfang der PremiumBU

Auch wegen Berufsunfähigkeit können Leistungen beantragt werden. Hierfür steht der volle Leistungsumfang auf Basis unserer erstklassigen PremiumBU zur Verfügung.

Spezielle Regelungen für Beamte

Qualifikationsbonus für Beamte

  • Mögliche Besserstufung mit Beitragssenkung – ohne erneute Risikoprüfung.

  • Prüfung auf Wunsch innerhalb von 12 Monaten nach Dienstpostenwechsel oder Laufbahnaufstieg.

Verlängerungsoption bei Anpassung der Regelaltersgrenze

Verlängerungsmöglichkeit der Versicherungs- und Leistungsdauer bei Erhöhung der Regelaltersgrenze des für die versicherte Person einschlägigen Beamtengesetzes – ohne erneute Risikoprüfung. 

  • Entsprechend der Erhöhung der Regelaltersgrenze – maximal bis Alter 70.
  • Ausübung bis Alter 55 einmalig möglich, mit 12 Monaten Ausübungsfrist.

Zusätzliche Nachversicherungsereignisse für Beamte

  • Ernennung zum Beamten auf Probe oder zum Beamten auf Lebenszeit.
  • Beförderung in eine höhere Besoldungsgruppe.
  • Verminderung der beamtenrechtlichen Versorgung durch Gesetzesänderung.

Umtauschmöglichkeit bei Wechsel in Privatwirtschaft

Bei Beendigung des Beamtenverhältnisses aus nicht medizinischen Gründen und Wechsel in die Privatwirtschaft ist innerhalb von 12 Monaten der Umtausch in eine Berufsunfähigkeits-Versicherung (aktuell z.B. PremiumBU - Tarif PBU) möglich – ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Gut zu wissen: Hat Ihr Kunde eine PremiumBU oder PremiumBU Start und wechselt von der Privatwirtschaft in ein Beamtenverhältnis, ist auch ein Umtausch dieser Versicherungen in die PremiumBU Beamte möglich. 

Versicherbare Endalter bedarfsgerecht angehoben:

Beruf
Bisher
Neu
Bundespolizisten
55
60
Justizvollzug
55
60
Lehrer
55
65
Finanzbeamte
55
67
Verwaltungsbeamte
55
67

Software, Fristen und neue Unterlagen

Mit der Weiterentwicklung unserer Arbeitskraft-Absicherung wurden alle Tarife neu kalkuliert und die Verkaufsunterlagen angepasst. So wurde in den Anträgen beispielsweise das Gesundheitsfragenset angepasst und die Risikofragen auf zwei Abschnitte reduziert, Teil A nicht-medizinisch und Teil B medizinisch.

Software: Online-Tarifrechner

Die neue Tarifgeneration steht Ihnen im Online-Tarifrechner ab dem 19.08.2026 zur Verfügung. Infos zur Berechnung der neuen PremiumBU Beamte und wie Sie das neue Karriere X Paket sowie den AU-Baustein auswählen, finden Sie in den Aktualisierungsinfos auf unserer Seite zum Online-Tarifrechner

Ebenfalls neu ist unsere Regelung zur günstigen Einstufung von Auszubildenden: 

Azubis jetzt von Anfang an günstiger einstufen

Unsere Akademiker-Regelung in der Berufsunfähigkeitsversicherung kennen Sie bereits:

  • Studenten-Bonus: Hochschulstudenten gelten bereits ab Beginn des Studiums als Akademiker.

Dieses Prinzip wenden wir ab sofort auch auf Auszubildende an.

Azubi-Bonus: Günstiger Beitrag bereits ab Ausbildungsbeginn
Für die günstige Einstufung bei Auszubildenden legen wir schon ab Beginn eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zugrunde. Das gilt unabhängig davon, ob es sich zum Beispiel um eine Ausbildung im kaufmännischen Bereich, im Handwerk oder in der Industrie handelt. So profitieren Auszubildende schon während der Ausbildung von günstigen Beiträgen.

Und nach der Ausbildung? Dann gilt: Qualifikation ist Trumpf!
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung eröffnen sich häufig weitere berufliche Entwicklungsmöglichkeiten – beispielsweise durch eine spätere Büro-, Aufsichts- oder leitende Tätigkeit.

  • Hier greift der Qualifikationsbonus für Berufseinsteiger zur möglichen
    Besserstufung mit Beitragssenkung:
    Nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss und Aufnahme einer entsprechenden Berufstätigkeit innerhalb von 12 Monaten kann die dann tatsächlich ausgeübte Tätigkeit erneut überprüft werden – ohne erneute Risikoprüfung. 

    Diese Option ist jetzt im Grundtarif in den Tarifen PBU, PBUS, PBUS Schüler, PEU und PEUS mitversichert.

Kurz gesagt: Schon während der Ausbildung günstiger starten – und die weitere berufliche Entwicklung nach dem Abschluss über den Qualifikationsbonus berücksichtigen.

