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Grundlegende Informationen zur Krankenversichertennummer (KVNR) – wichtig für alle Kunden.

News Krankenversicherung 02.09.2024

Die Krankenversichertennummer (KVNR) ermöglicht Ihren Kunden nicht nur den Zugang zu digitalen Anwendungen, auch bei implantatbezogenen Operationen wird zukünftig die KVNR benötigt. Alle wichtigen Informationen dazu erhalten Sie hier.

In den letzten Monaten haben wir im Bestand die KVNR für einen Großteil unserer Versicherten mit einer Krankheitskostenvoll- oder Beihilferestkostenversicherung erfolgreich beantragt und bitten Sie den Prozess, insbesondere bei Nachfragen Ihrer Kunden aktiv zu unterstützen. Die KVNR ermöglicht den Versicherten zukünftig den Zugang zu digitalen Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte (ePA) oder dem E-Rezept. Beides wird aktuell bei uns als zusätzliche digitale Serviceleistung für die Kunden aufgebaut. Die zukünftige Nutzung ist selbstverständlich freiwillig. Außerdem wird die KVNR benötigt, wenn bei implantatbezogenen Operationen eine Meldung an das Implantateregister Deutschland erfolgen muss.

Die KVNR dient zur eindeutigen Identifikation eines Versicherten in der Telematikinfrastruktur (TI). Diese vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens und gewährleistet den sicheren Austausch von Informationen.

Die KVNR-Beantragung kann nachträglich erfolgen, wenn der Kunde initial nicht mitwirkt. Dies kann folgende Auswirkungen haben:
 
  • Implantateregister Deutschland
    Das Fehlen der KVNR kann insbesondere bei ungeplanten oder zeitkritischen Implantationen zu Verzögerungen führen, da die KVNR für die Meldung von Implantaten an das Implantateregister zwingend benötigt wird. Für die verantwortliche Gesundheitseinrichtung ist die Meldung an das Implantateregister darüber hinaus Voraussetzung für den vollständigen Vergütungsanspruch. Eine erstmalige Beantragung der KVNR im Bedarfsfall kann mehrere Wochen dauern. Somit ist auch für ältere Kunden eine frühzeitige Beantragung der KVNR wichtig, damit die Behandlung unverzüglich starten kann.
  • ePA, E-Rezept und Co
    Die KVNR ist als lebenslang gültige Nummer der persönliche Schlüssel für digitale Anwendungen im Gesundheitswesen. Kunden ohne KVNR erhalten keine digitale Identität im Gesundheitswesen (GesundheitsID) und damit keinen Zugang zur ePA, zum E-Rezept und zu weiteren digitalen Services der Telematikinfrastruktur.
Wenn der Kunde an der initialen KVNR-Vergabe nicht mitgewirkt hat, erfolgt eine nachträgliche KVNR-Beantragung erst, wenn der Kunde sich bei uns meldet. Wir versenden dann erneut das Anschreiben sowie das Abfrageformular zur Erfassung der fehlenden Daten. Die Rückmeldung ist analog der initialen KVNR-Vergabe auf zwei Wegen möglich:
  • Rücksendung des Formulars per Post an das im Anschreiben genannte Postfach
  • Rückmeldung online per Uploadportal

Eine Übersicht aller News finden Sie auf unserer Übersichtsseite.