Schutz vor Verdienstausfällen
Jedem Berufstätigen kann es passieren, dass er längere Zeit nicht arbeiten kann – zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Krankheit. Das bedeutet für Angestellte Einkommensverluste von 20 Prozent und mehr. Selbstständige und Freiberufler trifft es härter - ohne Absicherung zu 100 Prozent.
Vor Krankheit oder Unfällen können Sie Ihre Kunden nicht schützen, aber vor den finanziellen Folgen. Ein Krankentagegeld für Berufstätige und insbesondere für Selbstständige ist ein Muss.
Highlights für Ihre Beratung
Einkommen verlässlich absichern
Schutz für Arbeitnehmer und Selbstständige
Krankentagegeld speziell für Ärzte
Leistungen im Überblick
Krankentagegeld (Tarif V/VA)
- Vereinbartes Krankentagegeld bei nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit ohne zeitliche Begrenzung auch an Sonn- und Feiertagen
- Leistung bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit (sofern der Arbeitgeber diese Zeiten berechtigterweise zusammenrechnet)
- Versicherungsschutz auch im europäischen Ausland
- Leistung bei Arbeitsunfähigkeit, die auf eine schwangerschaftsbedingte Krankheit zurückzuführen ist
- Leistung bei stationärer Unterbringung während des Mutterschutzes
- Nachversicherungsgarantie: Anpassungsoption des Tagegeldes bei Einkommensänderungen innerhalb von zwei Monaten – ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeit
Die Leistungsbeschreibungen sind lediglich Kurzfassungen. Maßgebend sind die jeweils vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Musterbedingungen, Tarife mit Tarifbedingungen).
Arbeitnehmer und Selbstständige
Einkommensicherung für Arbeitnehmer
Gesetzlich versichert:
Arbeitnehmer erhalten bei Arbeitsunfähigkeit in der Regel eine Lohnfortzahlung von mindestens sechs Wochen. Für die Zeit danach wird eine Krankentagegeldversicherung benötigt.
Privat versichert:
Für privat Krankenvollversicherte ist es besonders wichtig, dass Sie ihren Verdienstausfall vollständig durch eine passende Krankentagegeldversicherung absichern. Denn es besteht keine gesetzliche Absicherung.
Einkommensicherung für Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler
Freiberufler sind selbst für die Absicherung ihres Verdienstausfalles bei Arbeitsunfähigkeit zuständig. Sie können ihren Verdienstausfall schon ab dem 4. Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit bei uns absichern. Selbstverständlich sind auch spätere und gestaffelte Leistungsbeginne möglich.
Unser Tipp: Betriebsausgaben bzw. -kosten absichern
Freiberuflich tätige Apotheker, Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte und Notare, Psychologen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater können auch Teile ihrer Betriebsausgaben absichern. Handwerker mit bis zu vier Mitarbeitern können auch Teile ihrer Betriebskosten absichern.
Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
Gesetzlich versichert:
Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten nach Ablauf der Lohnfortzahlung ein Krankengeld. Aber der gesetzliche Schutz hat seine Grenzen. Denn das Krankengeld beträgt nur maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. Dies wird zusätzlich um die Anteile zur Sozialversicherung gekürzt. Dadurch entsteht ein Einkommensverlust von mehr als 20 Prozent.
Je höher das Einkommen, desto größer die finanzielle Lücke.
Noch gravierender ist der Ausfall, wenn Ihre Kunden monatlich mehr als 5.175 Euro brutto verdienen, denn sie erhalten maximal rund 3.176 Euro Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Kurz gesagt: Je höher das Einkommen ist, desto größer ist der Fehlbetrag. Da kommen schnell einige hundert Euro monatlich zusammen.
Privat versichert:
Für privat Krankenvollversicherte ist es besonders wichtig, dass Sie ihren Verdienstausfall vollständig durch eine passende Krankentagegeldversicherung absichern. Denn es besteht keine gesetzliche Absicherung.
Eigene Praxis?
Sofern Ihre Kunden in einer eigenen Praxis tätig sind können sie den Verdienstausfall schon ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit bei uns absichern. Selbstverständlich sind auch spätere und gestaffelte Leistungsbeginne möglich.
Unser Tipp
Für selbstständige Ärzte können Sie 75 Prozent der Betriebseinnahmen (Umsatz vor Kurzung der Ausgaben) absichern. Maximal kann ein Tagessatz von 800 Euro gewählt werden. Allerdings ist ab einem Tagessatz von 375 Euro ein Einkommensnachweis erforderlich. Bei Praxisneugründungen beträgt der maximale Tagssatz 300 Euro.
Weitere Informationen
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