Von Anfang an günstiger: Unsere neue Azubi-Regelung in der BU/EU

Unsere Akademiker-Regelung in der Berufsunfähigkeitsversicherung kennen Sie bereits:

  • Studenten-Bonus: Hochschulstudenten gelten bereits ab Beginn des Studiums als Akademiker.

Dieses Prinzip wenden wir ab sofort auch auf Auszubildende an.

Azubi-Bonus: Günstiger Beitrag bereits ab Ausbildungsbeginn
Bei Auszubildenden wird bereits während der Ausbildung eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zugrunde gelegt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich beispielsweise um eine

  • kaufmännische Ausbildung,
  • handwerkliche Ausbildung oder
  • Ausbildung in der Industrie handelt.

Das Ergebnis: Der Azubi kann bereits während der Ausbildung direkt von einem günstigeren Beitrag profitieren.

Und nach der Ausbildung?
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung eröffnen sich häufig weitere berufliche Entwicklungsmöglichkeiten – beispielsweise durch eine spätere Büro-, Aufsichts- oder leitende Tätigkeit.

  • Hier kommt unser Qualifikationsbonus für Berufseinsteiger ins Spiel:
    Nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss und Aufnahme einer entsprechenden Berufstätigkeit innerhalb von 12 Monaten kann die dann tatsächlich ausgeübte Tätigkeit erneut überprüft werden – ohne erneute Risikoprüfung.

Kurz gesagt: Schon während der Ausbildung günstiger starten – und die weitere berufliche Entwicklung nach dem Abschluss über den Qualifikationsbonus berücksichtigen.

Bitte geben Sie immer den Beruf an, den Ihr Kunde mit seinem derzeitigen Werdegang anstrebt. 

Beispiel 1: 
Ausbildung: Schreiner
Angestrebter Beruf: Schreiner

  1. Eingabe im Feld "Stellung": Auszubildender
  2. Eingabe im Feld „Beruf“: Schreiner/in
  3. Eingabe im Feld "Ausbildungsgrad": Berufsausbildung
  4. Eingabe im Feld "Höchster Bildungsabschluss": Gesellenbrief

Hinweis:
Im Feld "Büro-/Aufsichtstätigkeit" bei Auszubildenden entweder "keine Angabe" oder "weniger als 75%".

Beispiel 2: 
Ausbildung: Bankkaufmann
Angestrebter Beruf: Bankkaufmann

  1. Eingabe im Feld "Stellung": Auszubildender
  2. Eingabe im Feld „Beruf“: Bankkaufmann/-frau
  3. Eingabe im Feld "Ausbildungsgrad": Berufsausbildung
  4. Eingabe im Feld "Höchster Bildungsabschluss": Kaufmännischer Abschluss

Hinweis:
Im Feld "Büro-/Aufsichtstätigkeit" bei Auszubildenden entweder "keine Angabe" oder "weniger als 75%".

Bitte geben Sie immer den Beruf an, den Ihr Kunde mit seinem derzeitigen Werdegang anstrebt. 

Beispiel 1:
Studium: Jura
Angestrebter Beruf: Rechtsanwalt-/anwältin

  1. Eingabe im Feld "Stellung": Student
  2. Eingabe im Feld „Beruf“: Rechtsanwalt-/anwältin
  3. Eingabe im Feld "Ausbildungsgrad": Akademiker

Hinweis:
Im Feld "Büro-/Aufsichtstätigkeit" bei Studenten entweder "keine Angabe" oder "weniger als 75%".

Beispiel 2: 
Studium: BWL
Angestrebter Beruf: noch nicht festgelegt

  1. Eingabe im Feld "Stellung": Student
  2. Eingabe im Feld „Beruf“: Betriebswirt/in
  3. Eingabe im Feld "Ausbildungsgrad": Akademiker

Hinweis:
​​​​​​​Im Feld "Büro-/Aufsichtstätigkeit" bei Studenten entweder "keine Angabe" oder "weniger als 75%".

Wenn Sie den Online-Tarifrechner öffnen und eine Berechnung für die Arbeitskraft-Absicherung starten, geben sie die Daten zu den Berufsangaben in der linken Controller-Leiste  ein:

Springen Sie über unsere Tarifseiten zur Arbeitskraft-Absicherung direkt in die Tarifeingabe-Maske zum jeweiligen Tarif ein, finden Sie die Berufsangaben im Abschnitt "Versicherungsschutz".

  • Hinweis: Hier sind die Eingaben zum "Ausbildungsgrad (3)" und zum höchsten "Bildungsabschluss (4)" im Feld "Ausbildungsgrad (3 + 4)" zusammengefasst.

Gut zu wissen!

Anders als bei pauschalen "Berufsgruppen-Einstufungen" sind die Angaben zum Ausbildungsgrad und höchsten Ausbildungsabschluss heute auch bei allen anderen Berufstätigen relevant. Geben Sie diese Merkmale - sofern die Eingabefelder dies vorsehen - daher immer an, damit Ihr Kunde individuell eingestuft wird und den bestmöglichen Beitrag erhalten kann. 
[1]

Für den Zugriff auf den Online-Tarifrechner benötigen Sie eine Zugangskennung zu unserem Maklerportal. Das kann übrigens auch der Easy-Login-Zugang des VDG sein. Wenn Sie noch keinen Zugang haben, dann nutzen Sie unsere Registrierung oder sprechen Ihren Maklerberater an.

