Beitragsentlastungskomponente BB
Ermäßigte Beiträge im Alter flexibel planen
Der Eintritt in den Ruhestand bedeutet für zahlreiche Menschen einen deutlichen Einkommensverlust. Mit unserer Beitragsentlastungskomponente BB machen Sie es Ihren Kunden einfach, die Beiträge ihrer privaten Krankenversicherung im Alter zu senken. Der BB überzeugt mit maximaler Flexibilität. Die Ermäßigung ist gegen laufenden Beitrag oder Sonderzahlungen möglich. Sie können auch beides kombinieren.
Das bedeutet: Clevere Vorsorge für Ihre Kunden und mehr Vertriebspotenzial für Sie.
Highlights für Ihre Beratung
Vorteile für Ihre Kunden
Ihr Vertriebspotenzial: Sonderzahlungen
Flexible Möglichkeiten der Zahlung
Vorteile für Ihre Kunden
- Ermäßigung der Beiträge im Alter, individuell nach Bedarf.
- Entlastung bis 100 % des KV-Beitrages (ohne gesetzlichen Zuschlag).
- Flexible Zahlungsmöglichkeiten (laufende Beitragszahlung und / oder Sonderzahlungen).
- Flexible Wahl des Beginns der Ermäßigung – zwischen 60. und 70. Lebensjahr.
- Früherer Beginnzeitpunkt der Ermäßigung bei Bezug von Erwerbsunfähigkeits- oder Altersrente bzw. Pensionen.
- Laufende Beitragszahlungen sind arbeitgeberzuschussfähig.
- Der BB-Beitrag kann wie der des Grundtarifs steuerlich geltend gemacht werden.
Kombinierbar mit vielen Tarifen
Die Besonderen Bedingungen BB können zu allen Krankheitskostentarifen der Voll-, Beihilfe- und GKV-Zusatzversicherung mit Alterungsrückstellung abgeschlossen werden. Somit ist ein Abschluss zu Tarifen nach Art der Schaden, AZ Tarife und generell bei Kindern und Jugendlichen bis Alter 20 nicht möglich.
Krankenvoll- und Beihilfeversicherung
GKV-Zusatzversicherung
Ihr Vertriebspotenzial
Bezieher von BR / PL
- Viele Versicherte freuen sich jährlich über die Auszahlung von Beitragsrückerstattung (BR) und Pauschalleistung (PL). Warum diese Summen nicht als Sonderzahlung für ermäßigte Beiträge im Alter verwenden? Das ist nachhaltig und sorgt für einen beruhigten Ruhestand – ein hervorragendes Vertriebsargument.
Selbstständige
- Selbstständige möchten aus Liquiditätsgründen die laufende Beitragsbelastung so gering wie möglich halten. Für diese Zielgruppe ist die neue Möglichkeit einer Sonderzahlung vorteilhaft. So können Sie flexibel für ermäßigte Beiträge im Alter vorsorgen.
Versicherte ab Alter 65
- Manche ältere Versicherte konnten bisher vielleicht nicht für bezahlbare Beiträge im Alter vorsorgen. Für diese Zielgruppe ist unsere Beitragsentlastungskomponente BB dank der Möglichkeit von Sonderzahlungen besonders clever. Oft werden ab Alter 65 Lebens- oder Rentenversicherungen sowie sonstige Sparverträge ausgezahlt. Diese Auszahlungen können Ihre Versicherten optimal für die Sonderzahlung nutzen.
Flexible Möglichkeiten der Zahlung
Gegen laufenden Beitrag und / oder Sonderzahlung
Neben regelmäßigen Beiträgen können Ihre Kunden bei uns auch Sonderzahlungen tätigen. Zum Beispiel wenn sie gerade eine größere Summe investieren möchten. Damit bieten Sie Ihren Kunden eine größtmögliche Flexibilität, für ermäßigte Beiträge im Alter vorzusorgen.
Beitragsrückerstattung oder Pauschalleistung für Sonderzahlungen verwenden
- Als Sonderzahlung können auch Beitragsrückerstattungen (BR) oder Pauschalleistungen (PL) auf Kundenwunsch voll oder anteilig umgewandelt werden.
- Das kann ganz einfach im Antrag mit nur einem Kreuz beantragt werden.
- Die Vereinbarung zur Verwendung der BR/PL als Sonderzahlung kann Ihr Kunde jederzeit anpassen.
Optionen und Gestaltungsmöglichkeiten unserer Besonderen Bedingungen BB
Tarifmerkmale
|
BB gegen laufenden Beitrag
|
BB gegen Sonderzahlung
|
---|---|---|
BB-fähige Tarife
|
Krankheitskostentarife (KKV) mit Alterungsrückstellung
|
KKV mit Alterungsrückstellung
|
Mindestalter
|
Alter 21
|
Alter 21
|
Maximalalter
|
Alter 64
|
Ohne Begrenzung
|
Mindestabsicherung
|
5 Euro Mindestentlastung
|
100 Euro Sonderzahlung
|
Maximale Absicherung
|
Insgesamt 100 % des Beitrags der KKV (inkl. Risikozuschläge und Nachlässe, ohne Beitragsanteil Entlastungskomponente
|
Insgesamt 100 % des Beitrags der KKV (inkl. Risikozuschläge und Nachlässe, ohne Beitragsanteil Entlastungskomponente
|
Beginn Beitragsermäßigung
|
Grundsätzlich ab Alter 65, abweichender Beginn möglich (bei Erwerbsunfähigkeit bzw. Altersrente, zwischen 60. und 70. Lebensjahr)
|
Grundsätzlich ab Alter 65, abweichender Beginn möglich (bei Erwerbsunfähigkeit bzw. Altersrente, zwischen 60. und 70. Lebensjahr)
|
Rahmenbedingung der Sonderzahlung
- Die Sonderzahlung muss mindestens 100 Euro betragen.
- Pro Jahr sind maximal 4 Sonderzahlungen je versicherte Person möglich.
- Die Summe aller Sonderzahlungen pro Kalenderjahr darf das 3-fache des Jahresbeitrags des jeweils zugrundeliegenden Tarifs nicht überschreiten.
- Insgesamt kann nicht mehr als eine Entlastung von 100 % des Beitrags der zugrundeliegenden Tarife vereinbart werden (unter Anrechnung der laufenden BB-Absicherung).
- Eine Sonderzahlung nach Wirksamwerden der Beitragsermäßigung führt zu einer sofortigen Beitragsverrechnung.
- Eine Rückzahlung der Sonderzahlungen ist grundsätzlich nicht möglich, da es ein KV-Produkt ist.
Finanzielle Vorteile für Arbeitnehmer
Arbeitgeberzuschussfähigkeit
Steuerliche Vorteile von Sonderzahlungen
Weitere Informationen
Continentale Krankenversicherung a.G. – eines der großen Branchen-Unternehmen
Mit über 90 Jahren Erfahrung, rund 1,3 Millionen Versicherten und 1,9 Milliarden Beitragseinnahmen gehört die Continentale Krankenversicherung a.G. zu den großen deutschen Krankenversicherern – eine gesunde Basis für langfristigen Erfolg.
Die Continentale Krankenversicherung a.G. steht an der Spitze des Continentale Versicherungsverbundes.