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Kfz-Versicherung: Neue EU-einheitliche Schadenverlaufsbescheinigung

News Sachversicherung vom 13.05.2025

Aufgrund der Umsetzung der KH-Richtlinie (EU) 2021/2118 erfolgt die grenzüberschreitende Beauskunftung von Kfz-Schadenverläufen künftig über ein EU-einheitliches Formular.

Umsetzung der KH-Richtlinie (EU) 2021/2118

In Zusammenhang mit der KH-Richtlinie (EU) 2021/2118 hat die EU-Kommission das Muster für eine EU-einheitliche Schadenverlaufsbescheinigung (Claims History Statement CHS) veröffentlicht. Diese ersetzt die bisherige Bescheinigung nach § 5 Abs. 7 PflVG alter Fassung und findet ab sofort Anwendung.

An dem bewährten VWB-Verfahren für Versicherer innerhalb Deutschlands ändert sich hierdurch nichts.

Das EU-einheitliche Formular tritt als zusätzliche Erklärung zum Schadenverlauf neben das VWB-Verfahren. In der Regel wird eine Anforderung der Bescheinigung im Zusammenhang mit einem Umzug ins Ausland erfolgen.

Die Ausgabe der Bescheinigung an den Kunden wird im Vertrag vermerkt, so dass keine erneute Abgabe des Schadenverlaufs im normalen (inländischen) VWB-Verfahren möglich ist.

Umgekehrt berücksichtigen wird einen von einem Vorversicherer aus dem EWR bescheinigten Schadenverlauf, wenn er im Format des EU-Formulars im Original vorgelegt wird.

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