Einführung einer pauschalen Beihilfe in Schleswig-Holstein zum 1.1.2024
Vertriebspartner-Informationen Krankenversicherung
In Schleswig-Holstein wurde zum 1.1.2024 das Landesbeamtengesetz geändert. Beihilfeberechtigte Beamte haben nun unter bestimmten Voraussetzungen ein Wahlrecht für ihre Absicherung: Sie können zwischen der individuellen Beihilfe und der neuen pauschalen Beihilfe wählen.
Wahlmöglichkeit für beihilfeberechtigte Beamte in Schleswig-Holstein
Nach §80a Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein können alle beihilfeberechtigte, freiwillig gesetzlich krankenversicherte Beamte in bestimmten Fallkonstellationen, wie beispielsweise späte Verbeamtung, Krankheit oder geänderte Familiensituation, seit dem 1.1.2024 eine pauschale Beihilfe in Form eines Zuschusses beantragen. Der Zuschuss beträgt die Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags. Der Bezug der pauschalen Beihilfe setzt den unwiderruflichen Verzicht auf die individuelle Beihilfe voraus.
Alle Beamte, die am 30.11.2023 bereits freiwillig GKV-versichert waren, erhalten auf Antrag einen Zuschuss in Höhe der Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags.
Beamte auf Zeit oder auf Widerruf wird auf Antrag ebenfalls ein Zuschuss in Höhe der Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrages gewährt.
Pauschale Beihilfe + GKV / PKV versus klassische Beihilfe + beihilfekonforme PKV
Die pauschale Beihilfe ist ein Beitragszuschuss für Beamte zu einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Zuschuss beträgt die Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung (max. bis zur Hälfte des GKV-Höchstbeitrags). Bei einem Wechsel aus der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung in ein Versicherungsverhältnis in der privaten Krankenversicherung (PKV) wird der Zuschuss in Schleswig-Holstein höchstens in der vor der Änderung gewährten Höhe gewährt.
Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe bzw. den Zuschuss ist unwiderruflich. Ein späterer Wechsel zur Kombination aus individueller Beihilfe und privater Krankenversicherung ist nicht mehr möglich.
Unterm Strich sind Beamte mit der „pauschalen Beihilfe“ schlecht beraten
- Durch die Wahl der neuen pauschalen Beihilfe verzichten Beamte unwiderruflich auf Vorteile der individuellen Beihilfe, den top PKV-Schutz in Ergänzung zur Beihilfe und die damit verbundene Flexibilität.
- Die pauschale Beihilfe wird nur in einigen Bundesländern angeboten – darunter Hamburg, Bremen, Brandenburg, Thüringen, Berlin, Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen und jetzt auch Schleswig-Holstein. Bei einem Wechsel in ein Bundesland, in dem die „pauschale Beihilfe“ nicht gilt, müssten Ihre Kunden als „freiwilliges GKV-Mitglied“ dann den gesamten Beitrag alleine aufbringen – bis zum Höchstbeitrag. Die Rückkehr in die klassische individuelle Beihilfe wäre dort zwar möglich, aber nur mit kompletter Gesundheitsprüfung für die ergänzende PKV (Ausnahme Basistarif).
- Beamte erhalten im Rahmen der pauschalen Beihilfe Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V). Leistungskürzungen sind durch Gesundheitsreformen immer möglich. Bei der klassischen individuellen Beihilfe mit der beihilfekonformen PKV hingegen erhalten Beamte Leistungen gemäß der Beihilfeverordnung sowie der vertraglich lebenslang garantierten Restkostenerstattung aus dem beihilfekonformen PKV-Schutz.
Empfehlen Sie Beamten in Schleswig-Holstein weiterhin die klassische Beihilfe und den COMFORTBeihilfe!
Die klassische Beihilfe kann mit dem Tarif COMFORTBeihilfe passgenau ergänzt werden. Ändert sich der Beihilfesatz, z. B. wenn die Familie wächst oder im Ruhestand, kann der Schutz im Rahmen der Anpassungsfrist ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden. Eine Absicherung mit dem Tarif COMFORTBeihilfe ist für Ihre Kunden in den meisten Fällen, was Leistung und Beitrag anbelangt, günstiger und vorteilhafter.
Beitragsvergleich Stand 1.1.2024: 35-jährige Beamtin, Schleswig-Holstein
- Familie: Mann (Einkommen > 20.000 Euro) in GKV versichert, 2 Kinder
- Besoldung: Bruttogehalt= 5.231,19 Euro