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Beitragsrückerstattung für 2023
News Krankenversicherung vom 09.07.2024
Die Continentale Krankenversicherung a.G. zahlt in Kürze die erfolgsabhängige und die garantierte Beitragsrückerstattung (BR) für das Geschäftsjahr 2023 aus. Kosten- und gesundheitsbewusstes Verhalten macht sich für unsere Versicherten bezahlt.
Die Tarife
Die erfolgsabhängige und / oder garantierte BR für 2023 erhalten Ihre Versicherten in den folgenden Tarifen:
Vollversicherungstarife
- BSS, BUSINESS*, CB, COMFORT/-U, CS, CS1, CS2, CS2PLUS, ECONOMY/-U, NI, PREMIUM, SB, SI
- ehemalige MKV-Tarife: AVR, AVS **, HVS, SelAS (11, 21, 22, 22P, 31, 32, 32P, 33), VPrem/VPremP**, VR**, VS**, VSB, VSC
* zusätzlich zur garantierten Pauschalleistung
** erfolgsabhängige BR nur für Tarifstufen ohne Selbstbehalt (SB) oder mit ambulantem SB
Beihilfetarife
- BA COMFORT-B, BO COMFORT-B, BA EB, BSB, BTI, CBB, COMFORT-B, CSB, CSB1, CSB2, EB
- ehemalige MKV-Tarife: BVR
Ärztetarife
- AE (1-6), ZE, COMFORT-MED, PREMIUM-MED
- ehemalige MKV-Tarife: MVS*, ZVS*
* erfolgsabhängige BR nur für Tarifstufen ohne Selbstbehalt (SB) oder mit ambulantem SB
GKV-Zusatztarife
- SGI, SGIK
- ehemalige MKV-Tarife: ZFAZ
Die Termine
- Feststellungslisten: BiPro ab 11.07.2024
- Versand der Kunden-Schreiben ab 18.07.2024
- Auszahlung ab 02.08.2024
Vertriebspartner, die bereits den "Elektronischen Postkorb" (BiPRO über easyClient oder teilnehmende Maklerverwaltungsprogamme) nutzen, erhalten die Kunden-Anschreiben mit Angabe der Höhe der Beitragsrückerstattung im Rahmen der Übermittlung Bestandsinformationen über die Kategorie "Versicherungsfall-Leistung" mit der Unterkategorie "Leistung-Beitragsrückerstattung" (Continentale Paket 1). Die Kunden-Anschreiben werden im pdf-Format zur Verfügung gestellt.
Umwandlung der BR als Sonderzahlung
Für Schnellentschlossene ist eine direkte Umwandlung der BR als Sonderzahlung zur Ermäßigung der Beiträge im Alter mit einer Erklärung bis zum 26.07.2024 möglich. Darüber hinaus kann jederzeit eine Sonderzahlung sowie die Umwandlung künftiger Beitragsrückerstattungen beantragt werden.
Steuerliche Besonderheiten
In der Benachrichtigung an Ihre Kunden wird nicht aufgeführt, welcher Anteil der Beitragsrückerstattung
auf die Basisabsicherung entfällt und somit im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes steuerrelevant ist. Selbstverständlich berücksichtigen wir den entsprechenden Anteil aber automatisch in der
Ist-Beitragsbescheinigung, die wir im Jahr 2025 für das Jahr 2024 erstellen. Diese übermitteln wir automatisch an die zuständige Behörde.
Alle Infos im Überblick
Wie das Rückerstattungsmodell funktioniert können Sie hier nachlesen: