Sicherheit für Kurmaßnahmen.
Kur- beziehungsweise Sanatoriumsbehandlungen fördern die Wiederherstellung der Gesundheit und dienen auch zur Vorbeugung schwerer Erkrankungen. Wer für die Finanzierung solcher Maßnahmen zuständig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel von der beruflichen Situation. Mit unseren Kurzusatztarifen ist eine Kur- und Sanatoriumsmaßnahme eindeutig gesichert – ohne aufwendigen Klärungsbedarf.
Highlights für Ihre Beratung
Leistungsstarke Tarife je nach Bedarf.
Versorgungslücke schließen.
Leistungsübersicht
Absicherung der Kurkosten – Tarif KS
- 100 % für eine Kur in einem ärztlich geleiteten Sanatorium und innerhalb von 2 Monaten nach mindestens 8-tägigem Krankenhausaufenthalt
- 50 % wenn eine der Leistungsvoraussetzungen erfüllt ist
- 25 % wenn keine der Leistungsvoraussetzungen erfüllt ist
Kurtagegeld – Tarif KS1
- 200 % für eine Kur in einem ärztlich geleiteten Sanatorium und innerhalb von 2 Monaten nach mindestens 12-tägigem Krankenhausaufenthalt
- 100 % für eine Kur in einem ärztlich geleiteten Sanatorium
Die Leistungsbeschreibungen sind lediglich Kurzfassungen. Maßgebend sind die jeweils vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Musterbedingungen, Tarife mit Tarifbedingungen).
So hoch ist die Versorgungslücke
Eine Rehabilitationsmaßnahme beziehungsweise Kur kann hohe Kosten verursachen. Die Kosten können schnell zwischen 2.000 Euro und 6.000 Euro betragen.
Arbeitnehmer zahlen eine Selbstbeteiligung von 10 Euro pro Tag. Führen sie eine private Kur durch, tragen sie sogar die kompletten Kosten selbst.
Selbstständige, die nicht über die Deutsche Rentenversicherung abgesichert sind, Rentner und Beihilfeberechtigte sind besonders betroffen. Sie müssen entweder die gesamten Kosten oder zumindest einen Großteil selbst zahlen.
Beispiel Versorgungslücke und Absicherungsbedarf für eine stationäre Rehabilitation, Kosten 3.500 Euro
Personen mit Rentenversicherungspflicht
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Personen ohne Rentenversicherungspflicht
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Beihilfeberechtigte/-anspruch
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Erwerbstätige Rentner
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Selbstständige
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50 % 70 %
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max. 420 Euro1 3.500 Euro
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3.500 Euro2
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vom beihilfefähigen Betrag3
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Selbstbeteiligung von 10 Euro je Tag, maximal 42 Tage.
Die Kosten entstehen auch für einen Erwerbstätigen bei einer selbst finanzierten privaten Kur.
Zum Beispiel in NRW höchstens 104 Euro je Tag, Versorgungslücke: 2.408 Euro.
Weitere Informationen
Continentale Krankenversicherung a.G.
Eines der großen Unternehmen der Branche
Die Continentale Krankenversicherung a.G. steht an der Spitze des Continentale Versicherungsverbundes.