Übergangsfrist und neue Unterlagen

Die neue Tarifgeneration gilt nur für Neuabschlüsse ab August, 

  • mit neuen Allgemeinen Vertragsinformationen (Stand 08.2026)
  • und mit neuen Anträgen (Stand 08.2026).

Die neue Tarifgeneration gilt nur für Neuabschlüsse ab August, 

  • mit neuen Allgemeinen Vertragsinformationen (Stand 08.2026)
  • und mit neuen Anträgen (Stand 08.2026).

Das gilt für Neugeschäft zu den Vorgängertarifen

  • Neugeschäft für die Vorgängertarife auf Anträgen mit altem Stand policieren wir zu den bisherigen Regelungen - längstens bis Antragseingang 31.10.2026. Der späteste Versicherungsbeginn kann dabei der 01.11.2026 sein. 
  • Für die bAV gelten die neuen Regelungen für Anmeldungen ab dem 19.08.2026. Wenden Sie sich hierzu gerne an Ihren bAV-Ansprechpartner.

Bitte verwenden Sie daher ab sofort die neuen Allgemeine Vertragsinformationen - Anträge - Formulare und Verkaufsunterlagen.

  • Im Online-Tarifrechner sind die neuen Unterlagen ab dem 19.08.2026 automatisch enthalten.


Falls Sie Unterlagen digital oder gedruckt bevorraten, sollten Sie diese unbedingt austauschen. Die neuen Unterlagen finden Sie über unser Downloadcenter auf den Downloadcenter-Seiten des jeweiligen Tarifs. Welche Druckstücke betroffen sind, sehen Sie in der folgenden Liste.

Die neuen/aktualisierten Unterlagen finden Sie über https://makler.continentale.de/downloadcenter auf den Downloadcenter-Seiten des jeweiligen Tarifs.
Stand: 08.2026
Größe: 56 kb

Downloads

Die Allgemeinen Vertragsinformationen zu den neuen Tarifen finden Sie gleich hier:

Grundbegriffe und Erläuterungen, Versicherungsbedingungen, Steuerregelungen und mehr zum Tarif PBU, der Berufsunfähigkeitsversicherung der Continentale.
Nummer: L129
Stand: 08.2026
Größe: 2,2 MB
Grundbegriffe und Erläuterungen, Versicherungsbedingungen, Steuerregelungen und mehr zum Tarif PBUB, der Berufsunfähigkeitsversicherung der Continentale für Beamte.
Nummer: L141
Stand: 08.2026
Größe: 2,1 MB
Grundbegriffe und Erläuterungen, Versicherungsbedingungen, Steuerregelungen und mehr zum Tarif BPBU, der Betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung der Continentale.
Nummer: L130
Stand: 08.2026
Größe: 2,2 MB
Grundbegriffe und Erläuterungen, Versicherungsbedingungen, Steuerregelungen und mehr zu den Tarifen PBUS, PBUS Schüler und PEUS, den Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen der Continentale für junge Leute.
Nummer: L134
Stand: 08.2026
Größe: 2,3 MB
Grundbegriffe und Erläuterungen, Versicherungsbedingungen, Steuerregelungen und mehr zum Tarif PEU, der Erwerbsunfähigkeitsversicherung der Continentale.
Nummer: L131
Stand: 08.2026
Größe: 2,2 MB

Unsere Downloadcenter

Hilfreiche Links und Unterstützung

Continentale Lebensversicherung

Wir sind Ihr verlässlicher Partner für die Zukunft!

  • Seit mehr als 125 Jahren steht die Continentale Lebensversicherung für Verlässlichkeit und Sicherheit. 
  • Die Continentale Lebensversicherung zählt zu den am stärksten wachsenden Unternehmen im Bereich der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung. Allein im Jahr 2025 entschlossen sich mehr als 20.000 Menschen, ihre Arbeitskraft bei der Continentale erstklassig zu versichern. Heute vertrauen bereits über 277.000 Menschen der BU-Vorsorge der Continentale.
  • Seit 1955 bietet die Continentale BU-Vorsorge an. Wir kalkulieren unsere Tarife konservativ und nachhaltig, um die Beiträge langfristig stabil zu halten. Mit Erfolg: Noch nie wurden die zu Beginn kalkulierten Prämien eines BU-Tarifwerks angehoben. Das soll auch künftig so bleiben. Denn uns ist wichtig, dass sich unsere Kunden auf uns verlassen können.
  • Für die Zukunft sind wir solide aufgestellt. Dafür sprechen die konservative wie erfolgreiche Kapitalanlagepolitik, der ausgeglichene Bestandsmix und sehr gute Kennzahlen. 

 

Siegel Siegel Siegel